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Hier finden Sie eine Übersicht über die ambulanten und stationären Tarife der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und die stationären Referenztarife des Kantons St.Gallen.

Die OKP-Tarife sind zwischen den Leistungserbringern und Krankenversicherern zu vereinbaren. Kantonale Tarifverträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung durch die Kantonsregierung. Kommt zwischen den Tarifpartnern keine Einigung zustande, setzt die Kantonsregierung den Tarif fest. Bis zur Tariffestsetzung durch die Regierung wird ein vom Gesundheitsdepartement festgelegter provisorischer Arbeitstarif angewendet. Eine allfällige Differenz zwischen den provisorischen Arbeitstarifen und den genehmigten oder definitiv festgesetzten Tarifen ist von den Tarifpartnern auszugleichen.

Tarife ambulant

Hier finden Sie eine Übersicht zu den von den Tarifparteien für die Abgeltung ambulant erbrachter OKP-Leistungen vereinbarten Tarife und zu den vom Gesundheitsdepartment provisorisch festgelegten Arbeitstarifen.

Tarife stationär

Die zwischen den Tarifparteien für die Abgeltung stationär erbrachter OKP-Leistungen vereinbarten Tarife sowie die vom Gesundheitsdepartement provisorisch festgelegten Arbeitstarife sind aus den nachfolgenden Dokumenten ersichtlich.

Referenztarife

Bei ausserkantonalen stationären Wahlbehandlungen beteiligen sich der Krankenversicherer und der Kanton St.Gallen höchstens bis zu den festgelegten Referenztarifen an den Behandlungskosten. Für eine Kostenbeteiligung des Kantons St.Gallen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • die Leistung wird über die obligatorische Krankenpflegeversicherung finanziert,

  • die Patientin bzw. der Patient hat zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton St.Gallen,

  • das behandelnde Spital ist auf der Spitalliste des Standortkantons.

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Gesundheitsdepartement

Amt für Gesundheitsversorgung

Oberer Graben 32
9001 St.Gallen