Die Aufgaben des Gesundheitsrates sind in Art. 5 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 Gesundheitsgesetz (sGS 311.1) genannt:
Der Gesundheitsrat
- berät das zuständige Departement in der Gesundheitsvorsorge und der Gesundheitspolizei und nimmt zu entsprechenden Gesetzes- und Verordnungsvorlagen Stellung;
- unterbreitet dem zuständigen Departement Programme für die Gesundheitsvorsorge und für die Tätigkeit des Präventivmediziners sowie Vorschläge für gesundheitspolizeiliche Massnahmen;
Ausschüsse des Gesundheitsrates mit drei bis fünf Mitgliedern:
- erteilen Bewilligungen zur Offenlegung eines Berufsgeheimnisses gemäss Art. 321 Ziff. 2 des Schweizerischen Strafgesetzbuches;
- begutachten strittige Forderungen aus selbständiger Ausübung medizinischer Berufe und anderer Berufe der Gesundheitspflege.
Der Gesundheitsrat wird vom Vorsteher des Gesundheitsdepartementes geleitet. Im weiteren gehören ihm vier Ärzte, ein Zahnarzt, ein Tierarzt, ein Apotheker, ein Drogist und je ein Vertreter der Pflegeberufe und der Krankenkassen an. Die Präventivmedizinerin und die Kantonsärztin sowie nach Bedarf der Kantonstierarzt und der Kantonsapotheker nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.
Die Kantonale Schulzahnpflegekommission wird von der Regierung gewählt und ist auf kantonaler Ebene zuständig für die Aufsicht, Fachberatung und Organisation der Fortbildung. Ihr gehören an:
- ein Vertreter des Gesundheitsdepartementes (Vorsitz)
- ein Vertreter des Erziehungsdepartementes
- ein Vertreter des Gesundheitsrates
- ein Vertreter des Erziehungsrates
- zwei Vertreter der Kantonalen Zahnärztegesellschaft
- zwei Lehrkräfte
- zwei Vertreter des Verbandes St.Gallischer Schulgemeinden
- ein Schulzahnarzt
- ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin.
Die Kommission steht unter der Leitung der kantonalen Präventivmedizinerin; das Sekretariat wird vom Gesundheitsdepartement geführt.
Die Schulzahnpflegekommission vollzieht die Schulzahnpflege-Verordnung, soweit diese nichts anderes bestimmt; insbesondere hat sie folgende Aufgaben:
- Aufsicht über die Schulzahnpflege;
- Beratung des Erziehungs- und des Gesundheitsrates sowie der Schulgemeinden und der Schulzahnärzte;
- Vorbereitung und Durchführung von Fortbildungskursen für Kindergärtnerinnen, Lehrer, Schulzahnpflegehelfer, Schulzahnärzte und Schulbehörden;
- Vorberatung von Kreisschreiben zum Vollzug der Verordnung;
- jährliche Berichterstattung über die Schulzahnpflege in den Schulgemeinden zuhanden des Erziehungs- und des Gesundheitsrates.
Die Fachkommission Infektion und Hygiene ist eine aus Fachpersonen für Infektionsfragen zusammengesetzte Arbeitsgruppe des Gesundheitsdepartements. Ihre Mitglieder werden von der Vorsteherin des Gesundheitsdepartements auf Amtsdauer ernannt.
Zweck: Verbesserung der Möglichkeiten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten
Die Fachkommission trifft sich mindestens zweimal jährlich auf Einladung ihres Vorsitzenden. Sie hat folgende Zusammensetzung:
- Kantonsärztin (Vorsitz)
- Chefarzt Infektiologie/Spitalhygiene am Kantonsspital St.Gallen
- Kantonale Präventivmedizinerin
- Kantonsapotheker
- Kantonsärztin-Stellvertreterin
- Kantonschemiker
- Leitender Arzt Humanmedizinische Mikrobiologie und Immunologie am Zentrum für Labormedizin St.Gallen
- Oberärztin Infektiologie am Ostschweizer Kinderspital und Kantonsspital St.Gallen
- Leiter des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (Kantonstierarzt)
- Leiter Spitalhygiene am Kantonsspital St.Gallen
- Vertretung von CURAVIVA St.Gallen, Verband der Betagten- und Pflegeheime des Kantons St.Gallen (nach Rücksprache mit Verbandspräsident zurzeit nicht besetzt)
Die Kommission hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:
- Diskussion aller epidemiologischen, infektiologischen und hygienischen Probleme im Zusammenhang mit dem Kanton St.Gallen
- Erlass von Empfehlungen zur Überwachung, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
- an Spitäler, Heime, private Einrichtungen der Gesundheitspflege sowie Angehörige der medizinischen Berufe oder Berufe der Gesundheitspflege
- in Ergänzung zum eidgenössischen Epidemiengesetz, zur Melde-Verordnung über die Meldung übertragbarer Krankheiten des Menschen und zu den Richtlinien und Empfehlungen des BAG zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
Die Fachkommission Psychiatrie stellt eine Konsultativkommission für Psychiatrieversorgung im Kanton St.Gallen dar. Als beratendes Organ beobachtet sie ständig die Entwicklung der Psychiatrie und liefert Vorschläge für Koordination und Innovation (Psychiatriekonzept 1989, 13.6). Weiter greift sie aktuelle Probleme im Bereich der gesamten Psychiatrie auf und diskutiert sie, dies insbesondere im Hinblick auf die Situation im Kanton St.Gallen. Sie bearbeitet auch konkrete Aufgaben im Auftrag und erarbeitet Entscheidgrundlagen zu Handen des Gesundheitsdepartementes. Sie kann zu diesem Zweck Arbeitsgruppen bilden und aussenstehende Experten beiziehen. Der Fachkommission kommt jedoch keine eigene Entscheidkompetenz zu; sie stellt Antrag an das Gesundheitsdepartement. Die Kommission trifft sich mindestens jährlich zu einer Sitzung und berichtet jährlich zu Handen des Gesundheitsdepartementes.
Ihre Zusammensetzung ist folgende:
- Gesundheitsdepartement: Kantonsärztin (Vorsitz)
- Stationäre Psychiatrie: die Chefärzte der beiden Psychiatrischen Kliniken; die Pflegedienstleitungen der beiden Psychiatrischen Kliniken; ein Vertreter der Schule für Psychiatrische Krankenpflege
- Ambulante Psychiatrie: ein Psychiater oder Kinderpsychiater in freier Praxis; ein nichtärztlicher Psychotherapeut in freier Praxis
- Kinder- und Jugendpsychiatrie: der Chefarzt des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes; der Chefarzt des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Zentrums Sonnenhof, Ganterschwil
- Sozialarbeit, Drogenberatung, Übergangsinstitutionen: ein Sozialarbeiter; ein Vertreter eines Wohnheims oder einer Geschützten Werkstatt
- Patientenorganisationen: ein Vertreter der Schweizerischen Stiftung Pro Mente Sana
Die Mitglieder der Fachkommission werden vom Gesundheitsdepartement auf Amtsdauer gewählt.
Vorsitzende: Dr. sc. ETH und Dipl. Ärztin Annina Maria Hafner, Kantonsärztin-Stellvertreterin, Gesundheitsdepartement St.Gallen
Gemäss Art. 4 der Vollzugsverordnung zur Bundesgesetzgebung über den Tierschutz sGs 645.1 gehören der Tierversuchskommission vom Regierungsrat ernannte Fachleute für Versuchstierkunde, Tierversuche und Tierschutzfragen an.
Unsere Tierversuchskommission konstituiert sich aus zwei Mitgliedern.
Das AVSV, als Bewilligungsinstitution führt das Sekretariat der TV-Kommission und den Bereich e-TV gegenüber dem Bund (Art. 149. Abs 1 Tierschutzverordnung).
Gestützt auf den Postulatsbericht der Regierung "Ethische Beratung in der Gesundheitsversorgung" wurde zur Förderung einer umfassenden ethischen Kultur, speziell in den öffentlichen Institutionen im Gesundheitswesen, das Kantonale Ethik-Forum geschaffen. Das 15-köpfige interdisziplinär zusammengesetzte Gremium besteht aus Fachpersonen der Medizin, Pflege und Sozialarbeit der verschiedenen Spitäler und Kliniken sowie aus Expertinnen und Experten der Ethik, Theologie und Rechtslehre sowie einer Patientenorganisation (Mitgliederliste).
Unter dem Vorsitz von Kantonsärztin Katharina Schenk bearbeitet das Kantonale Ethik-Forum allgemein ethische Fragestellungen, welche vor allem spitalverbundsübergreifend das Gesundheitswesen des Kantons St.Gallen in den öffentlichen Spitälern und in den Kantonalen Psychiatrischen Diensten betreffen. Ziel ist es, den Anfragestellenden (einzelne Personen, Gruppen, Organisationen oder Kommissionen im Kanton St.Gallen) Ansätze, die aus ethischer Sicht möglich sind, zur Beantwortung von komplexen Fragestellungen aufzuzeigen. Fragen, die sich speziell auf einen konkreten Fall beziehen, sollen aber nach wie vor vor Ort, d.h. heisst in den entsprechenden Spitälern oder psychiatrischen Kliniken thematisiert werden.
Stellungnahme NO-CPR
Stellungnahme des Kantonalen Ethik-Forums Kanton St.Gallen zum Stempel NO-CPR
Gestützt auf den Bericht "Ethische Beratung in der Gesundheitsversorgung" der Regierung vom 8. November 2005 bearbeitet das Kantonale Ethik-Forum ethische Fragestellungen im medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Bereich im Gesundheitswesen. Es befasst sich vor allem mit Fragestellungen, welche spitalverbundsübergreifend das Gesundheitswesen des Kantons St.Gallen in den öffentlichen Spitälern und in den Kantonalen psychiatrischen Diensten betreffen.
Das Ethik-Forum ist ein Beratungsgremium. Die Aussagen haben Empfehlungs- und keinen Weisungscharakter.
Seit einigen Monaten kann kommerziell ein Stempel mit dem Aufdruck "NO-CPR" gekauft werden (www.nocpr.ch). Personen, die das NO-CPR-Zeichen auf ihren Oberkörper stempeln, wünschen keine Reanimation. Dieser Stempel wird gegen Bezahlung der betreffenden Person zugesandt, aber immer mit dem Hinweis "bevor Sie den Stempel benutzen, benötigen Sie eine aktuelle, handschriftlich unterschriebene Patientenverfügung, um Ihren Willen rechtlich verbindlich zum Ausdruck zu bringen". Zudem wird empfohlen, dass die NO-CPR-Ausweiskarte im Portemonnaie getragen werden sollte. Der Stempel verblasst innert 2-3 Tagen, muss also regelmässig auf die Brust aufgestempelt werden.
Es ist klar, dass dem Stempel Folge geleistet werden muss, wenn zugleich eine schriftlich unterschriebene Patientenverfügung (PV) vorliegt (Art. 372.2 ZGB).
Muss aber dem Stempel auch Folge geleistet werden, wenn keine schriftlich unterschriebene PV vorhanden ist?
Das Kantonale Ethik-Forum hat an seinen zwei Sitzungen im Jahr 2012 folgende Meinung erarbeitet:
Liegt ein Stempelaufdruck "NO-CPR" ohne schriftliche PV vor, dann soll nicht mehr reanimiert werden, ausser es liegen spezielle Gründe vor, die an dem Willen der betreffenden Person zweifeln. Diese Gründe dürfen aber nicht allgemeiner Art sein!
Mitglieder
Vorsitzende: Katharina Schenk, Dr.med., Kantonsärztin, Gesundheitsdepartement St.Gallen
Kontakt
Vorsitzende des Kantonalen Ethik-Forums:
Frau Dr. Katharina Schenk, Kantonsärztin Gesundheitsdepartement Kanton St.Gallen
Adresse:
Oberer Graben 32
9001 St.Gallen
Telefon: +41 58 229 35 64
info.kantonsarztamt@sg.ch
Ethikkommission Ostschweiz (EKOS)
Die Ethikkommission Ostschweiz (EKOS) überprüft Projekte der medizinischen Forschung am Menschen auf ihre wissenschaftliche, rechtliche und ethische Vertretbarkeit. Sie arbeitet nach den Richtlinien der Good Clinical Practice (ICH-GCP) und ist gemäss den eidgenössischen Vorgaben der Organisationsverordnung zum Humanforschungsgesetz (OV-HFG) zusammengesetzt.
Grundlegend für die Beantwortung der Frage, ob ein konkretes Forschungsprojekt der EKOS vorgelegt werden und von ihr bewilligt werden muss, ist Art. 3 des Humanforschungsgesetzes (HFG; SR 810.30). Die EKOS prüft jedes eingereichte Projekt - unabhängig seiner Herkunft - nach den gleichen Grundsätzen.
Seit dem 01.01.2016 ist die Online-Einreichung obligatorisch und ersetzt alle bisherigen Einreichewege.
Einreichung von Forschungsgesuchen über das Internet
Das Web-Portal BASEC (Buisness Administration System for Ethics Committees) ist unter dem Link https://submissions.swissethics.ch zu finden. Logins zum Portal können dort erstellt werden.
Antworten auf häufige Fragen bezüglich der Einführung:
Präsidentin:
Dr. med. Susanne Driessen Medizin, Pharmazeutische Medizin
Dipl. Pharmazeutische Medizin
- Telefon +41 58 411 28 91
- susanne.driessen@ekos.ch
Vizepräsidentinnen:
Dr. med. Veronika Nagy Medizin
Fachärztin Allgemeine Innere Medizin und Medizinische Onkologie, Vertrauensärztin SGV
Monika Gehrer-Hug, lic. iur. Recht
Richter, a.D.
Prof. Dr. med. Amelie Lutz Medizin
Fachärztin Diagnostische Radiologie, Leiterin, Muskeloskelettale Radiologie + Forschung
Stv. Chefärztin, Radiologie Kantonsspital Münsterlingen
Weitere Mitglieder:
PD Dr. Dr. med. Friedemann Honecker Medizin
Facharzt Innere Medizin, spez. Hämatologie / Onkologie
Tumor- und Brustzentrum Ostschweiz, St.Gallen
Dr. med. Lilian Geza Brüni Medizin
Fachärztin Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
Spitalfachärztin KJPD Thurgau, Ambulatorium Münsterlingen
PD Dr. med. Georg Kägi Medizin
Facharzt Innere Medizin, Facharzt Neurologie
Stv. Chefarzt, Leiter Schlaganfallzentrum
Klinik für Neurologie, Kantonsspital St.Gallen
Dr. phil. Florent Baty Biologie, Biostatistik
Biostatistiker und Forschungskoordinator Pneumologie
Kantonsspital St.Gallen
Thomas Schulz Biologie
Med. Dok.
Karin Ammann-Loher Pflege
Pflegefachfrau
Ostschweizer Kinderspital
Dr. theol. Gregor Scherzinger Ethik
Institut für Sozialethik, Universität Luzern
lic.iur. eidg. dipl. Steuerexperte Peter Schmid Patientenvertretung
SchmidConsult, St.Gallen
Administratives Sekretariat
Das Sekretariat der Ethikkommission ist am Montag und am Donnerstag besetzt.
Judith Anderegg-Liner
Adresse:
Scheibenackerstrasse 4
9000 St.Gallen
Telefon: +41 58 411 28 95
judith.anderegg@ekos.ch
Die Adressen der Mitglieder der Ethikkommission Ostschweiz (EKOS) erfahren Sie über das Sekretariat.
Wissenschaftliches Sekretariat
Thomas Schulz, Med. Dok.
Adresse:
Scheibenackerstrasse 4
9000 St.Gallen
Telefon: +41 58 411 28 93
thomas.schulz@ekos.ch
Die Ethikkommission bestätigt dem Gesuchssteller innerhalb von 7 Tagen den Eingang des Gesuchs und teilt ihm formale Mängel in den Gesuchsunterlagen mit. Die Bearbeitungsfristen gemäss HFG werden eingehalten. Bei der Einreichung von Gesuchen im Vereinfachten Verfahren (s.u. Kurzerläuterung Ordentliches Verfahren, Vereinfachtes Verfahren) ist keine Fristeinhaltung notwendig.
Sitzungsdaten | Eingabedaten |
---|---|
11.09.2024 | 02.09.2024 |
09.10.2024 | 30.09.2024 |
13.11.2024 | 04.11.2024 |
11.12.2024 | 02.12.2024 |
15.01.2025 | 06.01.2025 |
12.02.2025 | 03.02.2025 |
12.03.2025 | 03.03.2025 |
09.04.2025 | 31.03.2025 |
14.05.2025 | 05.05.2025 |
11.06.2025 | 02.06.2025 |
09.07.2025 | 30.06.2025 |
13.08.2025 | 04.08.2025 |
17.09.2025 | 08.09.2025 |
15.10.2025 | 06.10.2025 |
12.11.2025 | 03.11.2025 |
10.12.2025 | 01.12.2025 |
Kurzerläuterung Ordentliches Verfahren, Vereinfachtes Verfahren
Die Ethikkommission entscheidet im ordentlichen Verfahren in einer Besetzung von sieben Mitgliedern über klinische Versuche der Kategorie B und C (KlinV) sowie über nicht-klinische Versuche, Forschungsprojekte mit Personen der Kategorie B (HFV). Die Ethikkommission entscheidet in einer Besetzung von drei Mitgliedern (Vereinfachtes Verfahren) über klinische Versuche der Kategorie A sowie über nicht-klinische Versuche, Forschungsprojekte mit Personen der Kategorie A (HFV).
Seit dem 1.1.2016 ist die Eingabe über das Online-Portal BASEC an alle schweizerischen Ethikkommissionen obligatorisch, und es werden keine Einreichungen oder Aktualisierungen ausserhalb von BASEC entgegen genommen. Ebenfalls entfallen die Checklisten, sowie das „alte“ Basisformular, welches vollständig durch das elektronischen BASEC-Einreicheformular (sog. Research Application Form) ersetzt wird.
Aktualisierung von Gesuchen (Amendments, Safety-Reports etc.):
Gesuche, die noch vor BASEC eingereicht wurden: Seit dem 1.1.2016 bietet BASEC eine reduzierte Einreicheform für die Aktualisierung dieser Forschungsprojekte an.
Über BASEC eingereichte Gesuche:
Aktualisierungen gehen über dieselbe Form, mit der auch eingereicht wurde.
Zuständigkeitsabklärungen:
Seit dem 1.1. 2016 gibt es zusätzlich eine Form in BASEC, um Zuständigkeitsabklärungen an die Ethikkommissionen einzusenden.
- Anleitung zur Einreichung von Dissertationen, Masterarbeiten und Maturaarbeiten finden Sie angehängt.
Die Forschung am Menschen ist in der Schweiz durch das Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz, HFG) geregelt. Wer ein Forschungsprojekt mit Personen, mit menschlichem biologischem Material oder mit gesundheitsbezogenen Personendaten durchführen möchte, muss als Erstes klären, ob das Forschungsprojekt in den Geltungsbereich des Gesetzes fällt. Das Gesetz gilt für Forschung zu Krankheiten des Menschen sowie für Forschung über den Aufbau und die Funktion des menschlichen Körpers.
Der Begriff «Forschung» ist im Gesetz als methodengeleitete Suche nach verallgemeinerbaren Erkenntnissen definiert. Folglich gilt das Gesetz für alle klinischen Versuche, die meisten Beobachtungsstudien im medizinischen Bereich sowie für Forschung mit menschlichem Material aus einer Biobank. Nicht unter das Gesetz fallen individuelle Heilversuche oder Fallstudien, aus denen keine verallgemeinerbaren Erkenntnisse gewonnen werden. Auch Fragestellungen, die weder Krankheiten noch die Grundlagenforschung betreffen, regelt das Gesetz nicht. Dazu zählen beispielsweise Untersuchungen zur schulischen Leistung (Pädagogik), zum Wohlbefinden am Arbeitsplatz (Arbeitspsychologie) oder zum Einkaufsverhalten (Ökonomie). Beinhaltet ein solches Forschungsprojekt allerdings einen Eingriff oder eine Einwirkung auf den menschlichen Körper, zum Beispiel eine Operation, eine Blutentnahme oder eine bildgebende Untersuchung (Computertomographie oder Magnetresonanztomographie), so kommt das Gesetz wieder zur Anwendung.
Weiter gilt: Forschung mit anonymisiertem biologischem Material oder mit anonymisierten gesundheitsbezogenen Personendaten fällt nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes. Auch die In-vitro-Forschung an Embryonen wird nicht vom HFG geregelt; sondern durch das Stammzellenforschungsgesetz.
(Quelle: www.kofam.ch)
Gesetzgebung & Richtlinien
Bund
- Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz HFG) neues Fenster
- Verordnung über klinische Versuche in der Humanforschung neues Fenster
- Verordnung über die Humanforschung mit Ausnahme der klinischen Versuche (Humanforschungsverordnung HFV) neues Fenster
- Organisationsverordnung HFG (OV-HFG) neues Fenster
- Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz HMG) neues Fenster
- Bundesgesetz über die Transplantation von Organen (Transplantationsgesetz) neues Fenster
- Schweizerisches Strafgesetzbuch neues Fenster
- Bundesgesetz über den Datenschutz neues Fenster
- Stammzellforschungsgesetz neues Fenster
- Swissethics neues Fenster
- Deklaration von Helsinki neues Fenster
- EU-ICH Guidelines for Good Clinical Practice E6 (R2) neues Fenster
- Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) neues Fenster
- Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) neues Fenster
- Schweizerisches Strafgesetzbuch neues Fenster
- Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen neues Fenster