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Das Gesetz schützt und stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderung. So soll verhindert werden, dass Menschen mit Behinderung Nachteile haben oder diskriminiert werden. Das Gesetz legt Rahmenbedingungen fest, damit Menschen mit Behinderung besser am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und Selbstbestimmung und Eigenverantwortung verwirklichen können.

Unterstützungsangebote

Der Kanton möchte Menschen mit Behinderung unterstützen, damit sie so viel wie möglich selbst bestimmen und selbständig tun können. Hier finden Sie Anlaufstellen, wenn Sie Unterstützung suchen. Der Kanton St.Gallen leistet Beiträge an viele dieser Fachstellen.

Politische Partizipation

Menschen mit Behinderung möchten politisch aktiv sein. Sie möchten wählen und abstimmen. Sie möchten für ein politisches Amt kandidieren. Und sie möchten ihre Interessen selber vertreten und ihre Meinung sagen. Das sind politische Rechte, die sie als Schweizer Bürgerin und Bürger haben.

Noch offene Fragen?

Abteilung Alter und Behinderung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen