Logo Kanton St.Gallen

Der stationäre Aufenthalt in einem Geburtshaus ist seit 1. Januar 2012 eine Pflichtleistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Das Geburtshaus St.Gallen figuriert seit dem 1. April 2019 auf der Spitalliste Akutsomatik.

Geburtshaus St.Gallen AG

Die Geburtshaus St.Gallen GmbH bietet werdenden Eltern in unmittelbarer Nähe zum Kantonspital St.Gallen und dem Ostschweizer Kinderspital die ausserklinische stationäre geburtshilfliche Grundversorgung an. Diese umfasst die ambulante und stationäre Betreuung während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett.

Das Geburtshaus richtet sich an gesunde Frauen mit tiefem Risiko für Geburtskomplikationen und hat zum Ziel, die normale physiologische Geburt zu fördern. Die fachliche Betreuung sowie die organisatorische Leitung liegen in der Verantwortung von Hebammen.

Noch offene Fragen?

Gesundheitsdepartement

Amt für Gesundheitsversorgung

Oberer Graben 32
9001 St.Gallen