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An den Pflegekosten beteiligen sich die Betroffenen, die Krankenversicherungen sowie die öffentliche Hand. Zudem beteiligt sich der Kanton allenfalls über die Ergänzungsleistungen zur AHV auch an den übrigen Kosten eines Heimaufenthalts.

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Abteilung Alter und Behinderung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen