Der Kanton St.Gallen fördert die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung auf drei Ebenen: Hilfe zur Selbsthilfe, Zugänglichkeit und Barrierefreiheit bei öffentlichen Grundleistungen und spezialisierte Angebote für Menschen mit Behinderung.
Was ist der Auftrag?
Menschen mit Behinderung sollen ihr Leben in Eigenverantwortung und Selbstbestimmung gestalten und soziale Teilhabe leben können. Der Kanton St.Gallen hat gemäss kantonalem Gesetz Aufgaben auf verschiedenen Ebenen um seinen Beitrag zu leisten:
Der Kanton möchte Menschen mit Behinderung unterstützen, damit sie so viel wie möglich selbst bestimmen und selbständig tun können. Sie sollen ihr Leben stärker selber gestalten. Zudem sollen sie ihre Interessen selber vertreten und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Selbstbestimmt leben können Menschen mit Behinderung, wenn sie öffentliche Grundangebote nutzen können. Dazu gehören z.B. die Schule, der öffentliche Verkehr oder Dienstleistungen der Behörden. Bund, Kantone und Gemeinden müssen dafür sorgen, dass diese Angebote barrierefrei sind, damit alle Bürgerinnen und Bürger sie nutzen können und niemand ausgegrenzt oder diskriminiert wird.
Jede Person mit Behinderung soll diejenige Hilfe erhalten, die sie braucht, um möglichst selbständig und selbstbestimmt zu leben. Dazu braucht es auch spezialisierte Angebote. Spezialisierte Angebote sind z.B. ein Wohnplatz oder ein geschützter Arbeitsplatz in einer Einrichtung. Der Kanton stellt sicher, dass es genug spezialisierte Angebote gibt. Zudem schützt er das Wohl der betreuten Personen. Hier finden Sie die Informationen dazu.
Die Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ist eine Querschnittsaufgabe aller Staatsebenen und der Gesamtgesellschaft. Sie betrifft die Verwaltung ebenso wie verschiedene Fachstellen, Organisationen und Einrichtungen. Aktivitäten und Aufgaben zu koordinieren ist deshalb wichtig und gehört gemäss Art. 2 BehG zum Auftrag der Abteilung Behinderung.
Schnittstellen
Behinderung ist ein Querschnittsthema mit wichtigen Schnittstellen zu anderen Fach- und Themengebieten.
Die Umsetzung der Massnahmen im Bereich Sonderpädagogik (Sonderpädagogik-Konzept) läuft aktuell in Etappen (Übergangsphase bis zum Jahr 2022, Vollzug ab dem Jahr 2022). Die Verantwortung liegt beim Bildungsdepartement. Die Schnittstellen zum Bildungsbereich sind bedeutend, da im Kindes- und Jugendalter Entwicklungen starten und geschehen, die für das Leben der Einzelnen und das Zusammensein von Menschen mit und ohne Behinderung prägend sind.
Um für Menschen mit einer Beeinträchtigung in anspruchsvollen Situationen die psychiatrische Behandlung noch besser sicherzustellen, haben die Fachbereiche Behinderung und Psychiatrie im Kanton St.Gallen eine gemeinsame Charta unterzeichnet. Mit der vorliegenden Charta zur gemeinsamen Sicherstellung der Betreuung und Behandlung von Menschen mit einer Beeinträchtigung können anspruchsvolle Situationen an der Schnittstelle Psychiatrie und Behindertenbereich besser gehandhabt werden. In der Charta sind die gemeinsame Grundhaltung sowie die jeweiligen Aufgaben und Rollen verbindlich festgehalten. Erarbeitet wurde die Charta unter Federführung des Amtes für Soziales, durch Vertretende der Behinderteneinrichtungen sowie der Psychiatrischen Dienste. Ebenfalls mitgewirkt haben Fachpersonen der KESB sowie von Pro Infirmis.
Auch Menschen mit Behinderung werden heute immer älter. Als Grundsatz gilt im Kanton, dass es Menschen mit Behinderung trotz Erreichen des Pensionsalters weiterhin möglich sein soll, im bisherigen Umfeld zu verbleiben, solange der altersbedingte Pflegebedarf die Möglichkeiten der Spitex-Dienste bzw. der jeweiligen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung nicht übersteigt. In Anbetracht der demografischen Entwicklung führt dies dazu, dass vermehrt Leistungen für ältere Menschen im Behindertenbereich erbracht werden (z.B. spezialisierte Pflege in Behinderteneinrichtungen, vermehrt Betagte bei den Behindertenfahrdiensten). Gleichwohl ist festzuhalten, dass betagte Menschen ebenfalls von Massnahmen zu einem verbesserten Zugang zu öffentlichen Grundleistungen oder privaten Angeboten (z.B. mehr barrierefreie Wohnungen) profitieren.
Noch offene Fragen?
Abteilung Alter und Behinderung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen