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Manche pflege·bedürftige Personen leben
in einem Betagten- und Pflegeheim.
Pflege·bedürftig bedeutet:
Jemand braucht Unterstützung und Pflege.

Das Leben im Heim kostet Geld.
Die pflege·bedürftige Person bezahlt:

  • Pflegekosten
    Das sind die Kosten für die Pflege.

  • Betreuungs·kosten
    Das sind die Kosten für die Betreuung.

  • Pensions·kosten
    Das sind die Kosten für das Wohnen, Essen und andere Dinge.

In der Schweiz werden die Pflegekosten meistens aufgeteilt.
Es bezahlen:

  • die pflege·bedürftige Person,
  • die Krankenkasse
  • die Gemeinde oder der Kanton.

Manchmal bezahlt der Kanton auch einen Teil
von den Pensions·kosten.
Das Geld dafür kommt aus den Ergänzungs·leistungen.
Die Abkürzung ist: EL.

Wie viel kostet die Pflege im Heim?

Das Gesetz regelt die Pflegekosten.
Die Regierung vom Kanton entscheidet,
wer was bezahlt und wie viel.
Dazu bestimmt die Regierung,
wie teuer die Pflege maximal sein darf.
Das sind die Höchst·ansätze.
Der Höchst·ansatz ist immer für 1 Tag.
Und er ist für eine bestimmte Pflegestufe.

In der Schweiz gibt es 12 Pflegestufen.
Die Pflegestufe richtet sich nach dem Bedarf an Pflege.
Das Betagten- und Pflegeheim schaut:
Wie viel Pflege braucht eine Person pro Tag?
Dann teilt es die Person in eine Pflegestufe ein.

Ein Beispiel:
Eine Person braucht pro Tag bis zu 20 Minuten Pflege.
Das Heim teilt die Person in Stufe 1 ein.
Der Höchst·ansatz für Stufe 1 ist 13.65 Franken.
Die Pflege kostet also 13.65 Franken pro Tag.

Es gibt eine Liste mit den Höchst·ansätzen.
Klicken oder tippen Sie auf diesen Link: 
Kostenträger und Höchst·ansätze: Wer zahlt was und wie viel?

Wann bezahlt die Gemeinde?

Die Gemeinde bezahlt einen Teil der Pflegekosten.
Das ist wichtig:
Die pflege·bedürftige Person muss einen Antrag bei der Gemeinde stellen.
Sie muss das tun, bevor sie ins Alters- und Pflegeheim umzieht.

Noch offene Fragen?

Abteilung Alter und Behinderung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen