Sobald Sie prüfungsbereit sind, können Sie sich für die praktische Führerprüfung anmelden.
Anmeldung durch eine Fahrschule
Online-Anmeldungen für 1. und 2. Prüfungen
Eine telefonische Terminvergabe ist nicht möglich.
Anmeldung A/A1 durch Privatpersonen
Online-Anmeldungen für 1. und 2. Prüfungen
Eine telefonische Terminvergabe ist nicht möglich.
Motorradführerprüfung
Schriftliche Anmeldungen
Anmeldungen von Privatpersonen oder von Fahrschulen für 3. und 4. Prüfungen
Eine telefonische Terminvergabe ist nicht möglich.
Terminverwaltung
Ein von Ihnen online gesetzter Termin kann bis zehn Tage vor der Prüfung in der I-Dispo verschoben oder gelöscht werden. Nicht fristgerechte Änderungen werden gemäss kantonalem Gebührentarif verrechnet und müssen mindestens fünf Arbeitstage vor dem Termin schriftlich erfolgen (eine E-Mail genügt).
Der Weg zum Führerausweis
Fragen und Antworten
Bitte beachten Sie, dass aufgrund hoher Nachfragen Wartefristen von bis zu sieben Wochen entstehen können. Überprüfen Sie demzufolge die Gültigkeit Ihres Lernfahrausweises.
Führerprüfungen der Unterkategorie A1 werden vom 1. März bis 31. Oktober durchgeführt. Termine können Sie jeweils ab Februar des Folgejahres wieder online buchen.
Führerprüfungen der Kategorie A / A35kW werden vom 1. April bis 31. Oktober durchgeführt. Termine können Sie jeweils ab März des Folgejahres wieder online buchen.
Kontaktieren Sie bei kritischen Witterungsverhältnissen (Schnee) bitte die entsprechende Prüfstelle, ob die Führerprüfung wie geplant stattfinden kann.
Sollten Sie sich online nicht anmelden können, müssen Sie das Anmeldeformular auf unserer Homepage ausfüllen und uns zustellen.
Dies ist grundsätzlich möglich. Die Fristen müssen jedoch eingehalten werden. Alle anderen Verschiebungsanfragen müssen schriftlich erfolgen. Eine E-Mail mit Begründung an dispo.stva@sg.ch mit allen Termininformationen genügt.
Elektrische Handbremsen sind für Lern-/ und Prüfungsfahrten zugelassen, wenn sie vom Beifahrersitz erreichbar sind, während der Fahrt betätigt werden können und in ihrer Wirkungsweise mit herkömmlichen Handbremsen vergleichbar sind.
Weitere Infos hierzu finden Sie in folgenden Merkblättern:
Die Prüfungsfahrzeuge müssen betriebssicher, ordnungsgemäss eingelöst und die Fahrzeugausweise der Kombination im Original vorhanden sein.
Weitere Infos hierzu finden Sie in folgender Weisung:
Gesetzliche Grundlage: Verkehrsgebührentarif sGS 718.1
Prüfungsart | Betrag | |
---|---|---|
Theorieprüfungen | Fr. 30.– | |
Praktische Führerprüfung A/A1 | Fr. 150.– | |
Praktische Führerprüfung B/BE | Fr. 150.– | |
Praktische Führerprüfung F | Fr. 120.– | |
Praktische Führerprüfung C | Fr. 200.– | |
Praktische Führerprüfung CE | Fr. 180.– | |
Praktische Führerprüfung C1 | Fr. 150.– | |
Praktische Führerprüfung C1E | Fr. 120.– | |
Praktische Führerprüfung D | Fr. 240.– | |
Praktische Führerprüfung D1 | Fr. 150.– | |
BPT | Fr. 150.– |
Sie haben die praktische Führerprüfung bestanden. Wie ist nun das weitere Vorgehen?
In der Schweiz dürfen Sie sofort nach der erfolgreichen Prüfung alleine fahren. Sie erhalten von der Verkehrsexpertin oder vom Verkehrsexperten den unterzeichneten Lernfahrausweis oder einen Prüfbescheid. Diese Dokumente dienen Ihnen vorübergehend als Ausweis, bis Sie Ihren Führerausweis erhalten. Anschliessend müssen Sie innerhalb von zwölf Monaten den eintägigen WAB-Kurs absolvieren.
Sie können sich für den zweiten Versuch über Ihre Fahrschule oder per Anmeldeformular anmelden.
Ihre Fahrschule kann Sie, nach Erlangen der Prüfungsreife, ein drittes Mal schriftlich zur praktischen Führerprüfung anmelden. Ohne entsprechende Bestätigung kann Ihre Anmeldung nicht verarbeitet werden.
Für die Zulassung zur 4. Führerprüfung müssen Sie eine verkehrspsychologische Untersuchung machen. Fällt diese positiv aus, erhalten Sie ein Schreiben mit weiteren Informationen.
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