Bei Angeboten des betreuten Wohnens, die vom Kanton St.Gallen anerkannt sind, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ebenfalls kann bei Menschen, die auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, ein höheres Mietzinsmaximum berücksichtigt werden

Angebote des betreuten Wohnens im Alter
Die Informationen zur Anerkennung von Angeboten des betreuten Wohnens im Alter und das Gesuchsverfahren richten sich an Anbietende und Interessierte dieses Angebots. Weitere Angaben sind im Merkblatt beschrieben und Anbietende werden gebeten, das Gesuchsformular per E-Mail an alter.diafso@sg.ch einzureichen.
Folgende Angebote des betreuten Wohnens im Alter sind im Kanton St.Gallen anerkannt:
Noch offene Fragen?
Abteilung Alter und Behinderung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen