Die spitalexterne Hilfe und Pflege zuhause (Spitex) ist ein wichtiger Pfeiler der Gesundheitsversorgung. Sie stellt eine Alternative zum Aufenthalt in einem Spital oder Heim dar oder kann diesen verkürzen. Mit einer professionellen Pflege zu Hause stärkt die Spitex die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der betreuten Personen.
Spitex vor Ort
Die Spitex richtet sich an Erwachsene und Kinder, die durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder psychische Probleme auf Pflege zuhause angewiesen sind. Kerndienstleistungen der Spitex sind Pflegeleistungen gemäss KLV, hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen sowie Mahlzeitendienst.
Im Kanton St.Gallen sind die Gemeinden für die Sicherstellung des Spitex-Angebotes zuständig. Die Spitex-Dienstleistungen werden von öffentlich-rechtlichen (z.B. gemeindeeigene Betriebe) und privat-gemeinnützigen Organisationen (z.B. Vereine, Stiftungen), selbständigen Pflegefachpersonen und privat-erwerbswirtschaftlichen Unternehmen erbracht.
Eine umfassende Übersicht über die Angebote der im Kanton St.Gallen tätigen Spitex-Organisationen finden Sie hier:
Nach Art. 26 der Verordnung über den Betrieb privater Einrichtungen der Gesundheitspflege benötigen Spitex-Organisationen, die über keinen Leistungsauftrag einer politischen Gemeinde verfügen und die Leistungen der Krankenpflege gemäss Art. 7 Abs. 2 KLV erbringen, eine Betriebsbewilligung des Gesundheitsdepartementes.
Entsprechende Unterlagen zum Bewilligungsverfahren finden Sie hier:
Pflegefachpersonen, die fachlich eigenverantwortlich Spitex-Leistungen erbringen, benötigen eine kantonale Berufsausübungsbewilligung (Verordnung über die Ausübung der Berufe der Gesundheitspflege).
Weitere Informationen zur freiberuflichen Pflege finden Sie beim Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK:
Die Kosten für die Pflegeleistungen der Spitex werden von den Krankenkassen, den Gemeinden und den Klientinnen und Klienten getragen.
Im Kanton St.Gallen beträgt die Patientenbeteiligung 20%:
Die Gemeinden können mit den Spitex-Leistungserbringern Vereinbarungen abschliessen, die das Angebot definieren, die Finanzierung regeln und sicherstellen, dass alle Patientinnen und Patienten im Versorgungsgebiet betreut werden.
Für Spitex-Organisationen ohne Leistungsauftrag einer Gemeinde und für freischaffende Pflegefachpersonen gibt es für die vereinfachte Abrechnung der Restfinanzierung für KLV-Pflegeleistungen Rahmenverträge. Diese wurden von der Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten VSGP und den jeweiligen Organisationen ausgearbeitet.
Weitere Informationen zu den Rahmenverträgen finden Sie nachfolgend aufgeführt:
Die Akut- und Übergangspflege wird ausschliesslich von den Krankenkassen und den Gemeinden finanziert.
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Generalsekretariat
Oberer Graben 32
9001 St.Gallen