Logo Kanton St.Gallen

Tages- und Nachtstrukturen (TuNS) sind Einrichtungen, in denen ältere Personen tagsüber oder über Nacht aufgenommen werden. TuNS entlasten Angehörige und können einen Heimeintritt hinauszögern.

Wichtiger Beitrag zur Lebensqualität

Tages- und Nachtstrukturen (TuNS) können erheblich zur Lebensqualität von Betagten und ihren Angehörigen beitragen. Die bestehenden Angebote decken den Bedarf im Kanton St.Gallen noch nicht vollständig ab. Das Amt für Soziales hat deshalb verschiedene Arbeitsmittel erarbeitet, die beim Initiieren und Aufbauen von Tages- und Nachtstrukturen hilfreich sind:

Zulassung

Damit sich die Krankenversicherungen und die öffentliche Hand Beiträge an den Pflegekosten beteiligen, muss die Tages- und Nachtstruktur (TuNS) vom Kanton zugelassen sein. Nähere Bestimmungen sind in der Verordnung über die Zulassung von Tages- und Nachtstrukturen festgehalten. 

Folgende TuNS sind zugelassen:  

Gesuch

Ein Gesuch um Zulassung ist an das Amt für Soziales zu richten. Details zu den Zulassungskriterien und zum Gesuch sind den entsprechenden Formularen zu entnehmen.

Finanzierung

An den Pflegekosten beteiligen sich die Betroffenen, die Krankenversicherungen sowie die öffentliche Hand. Zudem beteiligt sich der Kanton allenfalls über die Ergänzungsleistungen zur AHV auch an den übrigen Kosten eines Aufenthalts in einer Tages- oder Nachtstruktur. Weitere Beiträge oder Subventionen richtet der Kanton St.Gallen keine aus.

Noch offene Fragen?

Abteilung Alter und Behinderung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen