Das Zuhause ist für alle Menschen ein wichtiger Ort.
Hier verbringen wir viel Zeit.
Wir erholen uns.
Wir sind mit unserer Familie zusammen.
Und mit Freunden.
Jeder Mensch hat andere Bedürfnisse beim Wohnen.
Die meisten Menschen leben in einer eigenen Wohnung.
Menschen mit Behinderung wollen selber entscheiden:
So möchte ich wohnen.
Es braucht deshalb verschiedene Wohn·angebote.
Damit Menschen mit Behinderung eine Wohn·form wählen können,
die gut zu ihren Bedürfnissen passt.
Wohn·formen
Im Kanton St.Gallen gibt es 3 Wohn·formen
für Menschen mit Behinderung:
- das selbst·ständige Wohnen
- das Wohnen mit Unterstützung zu Hause
- das Wohnen in einer Einrichtung
Klicken Sie auf eine Wohn·form.
Dann öffnet sich ein Text mit mehr Informationen.
Menschen mit Behinderung wohnen in einer eigenen Wohnung.
Sie brauchen keine Unterstützung von einer Organisation.
Oder von einer Fachperson.
Diese Wohn·form heisst auch: ambulantes Wohnen.
Menschen mit Behinderung wohnen bei dieser Wohn·form
in der eigenen Wohnung.
Sie erhalten für einige Stunden Unterstützung zu Hause.
Zum Beispiel von der Spitex oder von einer Assistenz·person.
Oder von einer Begleit·person von einer Organisation.
Es gibt verschiedene Begleit·angebote für zu Hause.
Zum Beispiel Unterstützung:
- im Haushalt
- um Menschen zu treffen
- bei Fragen zum Geld
- bei Fragen zur Arbeit
- um in der Freizeit aktiv zu sein
- beim Umgang mit Behörden
Menschen mit Behinderung sollen ihr Leben so gut wie möglich
selbst gestalten.
Diese Organisationen bieten begleitetes Wohnen:
- Viv. Cavere
Link
Die Website ist nicht in Leichter Sprache.
- förder·raum
Link
Die Website ist nicht in Leichter Sprache.
- Frauen·zentrale
Link
Die Website ist nicht in Leichter Sprache.
- KOOSA
Link
Die Website ist nicht in Leichter Sprache.
- Pro Infirmis
Link
Ein Teil von der Website ist in Leichter Sprache.
- St.Gallischer Hilfs·verein
Link
Die Website ist nicht in Leichter Sprache.
- Valida
Link
Die Website ist nicht in Leichter Sprache.
Diese Wohn·form heisst auch: stationäres Wohnen.
Stationär bedeutet: an einem festen Ort.
Menschen mit einer Behinderung wohnen bei dieser Wohn·form
in einer Einrichtung.
Zum Beispiel in einem Wohn·heim.
Oder in einer Wohn·gruppe.
Im Kanton St.Gallen gibt es 25 Einrichtungen mit Wohn·angeboten
für erwachsene Menschen mit Behinderung.
Menschen mit Behinderung sollen auch in Einrichtungen
selber bestimmen,
wie sie wohnen möchten.
Die Einrichtungen bieten verschiedene Wohn·plätze an.
Zum Beispiel einen Wohn·platz in einer Aussen·wohngruppe.
Oder einen betreuten Wohn·platz in der Wohn·gruppe.
Je nach Wohn·platz erhalten die Bewohner
mehr oder weniger Unterstützung beim Wohnen.
Es gibt eine Liste mit allen Einrichtungen mit Bewilligung
im Kanton St.Gallen.
Die Liste mit den Einrichtungen finden Sie unter diesem Link.
Die Liste ist nicht in Leichter Sprache.
Assistenz·beitrag
Die IV bezahlt Menschen mit Behinderung einen Assistenz·beitrag.
Menschen mit Behinderung können mit dem Assistenz·beitrag
eine Person einstellen.
Diese Person unterstützt sie im Alltag.
Die Person erhält dafür einen Lohn.
Der Assistenz·beitrag fördert die Selbst·bestimmung.
Menschen mit Behinderung können mit dem Assistenz·beitrag
zu Hause leben.
Wollen Sie mehr über den Assistenz·beitrag wissen?
Dann klicken Sie auf diesen Link.
Dann kommen Sie auf die Website von Pro Infirmis.
Dort finden Sie Informationen zur Assistenz·beratung.
Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.
Noch offene Fragen?
Spisergasse 41
9001 St.Gallen