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Die Beschaffungen aller Lieferungen und gewisser Dienstleistungen ab einem bestimmten Auftragswert sowie der Bauleistungen ab einem bestimmten Gesamtwert fallen unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement, GPA). Das GPA ist ein internationales plurilaterales Abkommen zwischen einzelnen Vertragsstaaten der World Trade Organisation (WTO), das den Zugang zu öffentlichen Aufträgen regelt.

Übersicht über den Beschaffungsprozess im Staatsvertragsbereich

Es bestehen drei mögliche Verfahrensarten, nach welchen die Beschaffung durchgeführt werden kann. Das Staatsvertragsrecht kennt kein Einladungsverfahren.

Die Wahl des Verfahrens richtet sich nach den internationalen Schwellenwerten.

Gesetzesgrundlage bilden neben dem im Jahr 2012 revidierten WTO-Übereinkommen vom 15. April 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) die IVöB und die kantonale Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB)

Im Idealfafall wurde der Auftragswert bereits während der Vorbereitung der Ausschreibung bestimmt. Vgl. die Ausführungen zur Berechnung des Auftragswerts unter Vorbereitung einer Ausschreibung/Bedarf erfassen.

Mit einem Klick auf das jeweilige Feld gelangen Sie zur passenden Informationsseite.

Ausschreibung gemäss IVöB des Kanton St.GallenExterner Link: Es öffnet sich ein neues Fenster: |(0.0203,0.3675,0.3397,0.6239)