Ziel des Förderkredits ist es, Menschen mit Behinderung die Möglichkeiten zu geben, Projekte von und für Betroffene umzusetzen. Dadurch können Menschen mit Behinderung selbstbestimmt und eigenverantwortlich tätig werden und ihre Interessen angemessen vertreten. Damit soll ein Beitrag an die gesellschaftliche Teilhabe und Befähigung von Menschen mit Behinderung geleistet werden.
Fragen und Antworten (FAQ) zum Förderkredit
Menschen mit Behinderung sollen auch ausserhalb einer Einrichtung aktiv werden und mehr mitbestimmen können. Mit dem Förderkredit will der Kanton diese Mitbestimmung fördern. Er unterstützt deshalb Projekte finanziell, welche die Selbsthilfe und Eigenverantwortung oder die Teilhabe von Betroffenen stärken.
Der Kanton unterstützt zeitlich befristete Projekte. Ein Projekt muss zudem wenigstens eines von diesen Förderzielen erfüllen:
- Das Projekt fördert die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung von Betroffenen.
- Das Projekt verbessert den Zugang zu öffentlichen Grundangeboten, z.B. den Zugang zu Weiterbildungen oder zum öffentlichen Verkehr.
- Menschen mit Behinderung können dank des Projekts besser am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.
- Das Projekt stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderung oder macht auf die Rechte aufmerksam.
Weitere Voraussetzungen
Zudem erhält ein Projekt nur dann Geld, wenn:
- Menschen mit Behinderung aktiv beim Projekt mitarbeiten.
- das Projekt nachhaltig ist. Das Projekt wirkt nach seinem Ende weiter und wird zu einem festen Angebot.
- die Organisatoren das Projekt öffentlich bekannt machen.
- das Projekt im Kanton St.Gallen wirkt.
In diesen Fällen finanziert der Kanton ein Projekt in der Regel nicht:
- Das Projekt erhält bereits Geld vom Kanton, z.B. weil es zu den Aufgaben einer Einrichtung oder Organisation gehört oder weil es Geld aus dem Lotteriefonds erhält.
- Das Projekt unterstützt nur eine Person oder nur wenige Betroffene.
- Das Projekt ist ein ständiges Angebot und nicht zeitlich befristet.
- Die Organisatoren wollen damit Geld verdienen.
- Der Kanton bezahlt keinen Umbau von Räumen oder Anlagen. Er finanziert auch den Betrieb einer Anlage nicht.
Der Kanton unterstützt ein Projekt in der Regel höchstens zwei Jahre. Findet ein Projekt mehrmals statt? Dann unterstützt der Kanton das Projekt in der Regel zweimal.
Ein Gesuch einreichen können alle erwachsenen Menschen mit einer Behinderung, die im Kanton St.Gallen wohnen. Das kann eine Gruppe einzelner Betroffener sein. Oder eine Gruppe aus einer Einrichtung oder Organisation, wie z.B. ein Bewohnerrat oder eine Selbstvertreter-Gruppe.
Sie wissen nicht, ob Sie ein Gesuch einreichen können? Dann melden Sie sich beim Amt für Soziales, per E-Mail an info.diafso@sg.ch oder per Telefon 058 229 33 18.
Füllen Sie das Formular «Gesuch um finanzielle Unterstützung aus dem Förderkredit» aus.
Diese Fragen müssen Sie im Formular «Gesuch um finanzielle Unterstützung aus dem Förderkredit» beantworten:
- Um was geht es in Ihrem Projekt?
- Was wollen Sie mit Ihrem Projekt erreichen?
- Wer ist Ihre Zielgruppe?
- Wie planen und setzen Sie das Projekt um?
- Wie finanzieren Sie das Projekt?
- Wer übernimmt welche Aufgaben?
- Wie bewerten Sie Ihr Projekt nach dessen Ende?
Sie können jederzeit ein Gesuch einreichen. Das ist wichtig: Sie müssen das Gesuch bis spätestens acht Wochen vor dem Start des Projekts einreichen. Ist das Projekt bereits vorbei? Und Sie reichen erst jetzt ein Gesuch ein? Dann wird das Gesuch abgelehnt.
Der Kanton übernimmt in der Regel zwei Drittel der Kosten. Sie müssen wenigstens einen Drittel aller Kosten des Projekts selber bezahlen. Oder Sie müssen dafür von einer anderen Stelle Geld erhalten, z.B. von einer Stiftung.
Ausnahmen
In bestimmten Situationen bezahlt der Kanton mehr als zwei Drittel, z.B. wenn der Kanton das Projekt als besonders wertvoll ansieht. Oder wenn die Organisatoren des Projekts unabhängig bleiben und von keiner anderen Stelle Geld annehmen wollen. Dann soll das Projekt nicht wegen zu wenig Geld scheitern.
Der Kanton unterstützt ein Projekt mit höchstens 90'000 Franken. Den Beitrag berechnet der Kanton aus den Kosten des Projekts. Bitte füllen Sie deshalb im Formular das Budget aus. Der Kanton berücksichtigt aber nicht alle Kosten. Diese Kosten können Sie nicht aufschreiben:
- Löhne: Arbeitet jemand in einer Einrichtung oder Organisation? Und die Arbeit am Projekt gehört dort zu seinen Aufgaben? Dann können Sie den Lohn nicht anrechnen.
- Sitzungsgelder: Nehmen Behördenmitglieder an Projektsitzungen teil? Dann können Sie auch die Sitzungsgelder nicht anrechnen.
Sie erhalten Geld aus dem Förderkredit? Dann müssen Sie das Logo des Kantons in den Projektunterlagen verwenden.
Nach dem Projekt müssen Sie einen Bericht schreiben und innert zwei Monaten an das Amt für Soziales schicken. Sie müssen auch eine Schlussabrechnung mitschicken. Tun Sie das nicht? Dann erhalten Sie kein Geld vom Kanton. Oder Sie müssen das Geld zurückgeben, das Sie bereits erhalten haben.
Sie brauchen für den Bericht mehr Zeit? Dann melden Sie sich rechtzeitig beim Amt für Soziales.
Sie können den Bericht und die Schlussabrechnung auch in einer einfacheren Form einreichen. Melden Sie sich dafür beim Amt für Soziales, per E-Mail info.diafso@sg.ch oder per Telefon 058 229 33 18.
Auf der Grundlage des Wirkungsberichts Behindertenpolitik sowie in Ausführung von Art. 4 des Gesetzes über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehG) hat das Amt für Soziales Richtlinien über Beiträge aus dem «Kredit zur Stärkung der Teilhabe und Befähigung von Menschen mit Behinderung» erlassen.
Bei unterstützten Projekten muss ein Hinweis auf die Unterstützung durch den Kanton und das Logo des Kantons auf den Projektunterlagen angebracht werden.
Noch offene Fragen?
Abteilung Alter und Behinderung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen