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Selbstbestimmt leben können Menschen mit Behinderung, wenn sie öffentliche Grundangebote nutzen können. Dazu gehören z.B. der öffentliche Verkehr, die Schule, Dienstleistungen der Behörden oder das Mitwirken in einem Verein. Bund, Kantone und Gemeinden müssen dafür sorgen, dass diese Angebote barrierefrei sind.

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Abteilung Alter und Behinderung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen