Logo Kanton St.Gallen

Die Verantwortung für die Gewährleistung eines flächendeckenden Rettungsdienstes liegt beim Kanton. Die Spitalregionen erfüllen diese Aufgabe im Rahmen ihres Leistungsauftrags gemäss den Richtlinien zur Anerkennung von Rettungsdiensten des Interverbands für Rettungswesen.

Noch offene Fragen?

Gesundheitsdepartement

Kantonsarztamt

Dr. med. Katharina Schenk
Oberer Graben 32
9001 St.Gallen