Die Regierung liess experimentelle Psychopharmaka-Versuche in psychiatrischen Kliniken des Kantons St.Gallen zwischen 1950 und 1980 prüfen. Eine historische Pilotstudie und ein juristisches Gutachten kommen zum Schluss, dass keine systematische experimentelle Abgabe von Medikamenten ohne Einwilligung erfolgte. Vereinzelt wurden aber Substanzen verabreicht, die noch nicht zugelassen waren.
Pilotstudie und juristisches Gutachten
Frau Dr. Marina Lienhard hat im Auftrag des Gesundheitsdepartements eine Studie über Umfang und Praxis der Abgabe von noch nicht zugelassenen Substanzen in den Psychiatrischen Kliniken des Kantons St.Gallen zwischen den Jahren 1950 und 1980 erstellt.
Herr Prof. Dr. Lukas Gschwend, Universität St.Gallen, hat im Auftrag des Gesundheitsdepartements ein juristisches Gutachten zu den im Rahmen der Pilotstudie eruierten Patientinnen und Patienten erstellt, bei denen (noch) nicht zugelassene Substanzen verabreicht wurden.
Anlaufstelle für Betroffene von Medikamentenversuchen in der Psychiatrie
Der Kanton St.Gallen hat im Jahr 2022 eine befristete Anlaufstelle eingesetzt. Diese wendete sich an Personen, die den Verdacht haben, dass ihnen nicht zugelassene Medikamente verabreicht wurden. Die Abgabe muss in psychiatrischen Kliniken des Kantons St.Gallen (Klinik Wil oder Klinik St.Pirminsberg in Pfäfers) zwischen 1950 und 1980 erfolgt sein. Mangels Beanspruchung wurde die Anlaufstelle im Jahr 2024 wieder aufgehoben.
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