Hier finden Sie eine Übersicht über die ambulanten und stationären Tarife der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und die stationären Referenztarife des Kantons St.Gallen.
Die OKP-Tarife sind zwischen den Leistungserbringern und Krankenversicherern zu vereinbaren. Kantonale Tarifverträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung durch die Kantonsregierung. Kommt zwischen den Tarifpartnern keine Einigung zustande, setzt die Kantonsregierung den Tarif fest. Bis zur Tariffestsetzung durch die Regierung wird ein vom Gesundheitsdepartement festgelegter provisorischer Arbeitstarif angewendet. Eine allfällige Differenz zwischen den provisorischen Arbeitstarifen und den genehmigten oder definitiv festgesetzten Tarifen ist von den Tarifpartnern auszugleichen.
Tarife ambulant
Hier finden Sie eine Übersicht zu den von den Tarifparteien für die Abgeltung ambulant erbrachter OKP-Leistungen vereinbarten Tarife und zu den vom Gesundheitsdepartment provisorisch festgelegten Arbeitstarifen.
Die von den Tarifparteien für die Abgeltung ambulant erbrachter OKP-Leistungen vereinbarten Tarife sowie die vom Gesundheitsdepartement provisorisch festgelegten Arbeitstarife sind aus den nachfolgenden Dokumenten ersichtlich.
Die von den Tarifparteien für die Abgeltung ambulant erbrachter ärztlicher OKP-Leistungen vereinbarten Tarife sowie die vom Gesundheitsdepartement provisorisch festgelegten Arbeitstarife sind aus den nachfolgenden Dokumenten ersichtlich.
- OKP-Tarife ärztliche Leistungen Spitäler und freipraktizierende Ärzteschaft 2024
- OKP-Tarife ärztliche Leistungen Spitäler und freipraktizierende Ärzteschaft 2023
- OKP-Tarife ärztliche Leistungen Spitäler und freipraktizierende Ärzteschaft 2022
- OKP-Tarife ärztliche Leistungen Spitäler und freipraktizierende Ärzteschaft 2021
- OKP-Tarife ärztliche Leistungen Spitäler und freipraktizierende Ärzteschaft 2020
Die von den Tarifparteien für die Abgeltung ambulant erbrachter OKP-Leistungen vereinbarten Tarife sowie die vom Gesundheitsdepartement provisorisch festgelegten Arbeitstarife sind aus den nachfolgenden Dokumenten ersichtlich.
Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie sowie die Ernährungs- und Diabetesberatung sind unter dem Begriff Paramedizin zusammengefasst.
Die von den Tarifparteien für die Abgeltung ambulant erbrachter paramedizinischer OKP-Leistungen vereinbarten Tarife sowie die vom Gesundheitsdepartement provisorisch festgelegten Arbeitstarife sind aus den nachfolgenden Dokumenten ersichtlich.
- OKP-Tarife Paramedizin Spital 2024
- OKP-Tarife Paramedizin Spital 2023
- OKP-Tarife Paramedizin Spital 2022
- OKP-Tarife Paramedizin Spital 2021
- OKP-Tarife Paramedizin Spital 2020
- OKP-Tarife Paramedizin freipraktizierende Leistungserbringer 2024
- OKP-Tarife Paramedizin freipraktizierende Leistungserbringer 2023
- OKP-Tarife Paramedizin freipraktizierende Leistungserbringer 2022
- OKP-Tarife Paramedizin freipraktizierende Leistungserbringer 2021
- OKP-Tarife Paramedizin freipraktizierende Leistungserbringer 2020
Die von den Tarifparteien für die Abgeltung ambulant erbrachter OKP-Leistungen vereinbarten Tarife sowie die vom Gesundheitsdepartement provisorisch festgelegten Arbeitstarife sind aus den nachfolgenden Dokumenten ersichtlich.
- OKP-Tarife Hebammenleistungen Spitäler und freipraktizierende Hebammen 2024
- OKP-Tarife Hebammenleistungen Spitäler und freipraktizierende Hebammen 2023
- OKP-Tarife Hebammenleistungen Spitäler und freipraktizierende Hebammen 2022
- OKP-Tarife Hebammenleistungen Spitäler und freipraktizierende Hebammen 2021
- OKP-Tarife Hebammenleistungen Spitäler und freipraktizierende Hebammen 2020
Tarife stationär
Die zwischen den Tarifparteien für die Abgeltung stationär erbrachter OKP-Leistungen vereinbarten Tarife sowie die vom Gesundheitsdepartement provisorisch festgelegten Arbeitstarife sind aus den nachfolgenden Dokumenten ersichtlich.
Referenztarife
Bei ausserkantonalen stationären Wahlbehandlungen beteiligen sich der Krankenversicherer und der Kanton St.Gallen höchstens bis zu den festgelegten Referenztarifen an den Behandlungskosten. Für eine Kostenbeteiligung des Kantons St.Gallen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- die Leistung wird über die obligatorische Krankenpflegeversicherung finanziert,
- die Patientin bzw. der Patient hat zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton St.Gallen,
- das behandelnde Spital ist auf der Spitalliste des Standortkantons.
Erhebung Spitalkostendaten 2023
Noch offene Fragen?
Amt für Gesundheitsversorgung
Oberer Graben 32
9001 St.Gallen