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Der Kanton St.Gallen ist per 1. Juni 2023 der Interkantonalen Vereinbarung zum öffentlichen Beschaffungswesen vom 15. November 2019 (IVöB 2019) beigetreten. Damit gelten neue Rechtsgrundlagen für alle Vergabeverfahren, die nach dem 31. Mai 2023 eingeleitet werden. Angesprochen sind alle öffentlichen Auftraggeberinnen und Auftraggeber auf kantonaler und kommunaler Ebene.

Übersicht Schwellenwerte und Rechtsschutz

Schwellenwerte und Rechtsschutz ab 1. Juni 2023

Übergangsrecht

Uebergangsrecht

Als eingeleitet gilt ein Vergabeerfahren mit der Publkation der Ausschreibung (im offenen und slektiven Verfahren) bzw. der Zustellung der Einladung (im Einladungsverfahren). Das Verfahren dauert bis zum rechtskräftigem Zuschlag oder Abbruch. 

Bei der freihändigen Vergabe ist das Zuschlagsdatum massgebend: bei Zuschlag nach dem 31. Mai 2023 ist das neue Recht anwendbar, womit auch die strengeren Publikationsregeln gelten.