Menschen mit Behinderung sollen diejenige Unterstützung erhalten, die sie brauchen, um möglichst selbständig und selbstbestimmt zu leben. Dazu braucht es auch spezialisierte Angebote. Spezialisierte Angebote sind z.B. ein Wohnplatz oder ein geschützter Arbeitsplatz in einer Einrichtung.
Für den Betrieb einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung braucht es nach dem Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung einer Betriebsbewilligung. Das Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Erteilung und zum Entzug der Betriebsbewilligung sowie die staatliche Aufsicht.
Die Bestimmungen im Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung und der dazugehörigen Verordnung regeln die Finanzierung der Angebote in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Sie stützen sich im Wesentlichen auf das von der Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren der Ostschweizer Kantone (SODK Ost) und dem Kanton Zürich entwickelten Finanzierungsmodell. Mit den anerkannten Einrichtungen schliesst das Departement des Innern befristete Leistungsvereinbarungen ab.
Einen Ort zum Wohnen zu haben gilt als Grundbedürfnis des Menschen. Jeder Mensch mit oder ohne Behinderung möchte ein eigenes Zuhause haben. Im Kanton St.Gallen gibt es für Menschen mit Behinderung verschiedene Wohnformen: Das selbständige Wohnen, das ambulante Wohnen (mit Unterstützung zu Hause) und das stationäre Wohnen.
Auf meinplatz.ch bieten Institutionen für erwachsene Menschen mit Behinderung vielfältige Tages-, Wohn- oder Arbeitsangebote an.
Menschen mit Behinderung haben verschiedene Möglichkeiten ihre Tagesstruktur zu gestalten. Je nach Art und Schwere ihrer Behinderung brauchen sie mehr oder weniger Unterstützung. Sie können im allgemeinen Arbeitsmarkt oder in geschützten Arbeitsplätze arbeiten oder Tagesstätte und Beschäftigung nutzen.
Der Kanton St.Gallen stellt Menschen mit Behinderung unter Berücksichtigung von Qualität und Wirtschaftlichkeit ein bedarfsgerechtes stationäres Wohnangebot und Tagesstrukturen zur Verfügung. Als Grundlagen für die Planung ermittelt das Departement des Innern den aktuellen Bedarf an stationären Wohnangeboten und an Tagesstrukturen und definiert den zu erwartenden Bedarf für die folgenden Jahre. Im Weiteren werden die längerfristigen Entwicklungstrends eruiert und die erforderliche Angebotsentwicklung festgelegt. Die Resultate werden in einem Planungsbericht zusammengefasst und der Regierung zur Genehmigung unterbreitet.
Die Beispiele wurden im Rahmen eines Monitorings für das Jahr 2021 gesammelt. Es handelt sich um Projekte sowie konkrete Beispiele, die aufzeigen, wie einerseits Übergänge und anderseits Selbsthilfe und Eigenverantwortung gefördert und unterstützt werden.
«Gute Praxis» in Wohneinrichtungen
«Gute Praxis» in Tagesstrukturangeboten mit Lohn
«Gute Praxis» in Tagesstrukturangeboten ohne Lohn
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Abteilung Alter und Behinderung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen