Tages- und Nachtstrukturen (TuNS) sind Einrichtungen, in denen ältere Personen tagsüber oder über Nacht aufgenommen werden. TuNS entlasten Angehörige und können einen Heimeintritt hinauszögern.
Wichtiger Beitrag zur Lebensqualität
Tages- und Nachtstrukturen (TuNS) können erheblich zur Lebensqualität von Betagten und ihren Angehörigen beitragen. Die bestehenden Angebote decken den Bedarf im Kanton St.Gallen noch nicht vollständig ab. Das Amt für Soziales hat deshalb verschiedene Arbeitsmittel erarbeitet, die beim Initiieren und Aufbauen von Tages- und Nachtstrukturen hilfreich sind:
Zulassung
Damit sich die Krankenversicherungen und die öffentliche Hand Beiträge an den Pflegekosten beteiligen, muss die Tages- und Nachtstruktur (TuNS) vom Kanton zugelassen sein. Nähere Bestimmungen sind in der Verordnung über die Zulassung von Tages- und Nachtstrukturen festgehalten.
Folgende TuNS sind zugelassen:
Gesuch
Ein Gesuch um Zulassung ist an das Amt für Soziales zu richten. Details zu den Zulassungskriterien und zum Gesuch sind den entsprechenden Formularen zu entnehmen.
Finanzierung
An den Pflegekosten beteiligen sich die Betroffenen, die Krankenversicherungen sowie die öffentliche Hand. Zudem beteiligt sich der Kanton allenfalls über die Ergänzungsleistungen zur AHV auch an den übrigen Kosten eines Aufenthalts in einer Tages- oder Nachtstruktur. Weitere Beiträge oder Subventionen richtet der Kanton St.Gallen keine aus.
An den Pflegekosten in Tages- und Nachtstrukturen beteiligen sich nebst den Nutzenden selbst auch die Krankenversicherer und die politischen Gemeinden.
Antrag an Wohngemeinde
Der Antrag für die Festsetzung und Ausrichtung des Anteils der politischen Gemeinde an die Pflegekosten muss vor Heimeintritt schriftlich bei der Wohngemeinde angemeldet werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen.
Wer zahlt was?
Die folgenden Dokumente geben Auskunft darüber, wie und durch wen die Auszahlung erfolgt und zeigen auf, welche Beiträge die Krankenversicherung und die Gemeinden an die Pflegekosten leisten (einschliesslich Rechenbeispiel). Die Informationen gelten sowohl für Betagten- und Pflegeheime als auch für Tages- und Nachtstrukturen.
An den Pflegekosten in Tages- und Nachtstrukturen beteiligen sich nebst den Nutzenden selbst auch die Krankenversicherer und die politischen Gemeinden.
Antrag an Wohngemeinde
Der Antrag für die Festsetzung und Ausrichtung des Anteils der politischen Gemeinde an die Pflegekosten muss vor Heimeintritt schriftlich bei der Wohngemeinde angemeldet werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen.
Wer zahlt was?
Die folgenden Dokumente geben Auskunft darüber, wie und durch wen die Auszahlung erfolgt und zeigen auf, welche Beiträge die Krankenversicherung und die Gemeinden an die Pflegekosten leisten (einschliesslich Rechenbeispiel). Weiter sind darin Informationen zur Erfassung des Pflegebedarfs und zur Kostenrechnung enthalten..
Taxordnung: Merkblatt «Umgang mit Zuschlägen»
Was wird unter Zuschlägen verstanden und wie werden Zuschläge korrekt verrechnet? Antworten auf diese beiden Fragen finden Sie im folgenden Merkblatt für Betagtenheime. Die Aussagen gelten auch für TuNS.
Noch offene Fragen?
Abteilung Alter und Behinderung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen