Die Regierung und der Kantonsrat wollen langfristig die medizinische Qualität und die wirtschaftliche Basis der St.Galler Spitalverbunde sichern. Dazu wird das stationäre Angebot am Kantonsspital St.Gallen und an den Spitälern Grabs, Uznach und Wil konzentriert. Gleichzeitig wird die wohnortnahe ambulante Versorgung der Bevölkerung von Rorschach, Altstätten, Wattwil und Flawil durch Gesundheits- bzw. Gesundheits- und Notfallzentren sichergestellt. Das Spital Walenstadt wird nach dem Verkauf an das Kantonsspital Graubünden seit dem 1. Jan. 2023 als Teil des Kantonsspitals Graubünden betrieben.
Auswirkungen der Strategie auf die Versorgung
Die Spitalstandorte sind für die Einwohnerinnen und Einwohner in der Regel innerhalb von 30 Minuten Fahrzeit im Privatfahrzeug erreichbar.
Die wohnortnahe Versorgung wird durch Gesundheits- bzw. Gesundheits- und Notfallzentren ergänzt. Mit diesen ist gewährleistet, dass die Einwohnerinnen und Einwohner im Notfall in der Regel eine Anlaufstelle innerhalb von 20 Minuten Fahrzeit im Privatfahrzeug erreichen.
Die Versorgung durch die Rettungsdienste bleibt unverändert. Die Einsatzkräfte müssen in 90 Prozent der Fälle innert 15 bei der Patientin oder dem Patienten eintreffen.
Beschlüsse des Kantonsrates zur Weiterentwicklung der Spitalstrategie
Beschreibung der Massnahme | Beschlussfassung des Kantonsrates |
Volksabstimmung (Ja/Nein) |
---|---|---|
Anpassung des Gesetzes über die Spitalverbunde (Grundlage für die Festlegung von Spital- und GNZ-Standorten sowie die Festlegung von Beiträgen für die Notfallversorgung) |
Zustimmung mit 86:21 Stimmen bei 4 Enthaltungen |
Nein |
Reduktion der Anzahl Spitalstandorte von neun auf fünf sowie Umwandlung von vier Spitalstandorten in GNZ |
Zustimmung mit 88:21 Stimmen bei 4 Enthaltungen |
Nein |
Verzicht auf Realisierung des Spitalbauvorhabens in Altstätten |
Zustimmung mit 85:22 Stimmen bei 4 Enthaltungen |
Nein |
Verzicht auf Fertigstellung des Spitalbauvorhabens in Wattwil |
Zustimmung mit 83:24 Stimmen bei 4 Enthaltungen |
Ja |
Sanierungsbeitrag von 10 Mio. Franken für die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland (Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen in Eigenkapital) |
Zustimmung mit 111:0 Stimmen |
Nein |
Sanierungsbeitrag von 22 Mio. Franken für die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland (Umwandlung von Baudarlehen in Eigenkapital) |
Zustimmung mit 111:0 Stimmen |
Nein |
Sanierungsbeitrag von 30 Mio. Franken für die Spitalregion Fürstenland Toggenburg (Bareinlage und Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen in Eigenkapital) |
Zustimmung mit 111:0 Stimmen |
Ja |
Sanierungsbeitrag von 26 Mio. Franken für die Spitalregion Fürstenland Toggenburg (Umwandlung von Baudarlehen in Eigenkapital) |
Zustimmung mit 112:0 Stimmen |
Nein |
Erhöhung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen (Leistungen mit Abgeltungscharakter) um 11 Mio. Franken je Jahr |
im Rahmen des jährlichen Budgetprozesses |
Nein |
Erhöhung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen (Notfallversorgung) um 10,3 Mio. Franken je Jahr |
Zustimmung mit 111:0 Stimmen |
Ja |
betriebliche Optimierungen der Spitalverbunde von 19 Mio. Franken je Jahr |
(im Zuständigkeitsbereich der Spitalverbunde) |
Nein |
Volksabstimmung vom 13. Juni 2021
Spalte 1 | Spalte 2 |
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Verzicht auf Fertigstellung des Spitalbauvorhabens in Wattwil | Zustimmung mit 56,3 % |
Sanierungsbeitrag von 30 Mio. Franken für die Spitalregion Fürstenland Toggenburg (Bareinlage und Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen in Eigenkapital) |
Zustimmung mit 65,2 % |
Erhöhung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen für die Notfallversorgung um 10,3 Mio. Franken im Jahr |
Zustimmung mit 76,8 % |
Wo stehen wir bei der Umsetzung der Spitalstrategie?
Das Spital Flawil wurde Ende Juni 2021 geschlossen und Ende 2021 an die Solviva AG, einem Tochterunternehmen der Viva Group, verkauft. Ein Teil des Grundstücks wurde dem Wohn- und Pflegeheim Flawil übertragen.
Die Viva Group plante am Standort des ehemaligen Spitals Flawil einen Neubau für ein Gesundheits-, Therapie und Pflegezentrum. Im Februar 2023 hätte der Rückbau des ehemaligen Spitals beginnen sollen. Aufgrund einer Einsprache verzögerte sich der Rückbau. Die Baubewilligung für das Projekt wurde im März 2023 erteilt und Mitte April 2023 rechtskräftig.
Am 7. Juli 2023 teilte die Viva Group mit, dass das bewilligte Projekt aus Kostengründen neu geplant werden müsse. Man gehe zügig eine neue Planung an, von einem Neubau werde derzeit jedoch abgesehen. Die Realisierung eines Gesundheitszentrums mit ambulanten Leistungen bleibe aber Bestandteil der Planung.
Ende März 2024 veräusserte die Solviva Immobilien AG die Spitalliegenschaft an das benachbarte Wohn- und Pflegeheim Flawil (WPH). Das WPH sicherte sich auch das Vorkaufsrecht über einen Teil des Areals, den die Solviva Immobilien AG vorerst für eigene Entwicklungsideen behalten wird.
Das Spital Rorschach wurde Ende Januar 2021 geschlossen. Am bisherigen Spitalstandort wird von Montag bis Freitag ein Ambulatorium mit folgenden Leistungen betrieben: Hämodialyse, onkologisches Ambulatorium und Sprechstundenangebote der Gastroenterologie/Hepatologie (inkl. Endoskopien), der Chirurgie (Proktologie-Sprechstunde), der orthopädischen Chirurgie und der Traumatologie sowie der Kardiologie, Nephrologie, Handchirurgie und der Urologie. Dazu gehören weiterhin das konventionelle Röntgen und die Computertomographie.
Die Suche nach einem Standort im Zentrum von Rorschach gestaltete sich schwierig. Verschiedene geprüfte Standorte waren durch Einsprachen blockiert. Fündig wurde das KSSG im renovierten Gebäude des ehemaligen Textilwerks Kopp an der Hauptstrasse östlich des Hauptbahnhofs Rorschach. Die Liegenschaft befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Rorschacherberg. Mit Ausnahme der Hämodialyse soll das gesamte bisherige ambulante Leistungsangebot Ende 2024 an den neuen Standort gezügelt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: Ambulatorium Rorschach
Das Spital Wattwil wurde Ende März 2022 geschlossen. Das Grundstück samt Spitalgebäude wurde nach einer kommunalen Volksabstimmung im Dezember 2021 der Gemeinde Wattwil veräussert. Von der Schliessung nicht betroffen war das stationäre Angebot für den Alkoholentzug.
Seit dem 1. April 2022 betreibt die Berit Klinik AG – nebst dem stationären Angebot für den Alkoholentzug – ein ambulantes Gesundheitszentrum mit einem Notfallangebot rund um die Uhr. Damit verbunden ist der Betrieb von fünf Notfallbetten für die stationäre Kurzzeitbehandlung von Notfallpatientinnen und -patienten. Die Berit Klinik betreibt ausserdem ein konventionelles Röntgen rund um die Uhr und einen Computer-Tomographen mit eingeschränkten Betriebszeiten. Es werden auch ambulante Operationen durchgeführt.
Weitere Informationen finden Sie unter: GNZ Wattwil
Das Spital Altstätten soll im Jahr 2027 geschlossen und das stationäre Angebot nach Grabs verlagert werden. Dies setzt einen Ausbau des Spitals Grabs voraus.
In Altstätten soll ein ambulantes Gesundheitszentrum (bei Bedarf mit einem Notfallangebot) realisiert werden. Für das Spitalareal werden Testplanungen erstellt.
Weitere Informationen finden Sie unter: GNZ Altstätten
Der Kantonsrat stimmte im Juni 2022 einem Verkauf des Spitals Walenstadt an das Kantonsspital Graubünden zu. Seit dem 1. Januar 2023 wird das Spital Walenstadt als Teil des Kantonsspitals Graubünden betrieben. Das Spital Walenstadt verfügt über einen Leistungsauftrag des Kantons und figuriert auf der Spitalliste des Kantons St.Gallen. Weiterführende Informationen zur Integration finden Sie unter folgendem Link: Integration des Spitals Walenstadt ins Kantonsspital Graubünden
Weitere Informationen zum Spital Walenstadt finden Sie unter: Spital Walenstadt
Wie haben sich die Finanzen der Spitalverbunde entwickelt?
Im Jahresergebnis 2021 sind Wertberichtigungen von 56,7 Mio. Franken im Zusammenhang mit der Veräusserung der Spitalliegenschaft Flawil (4,9 Mio. Franken) und der Spitalliegenschaft Wattwil (51,8 Mio. Franken) enthalten. Im Jahresergebnis 2022 sind Wertberichtigungen von 8,1 Mio. Franken im Zusammenhang mit der Veräusserung der Spitalliegenschaft Walenstadt enthalten.
Mit den Strategiemassnahmen hätten die Spitalverbunde wieder Gewinne erzielen sollen. Wegen der Covid-19-Epidemie fielen jedoch grosse Verluste an und der Geschäftsverlauf entwickelt sich generell schlechter als erwartet.
Aufgrund der schlechteren Ergebnisse hat sich der Eigenkapitalbestand der Spitalverbunde deutlich reduziert. Das Eigenkapital der Spitalregion Fürstenland Toggenburg (Spital Wil) war bereits Ende 2021 negativ. Das Eigenkapital des Spitals Linth war Ende des 1. Quartals 2023 negativ und das Eigenkapital der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland wird im Jahr 2025 aufgebraucht sein. Die Spitalverbunde sind deshalb dringend auf neues Eigenkapital in der Höhe von 163 Mio. Franken angewiesen. Die Regierung unterbreitete deshalb dem Kantonsrat im Mai 2022 eine Vorlage zur Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalverbunde.
Auch wenn die Spitalverbunde vorerst noch defizitär sind, ist die eingeschlagene Strategie richtig und notwendig. Nur so kann eine hohe medizinische Qualität garantiert werden und besteht die Aussicht, wieder Gewinne zu erzielen.
Beschlüsse des Kantonsrates zur Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalverbunde
Beschreibung der Massnahme | Beschlussfassung des Kantonsrates | Volksabstimmung (Ja/Nein) |
---|---|---|
Umwandlung von Baudarlehen des KSSG in der Höhe von 28,5 Mio. Franken in Eigenkapital | Zustimmung mit 113:0 Stimmen bei 0 Enthaltungen |
Nein (Kantonsrat abschliessend zuständig) |
Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen der SRRWS in der Höhe von 40 Mio. Franken in Eigenkapital | Zustimmung mit 114:0 Stimmen |
Ja (Volksabstimmung vom 18. Juni 2023) |
Umwandlung von Baudarlehen der SRRWS in der Höhe von 24,5 Mio. Franken in Eigenkapital | Zustimmung mit 112:1 Stimmen bei 0 Enthaltungen |
Nein (Kantonsrat abschliessend zuständig) |
Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen des Spitals Linth in der Höhe von 30 Mio. Franken und eines Betriebsdarlehens in der Höhe von 9,2 Mio. Franken in Eigenkapital | Zustimmung mit 114:0 Stimmen bei 0 Enthaltungen |
Ja (Volksabstimmung vom 18. Juni 2023) |
Umwandlung von Kontokorrent-Darlehen der SRFT in der Höhe von 9 Mio. Franken in Eigenkapital | Zustimmung mit 114:0 Stimmen bei 0 Enthaltungen |
Nein (Ablauf der Referendumsfrist am 11. April 2023) |
Umwandlung von Baudarlehen der SRFT in der Höhe von 21,7 Mio. Franken in Eigenkapital | Zustimmung mit 113:0 Stimmen bei 0 Enthaltungen |
Nein (Kantonsrat abschliessend zuständig) |
Ausbau des Spitals Grabs
Aufgrund der Schliessung des Spitals Altstätten muss das Spital Grabs zwingend vergrössert werden. Der für den Ausbau des Spitals Altstätten im November 2014 beschlossene Kredit in der Höhe von 85 Mio. Franken wird aufgrund der Schliessung nicht mehr benötigt. Aus rechtlichen Gründen kann dieser Kredit aber nicht für den Ausbau des Spitals Grabs verwendet werden. Es muss ein neuer Kredit gesprochen werden und als Kreditgeber kommt aufgrund der aktuellen Finanzsituation der SRRWS nur der Kanton als Eigentümer in Frage.
Das Spital Grabs benötigt für den Ausbau ein verzinsliches und rückzahlbares Darlehen von 100 Mio. Franken. Der Ausbau war bereits Bestandteil der von Regierung und Kantonsrat im Jahr 2020 beschlossenen Strategie für die Spitalverbunde. Der Ausbau fällt aufgrund des Weiterbetriebs des Spitals Walenstadt (als Teil des Kantonsspitals Graubünden) kleiner aus als ursprünglich geplant.
Über die Gewährung eines Darlehens wird ebenfalls am 18. Juni 2023 abgestimmt. Der Kantonsrat stimmte dem Darlehen mit 77:26 Stimmen bei 10 Enthaltungen zu.
Das Spital Grabs muss um 46 Betten erweitert werden und es braucht auch zusätzliche Gebäude, um im Jahr 2027 die stationären Leistungen von Altstätten nach Grabs verlagern zu können. Die Kosten für den Ausbau belaufen sich auf 126 Mio. Franken. Davon entfallen rund 22 Mio. Franken auf die Fertigstellung des begonnenen Bauprojekts, rund 57 Mio. Franken auf die Erweiterung um 46 Betten, rund 33 Mio. Franken auf ein neues Gebäude für die Onkologie, Radiologie und das Gefässzentrum und rund 14 Mio. Franken auf ein Rochadegebäude für ambulante Behandlungen und Logistikbereiche (Zentralgarderobe und Wäscheausgabe). Von den Baukosten in der Höhe von 126 Mio. Franken kann die SRRWS nur 26 Mio. Franken selbst bezahlen. Für die Differenz (100 Mio. Franken) braucht es ein Darlehen des Kantons.
Der Leistungsauftrag des Spitals Grabs verändert sich aufgrund des Ausbaus nicht. Ein neuer Leistungsauftrag müsste beim Kanton im Rahmen der neuen Spitalplanung beantragt werden.
Wird das Darlehen abgelehnt, kann der Ausbau des Spitals Grabs nicht wie geplant umgesetzt werden. Das Spital Grabs könnte auch die stationären Leistungen von Altstätten nicht übernehmen. Die Umsetzung der von Regierung und Kantonsrat beschlossenen Strategie wäre blockiert. Es würden weiterhin Defizite anfallen und die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung wäre aufgrund der rechtsgültig beschlossenen Schliessung des Spitals Altstätten gefährdet.
Spalte 1 | Spalte 2 |
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Kantonsratsbeschluss über die Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland | Zustimmung mit 74,5 % |
Kantonsratsbeschluss über die Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalregion Linth | Zustimmung mit 74,0 % |
Kantonsratsbeschluss über die Darlehensgewährung an die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland für verschiedene Bauvorhaben am Standort Grabs | Zustimmung mit 71,3 % |
Wo finde ich Informationen zu den einzelnen GZ oder GNZ?
Die Gesundheitszentren von Flawil und Rorschach und das Gesundheits- und Notfallzentrum von Wattwil verfügen über eigene Webseiten. Sobald das Projekt weiter fortgeschritten ist, wird für Altstätten ebenfalls eine Informationsseite bereitgestellt.
Mehr zum Spital Walenstadt
Der Kantonsrat stimmte im Juni 2022 einem Verkauf des Spitals Walenstadt an das Kantonsspital Graubünden zu. Seit dem 1. Januar 2023 wird das Spital Walenstadt als Teil des Kantonsspitals Graubünden betrieben. Das Spital Walenstadt verfügt über einen Leistungsauftrag des Kantons und figuriert auf der Spitalliste des Kantons St.Gallen.
Fusion der Spitalverbunde und mehr unternehmerische Freiheiten
Mit den Beschlüssen zur Weiterentwicklung der Spitalstrategie (u.a. Spitalschliessungen, Verkauf des Spitals Walenstadt) wurden wichtige Weichenstellungen vorgenommen. Es braucht aber weitere Massnahmen, damit die St.Galler Spitalverbunde für die Zukunft gewappnet sind. Mit einer Fusion der 4 Spitalverbunde und mehr unternehmerischen Freiheiten sollen inskünftig wieder positive Unternehmensergebnisse erzielt werden. Der Kantonsrat hat dazu auch verschiedene politische Vorstössen eingereicht.
Die Regierung führte bis Ende August 2023 eine Vernehmlassung zur Vorlage durch. Die bereinigte Vorlage wurde dem Kantonsrat am 17. Oktober 2023 zugestellt. In der Novembersession 2023 wurde eine vorberatende Kommission eingesetzt. Der Kantonsrat stimmte in der Aufräumsession 2024 mit 97 Ja-Stimmen gegen 16 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung der Vorlage zu. Der Verwaltungsrat des Spitalverbunds wird – entgegen dem Vorschlag der Regierung – weiterhin durch den Kantonsrat bestätigt. Die Fusion ist auf den 1. Januar 2025 vorgesehen.
Mehr zur Fusion der Spitalverbunde
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