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Das Zuhause stiftet Heimat, bildet das Zentrum der privaten Aktivitäten, ist Rückzugsort und Treffpunkt zugleich. Menschen haben individuelle Wohnbedürfnisse. Ein breites Angebot an Wohnformen soll Menschen mit Behinderung eine Wahlmöglichkeit bieten, um im Rahmen ihrer Möglichkeiten in einer geeigneten Wohnform leben zu können.

Stationäre Wohnangebote

Das stationäre Wohnen in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung stellt eine kollektiv betreute Wohnform dar, die den einzelnen Personen neben dem persönlichen Wohnraum individuell bedarfsgerechte Betreuung ermöglichen. Im Kanton St.Gallen bieten eine Vielzahl von meist privaten Trägerschaften unterschiedliche Formen von stationären Wohnangeboten an, die sich an erwachsene Menschen mit Behinderung richten. Stationäre Wohnangebote bieten Menschen mit Behinderung Unterstützung in ihrer selbstbestimmten Lebensführung, gesellschaftlichen Teilhabe und individuellen Lebensqualität.

Konzept Übergangswohnplätze

Das Konzept schafft die Voraussetzungen zur Schaffung von Übergangswohnplätzen, um den Übergang vom stationären Wohnen hin zum selbstständigen Wohnen zu fördern und zu erleichtern. Personen in Übergangswohnplätzen sollen das Ziel haben, künftig selbstständig in einer eigenen Wohnung zu leben und ambulante Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen. Das Konzept Übergangswohnplätze dient als tragfähige Überganslösung auf dem Weg in die neue Gesetzgebung.

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Abteilung Alter und Behinderung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen