Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2009 den Bericht „Qualitätsstrategie des Bundes im Schweizerischen Gesundheitswesen“ gutgeheissen und den Auftrag erteilt, im Jahr 2010 die Rolle des Bundes zu konkretisieren, die Aktionsfelder zu priorisieren und zu konkretisieren, geeignete Finanzierungsmodelle und die organisatorische Umsetzung vorzuschlagen und ihm dazu Bericht zu erstatten.
Die Grundlage für die Umsetzung der Qualitätsstrategie ist das Krankenversicherungsgesetz (KVG) und betrifft den Bereich der Leistungserbringung im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP).
Rolle der Kantone
Nach den Artikeln 39, 43, 45 und 46 KVG, 58a bis 58e KVV, der Qualitätsstrategie des Bundes sowie ihrer kantonalrechtlichen Zuständigkeiten kommen den Kantonen insbesondere folgende Rollen und Aufgaben zu:
- Planung und Sicherstellung einer qualitativ hoch stehenden, zweckmässigen und wirtschaftlich tragbaren Gesundheitsversorgung mit rechtzeitigem und chancengleichen Zugang sowie effizientem Einsatz der Ressourcen, inklusive kantonsübergreifender Koordination sowie gesamtschweizerische
- Planung im Bereich der hoch spezialisierten Medizin.
- Überprüfung von qualitativen Voraussetzungen in der Zulassung der einzelnen Leistungserbringer aus gesundheitspolizeilicher Sicht.
- Monitoring und Controlling der Qualität der Gesundheitsversorgung auf kantonaler Ebene, in Abstimmung mit nationalen Vorgaben.
- Unterstützung der Verbindlichkeit der Umsetzung der Vorgaben qualitätssichernder Massnahmen und Qualitätsmessungen des Bundes bei den Leistungserbringern.
- Beratung des Bundes im Rahmen der nationalen Q-Plattform oder des Institutsrates (siehe Strukturvarianten).
Im Kanton St.Gallen kommt der Sicherstellung der Qualität im Gesundheitswesen eine wichtige Rolle zu. Für alle Listenspitäler bestehen Vorgaben zu:
Struktur- und Prozessqualität:
Akutsomatik : gemäss SPLG-Konzept
Leistungsspezifische Anforderungen
- Akutsomatik
- Psychiatrie
- Rehabilitation
Indikations- und Ergebnisqualität:
Teilnahme an etablierten ANQ-Qualitätsmessungen
Leistungsspezifische Anforderungen (Akutsomatik):
Tumorboard / Indikationskonferenz bei ausgewählten SPLG.
Mindestfallzahlen pro Operateur bei ausgewählten SPLG.
Sicherheit von Patientinnen und Patienten:
Führung eines CIRS-Registers
Teilnahme an eine Spitalhygienenetzwerk
Berichterstattung:
Qualitätsberichterstattung gemäss H+-Qualitätsberichtsvorlage
Controlling:
Jährliches Leistungscontrolling betreffend Leistungsspektrum und Mindestfallzahlen
Punktuelle Überprüfung von Merkmalen bei einzelnen Spitälern
Austausch mit dem Gesundheitsdepartement:
Jährliches Austauschtreffen der Qualitätsverantwortlichen der Spitäler und Kliniken mit dem Gesundheitsdepartement
Der Verein ANQ wurde 2009 von allen wichtigen Partnern des Schweizer Gesundheitswesens gegründet. ANQ-Mitglieder sind der Spitalverband H+, die Verbände der Versicherer – santésuisse, curafutura und die Eidgenössischen Sozialversicherer: Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung –, alle 26 Kantone und das Fürstentum Liechtenstein. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat als Beobachter Einsitz.
Zweck ist die Koordination und Durchführung von Massnahmen in der Qualitätsentwicklung auf nationaler Ebene, insbesondere die einheitliche Umsetzung von Ergebnisqualitäts-Messungen (Outcome) in Spitälern und Kliniken, mit dem Ziel, die Qualität zu dokumentieren, weiterzuentwickeln und zu verbessern.
Der ANQ arbeitet nicht gewinnorientiert.
Die Qualitätsindikatoren der Schweizer Akutspitäler beinhalten Angaben zu den Behandlungen in den Schweizer Spitälern ab 2008. Ausgewiesen werden Fallzahlen, Anteilswerte (z. B. Kaiserschnittrate), die Mortalität bei bestimmten Krankheitsbildern und Eingriffen sowie ausgewählte Aufenthaltsdauern.
In der Schweiz werden die CH-IQI-Indikatoren, Swiss Inpatient Quality Indicators verwendet. Die Indikatoren sind in 13 Bereiche bzw. 55 Krankheitsbilder und Behandlungen eingeteilt.
Qualitätsindikatoren sind Hinweise auf die Qualität in den einzelnen Spitälern; endgültige Schlüsse (Beweise für besonders gute oder besonders schlechte Qualität) bedürfen einer vertieften Analyse.
Das Obsan ist ein von Bund und Kantonen getragenes Kompetenz-, Dienstleistungs- und Informationszentrum für Analysen im schweizerischen Gesundheitswesen. Das Obsan analysiert vorhandene Gesundheitsinformationen in der Schweiz. Es unterstützt Bund, Kantone und weitere Institutionen im Gesundheitswesen bei ihrer Planung, Entscheidfindung und in ihrem Handeln.
Patientensicherheit Schweiz engagiert sich als nationales Kompetenzzentrum für eine konsequente und konstruktive Sicherheitskultur im schweizerischen Gesundheitswesen. Die Stiftung lanciert und steuert nationale Programme, Forschungsprojekte und Bildungsangebote mit dem Ziel, Sicherheitsrisiken zu reduzieren. Sie arbeitet partnerschaftlich und konstruktiv mit den unterschiedlichsten Akteuren im Gesundheitswesen zusammen.
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Kantonsarztamt
Dr. med. Danuta Zemp
Oberer Graben 32
9001 St.Gallen