Aus dem ziemlich genau 300-jährigen Zins- und Pfandbrief vom Juni 1720 können unterschiedlichste Informationen herausgelesen werden. Einerseits gibt die Urkunde genaue Auskunft über die Lage der belehnten Güter in der Schwand bei Heidelbüel sowie im Mässer Riet, beide südlich von Nesslau gelegen. Aus den Angaben lassen sich somit die bereits im 18. Jahrhundert gebräuchlichen Orts- und Flurnamen belegen.
Auf der anderen Seite erhalten wir Angaben zum Wert der belehnten Güter sowie zu den Zinskosten, die der Grundeigentümer Samuel «Foster» (Forster) dem «Chirurgus und Spitall Artzt Seet Grob» in Lichtensteig jährlich «auf Martini» (11. November) für das geliehene Geld entrichten musste. Das Dokument enthält Informationen über damals lokal ansässige Familien, ausserdem gibt es einen Einblick in die sozialen Verhältnisse im Toggenburg in der Zeit vor der Kantonsgründung. Im Weiteren illustriert es die Abwicklung von Kredit- und Hypothekargeschäften unter Privaten vor der Gründung regionaler Bankhäuser. Kreditgeber waren meist vermögende Bürger wie der Arzt Seet Grob aus dem Städtchen Lichtensteig, die "einfachen" Leuten wie Samuel Forster, die sich nicht selten in finanziellen Nöten befanden, zu verzinsende Darlehen gewährten. Als Sicherheit erhielten die Kreditgeber die Güter des Schuldners als Pfand verschrieben. Beurkundet wurden diese Dokumente meist durch lokale Amtsträger, in diesem Fall durch Samson Scherrer, um das Jahr 1720 Ammann im Thurtal (als Stellvertreter des Landesherrn und St.Galler Fürstabts Joseph von Rudolphi). Auffallend sind ausserdem die zeittypischen alttestamentarischen Vornamen Samuel, Seet (Set bzw. Seth) und Samson aller am Zinsgeschäft beteiligten reformierten Untertanen des Fürstabts.
Die Kreditgeber erhielten den Zins- und Pfandbrief zur persönlichen Aufbewahrung überreicht. Das Dokument konnte an andere Gläubiger weitergegeben werden. Die neuen Eigentümer der Zinsbriefe wurden jeweils auf der Rückseite oder am Rand des Dokuments namentlich vermerkt. Gleichzeitig wurde das Übergabedatum notiert. Somit behielten die Dokumente über lange Zeit ihre Gültigkeit. Viele jahrhundertealte Pfandbriefe wurden erst im 20. Jahrhundert abgelöst, wovon tausende aufbewahrter Exemplare im St.Galler Staatsarchiv und in vielen Gemeindearchiven zeugen. Eine schier unerschöpfliche Quelle für Familienforschende sowie für an historischen Lokal- und Flurnamen Interessierte.
Quellen: Zinsbrief, 1720 (Staatsarchiv CK 18/1.U 1720-02); Ausschnitt aus der Karte des Toggenburgs, 1797 (Staatsarchiv KPG 3/07)
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