Planen Sie, ein Fahrzeug ins Ausland zu überführen? Hier finden Sie alle Informationen dazu.
Zur Überführung von Fahrzeugen ins Ausland können befristete Export-Kontrollschilder eingelöst werden. Die ausgestellten Fahrzeugausweise und Kontrollschilder müssen nicht zurückgegeben werden. Die Versicherungsprämie, Gebühren und anteiligen Strassenverkehrssteuern sind beim Bezug zu bezahlen.
Nähere Informationen finden Sie auf dem Formular «Bestätigung der Verkehrssicherheit von Export-Fahrzeugen».
Befristete Kontrollschilder
Für provisorisch immatrikulierte Motorfahrzeuge werden befristete Kontrollschilder abgegeben (mit rotem Balken). Die Kontrollschilder verlieren ihre Gültigkeit zusammen mit dem Fahrzeugausweis. Sie müssen, wenn die im Fahrzeugausweis festgelegte Dauer der provisorischen Immatrikulation abgelaufen ist, der ausstellenden Behörde nicht zurückgegeben werden. Kontrollschilder können bei missbräuchlicher Verwendung eingezogen werden. Jedes Kontrollschild trägt eine Kontrollmarke. Diese nennt das Jahr und den Monat, in der die Gültigkeit der provisorischen Immatrikulation abläuft.
Exportschilder erhalten Sie hier:
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Frongartenstrasse 5
9001 St.Gallen
Noch offene Fragen?
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