Die Regierung und der Kantonsrat des Kantons St.Gallen haben für das Spital Walenstadt – gestützt auf einen Auftrag im Zusammenhang mit den Beschlüssen zur Weiterentwicklung der Spitalstrategie – eine interkantonale Zusammenarbeit mit dem Kantonsspital Graubünden geprüft. Im Juni 2022 hat der Kantonsrat dem Verkauf des Spitals Walenstadt an das Kantonsspital Graubünden zugestimmt. Seit dem 1. Januar 2023 wird das Spital Walenstadt vom Kantonsspital Graubünden betrieben.
1. Januar 2023: Das Kantonsspital Graubünden übernimmt den Betrieb des Spitals Walenstadt. Als Folge davon wurde das Spital Walenstadt im Kantonsratsbeschluss über die Festlegung der Spitalstandorte als Spitalstandort der St.Galler Spitalverbunde gestrichen.
15. November 2022: Nach der Überprüfung durch das Gesundheitsdepartement, ob im Zusammenhang mit der Bewerbung für die Aufnahme des Spitals Walenstadt auf die Spitalliste alle Anforderungen erfüllt sind, erteilte die Regierung dem Spital Walenstadt mit Beschluss vom 15. November 2022 einen Leistungsauftrag. Es erfolgte keine Ausweitung des bisherigen Leistungsspektrums. Der erteilte Leistungsauftrag ist ab dem 1. Januar 2023 gültig und ermöglicht einen lückenlosen Betrieb des Spitals Walenstadt.
2. November 2022: Das Gesundheitsdepartement erteilt dem Spital Walenstadt eine Betriebsbewilligung für den Betrieb einer privaten Einrichtung der Gesundheitspflege.
21. Juli 2022: Die vom Kantonsrat beschlossene Übertragung des Spitals Walenstadt an das Kantonsspital Graubünden erfordert eine Anpassung der St.Galler Spitalliste Akutsomatik. Mit Eingaben vom 11. Mai 2022 und 21. Juli 2022 reichte das Kantonsspital Graubünden die Bewerbungsunterlagen für die Aufnahme des Spitals Walenstadt auf die St.Galler Spitalliste Akutsomatik ein.
15. Juni 2022: In der Junisession 2022 hat der Kantonsrat des Kantons St.Gallen die Vorlage zur Zukunft des Spitals Walenstadt beraten. Der Kantonsrat hat sich für die Streichung des Spitals Walenstadt als Standort der Spitalverbunde (Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Festlegung der Spitalstandorte) sowie für die Gewährung eines Beitrags für die Aufrechterhaltung der Notfallversorgung an das Spital Walenstadt in der Höhe von einer Million Franken (Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Gewährung von Beiträgen für die Notfallversorgung) ausgesprochen. Das Spital Walenstadt soll ab dem 1. Januar 2023 dem Kantonsspital Graubünden (KSGR) übertragen werden. Die Spitalliegenschaft wird dem KSGR für 8 Millionen Franken veräussert.
26. April 2022: Die Regierung des Kantons St.Gallen hat die Vorlage zur Zukunft des Spitals Walenstadt verabschiedet. Das Spital Walenstadt soll ab dem 1. Januar 2023 als vollintegrierter dezentraler Standort des Kantonsspitals Graubünden (KSGR) betrieben werden und einen Leistungsauftrag des Kantons St.Gallen erhalten. Am Spital Walenstadt möchte das KSGR weiterhin stationäre medizinische Leistungen auf Basis des 2019 erbrachten Leistungsspektrums (ohne Geburtshilfe) anbieten. Der Betrieb soll mit rund 40 stationären Betten starten. Der Kanton St.Gallen wird den 24-Stunden-Notfallbetrieb am Spital Walenstadt jährlich mit 1 Millionen Franken unterstützen. Die am Standort Walenstadt beschäftigten Mitarbeitenden sollen mehrheitlich vom KSGR übernommen werden.
Die Spitalliegenschaft soll dem KSGR für 8 Millionen Franken veräussert werden. Die geschützte Operationsstelle (GOPS) wird mit der Liegenschaft übernommen. Dem Kanton wird ein auf 25 Jahre befristetes Vorkaufsrecht eingeräumt. Bei einer (Teil-)Veräusserung der Liegenschaft ist der Kanton während 40 Jahren an einem allfälligen Gewinn beteiligt. Für die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland (SRRWS) resultiert mit dem Verkauf ein Buchverlust von rund 8,1 Millionen Franken. Die Übernahme dieses Buchverlusts durch den Kanton ist Gegenstand der Vorlage zur Kapitalerhöhung der Spitalverbunde. Das KSGR soll von der SRRWS die Mobilien, Geräte und Einrichtungen des Standorts Walenstadt zum aktuellen Buchwert übernehmen.
22. Januar 2021: Der Kantonsrat hat im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Strategie der St.Galler Spitalverbunde festgelegt, dass für den Standort Walenstadt eine Zusammenarbeit mit dem Kantonsspital Graubünden und dem Kantonsspital Glarus geprüft werden soll. Die Regierung ist an einer schnellen Klärung dieser Frage interessiert und hat den Projektauftrag genehmigt sowie die Projektorganisation festgelegt.
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