Die Kantone werden vom Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) verpflichtet, für die Zulassung der Spitalunternehmen zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) eine Spitalplanung zu erstellen und – daraus abgeleitet – eine Spitalliste zu erlassen. Dabei werden die Teilbereiche Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation unterschieden. Seit dem Jahr 2023 erarbeiten die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St.Gallen ihre Spitalplanungen gestützt auf eine Verwaltungsvereinbarung gemeinsam.
Mit Beschluss vom 17. Dezember 2024 erliessen die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St.Gallen gleichlautende Spitallisten für die Rehabilitation. Darin sind die Leistungsaufträge der einzelnen Spitäler bis ins Jahr 2032 festgehalten.
Mit Beschluss vom 5. März 2024 erliessen die drei Kantone gleichlautende Spitallisten für die Akutsomatik. Darin sind die Leistungsaufträge der einzelnen Spitäler bis ins Jahr 2031 festgehalten.
- Bericht «Spitalplanung Akutsomatik ARAISG 2023» (März 2024)
- Spitalliste Akutsomatik 2024 vom 5. März 2024 (gültig ab 1.4.2024 mit Änderung vom 17.12.2024)
- Leistungsspezifische Anforderungen (Version 2025ARAISG.01)
- Weitergehende leistungsspezifische Anforderungen – Akutsomatik (Version 2024ARAISG.01 mit Änderung vom 17.12.2024)
Die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, St.Gallen und Thurgau haben im Jahr 2020 eine gemeinsame Absichtserklärung betreffend Zusammenarbeit in der Planung der stationären Gesundheitsversorgung unterzeichnet. Gestützt darauf hat eine eingesetzte Projektgruppe für den Bereich Akutsomatik einen gemeinsamen Versorgungsbericht sowie eine Modellplanung mit mehreren Varianten für den gesamten Planungsraum erarbeitet. Nach Abschluss der 1.Projektetappe haben sich die Kantone Glarus, Graubünden und Thurgau entschieden, das Projekt zu verlassen.
Für den Bereich Psychiatrie hat die Regierung am 20. Dezember 2022 eine neue Spitalliste erlassen.
Spitalplanung Psychiatrie 2015
Die Regierung hat in den Jahren 2014 und 2017 für den Bereich Rehabilitation eine Spitalplanung erstellt und gestützt darauf eine Spitalliste erlassen.
Spitalplanung 2017
Die Regierung hat in den Jahren 2012 und 2017 für den Bereich Akutsomatik eine Spitalplanung erstellt und gestützt darauf eine Spitalliste erlassen.
Spitalplanung 2017
Noch offene Fragen?
Amt für Gesundheitsversorgung
Oberer Graben 32
9001 St.Gallen