Private Betagen- und Pflegeheim ohne Leistungsauftrag der Gemeinde benötigen eine Betriebsbewilligung des Kantons gemäss Sozialhilfegesetz Art. 32 und 34.
Wer erteilt die Betriebsbewilligung?
Die Betriebsbewilligung wird vom Departement des Innern erteilt. Ein Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung ist dem Amt für Soziales einzureichen. Das entsprechende Formular kann bei der Abteilung Alter bezogen werden.
Voraussetzungen und Verfahren
Die Verordnung über private Betagten- und Pflegeheime (sGS 381.18; abgekürzt VBP) regelt die näheren Vorschriften über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Erteilung und zum Entzug der Betriebsbewilligung.
Anforderungen an die Qualität
Die Anforderungen an die Qualität sind in der Verordnung über die qualitativen Mindestanforderungen und in den Richtlinien zu den Qualitätsanforderungen festgehalten. Weitere Informationen dazu finden Sie unter «Qualität».
Noch offene Fragen?
Abteilung Alter und Behinderung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen