Das Zuhause stiftet Heimat, bildet das Zentrum der privaten Aktivitäten, ist Rückzugsort und Treffpunkt zugleich. Menschen haben individuelle Wohnbedürfnisse. Ein breites Angebot an Wohnformen soll Menschen mit Behinderung eine Wahlmöglichkeit bieten, um im Rahmen ihrer Möglichkeiten in einer geeigneten Wohnform leben zu können.
Stationäre Wohnangebote
Das stationäre Wohnen in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung stellt eine kollektiv betreute Wohnform dar, die den einzelnen Personen neben dem persönlichen Wohnraum individuell bedarfsgerechte Betreuung ermöglichen. Im Kanton St.Gallen bieten eine Vielzahl von meist privaten Trägerschaften unterschiedliche Formen von stationären Wohnangeboten an, die sich an erwachsene Menschen mit Behinderung richten. Stationäre Wohnangebote bieten Menschen mit Behinderung Unterstützung in ihrer selbstbestimmten Lebensführung, gesellschaftlichen Teilhabe und individuellen Lebensqualität.
Begleitetes Wohnen
Das Wohnen in einer eigenen Wohnung ist die häufigste Wohnform in der Gesellschaft. Menschen mit Behinderung sollen gleichberechtigt ihrer individuellen Situation entsprechend diese Wohnform wählen können. Falls sie dabei Unterstützung benötigen, stehen Angebote der Begleitung zur Verfügung, die durch die Invalidenversicherung (Art, 74 IVG) finanziert werden. Beim selbständigen Wohnen können sich für Menschen mit Behinderung unterschiedliche Fragen ergeben. Zur Unterstützung der Selbständigkeit bieten verschiedene private Trägerschaften Beratung und Begleitung zu Hause an. Die Dienstleistungen umfassen in der Regel folgende Bereiche:
- Bewältigung des Haushalts
- Gestaltung der sozialen Kontakte
- finanzielle Fragen,
- Umgang mit Behörden
- Freizeitgestaltung
- Fragen zur Arbeit
Das Ziel aller Aktivitäten ist die Erhöhung der Lebensqualität der Menschen mit Behinderung in ihrer aktuellen Lebenssituation.
Folgende Organisationen bieten begleitetes Wohnen an:
Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung
Der Assistenzbeitrag ermöglicht es anspruchsberechtigten Menschen mit Behinderung, eine Person einzustellen, welche die erforderlichen Hilfeleistungen erbringt. Mit dem Assistenzbeitrag soll in erster Linie die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung gefördert werden, damit die betroffenen Personen zu Hause leben können.
Noch offene Fragen?
Abteilung Alter und Behinderung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen