Schiffe, welche in der Schweiz zugelassen sind und ihren Standort nicht im Kanton St.Gallen haben, können unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend vom st.gallischen Ufer aus auf dem Bodensee, Walensee oder Zürichsee verwendet werden.
Eine Ferienbewilligung für den Bodensee wird nur auf Antrag und für maximal einen Monat pro Kalenderjahr erteilt.
Der schriftliche Antrag um Erteilung einer Ferienbewilligung muss mindestens zehn Tage vor der beabsichtigten Inbetriebnahme des Schiffs am Bodensee an das Schifffahrtsamt Rorschach zugestellt werden. Grundsätzlich gilt für die Erteilung einer Bewilligung, dass die Motoren die Abgasgrenzwertstufe BSO II erfüllen.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass Sie am Bodensee für Schiffe mit mehr als 4,4 kW Antriebsleistung oder mehr als 12 m2 Segelfläche einen Schiffsführerausweis benötigen.
Voraussetzungen für die Erteilung einer befristeten Ferienbewilligung
- gültige Schweizer Zulassung
- die letzte technische Schiffsprüfung darf nicht älter als drei Jahre zurückliegen
- gültiges Abgaswartungsdokument
- letzte Abgasnachuntersuchung darf nicht älter als drei Jahre sein
- grundsätzlich müssen Motoren die Abgasgrenzwertstufe BSO II erfüllen
Benötigte Unterlagen
- Original Schiffsausweis
- Antrag Ferienbewilligung
- Kopie Abgaswartungsdokument
- Kopie Schiffsführerausweis
Gebühr
Die Gebühr für die Ferienbewilligung beträgt Fr. 140.–.
Unterlagen einsenden an
Schifffahrtsamt Rorschach
Kornhaus
Postfach
9401 Rorschach
Ein in der Schweiz zugelassenes Schiff kann am Walensee vom st.gallischen Ufer aus für maximal einen Monat pro Kalenderjahr ohne schriftliche Bewilligung des Schifffahrtsamtes Rorschach stationiert werden.
Wird das Schiff länger als einen Monat am st.gallischen Ufer des Walensees stationiert, muss beim Schifffahrtsamt Rorschach schriftlich eine Bewilligung beantragt werden. Kontaktieren Sie uns in diesem Fall bitte telefonisch oder per E-Mail. Die Wasserfahrzeugsteuer für das Schiff ist wie folgt zu entrichten:
- bei einer Betriebsdauer von über einem Monat: 50 Prozent der Jahressteuer
- bei einer Betriebsdauer von über zwei Monaten: 75 Prozent der Jahressteuer
Ein in der Schweiz zugelassenes Schiff kann am Zürichsee vom st.gallischen Ufer aus für maximal einen Monat pro Kalenderjahr ohne schriftliche Bewilligung des Schifffahrtsamtes Rorschach stationiert werden.
Wird das Schiff länger als einen Monat am st.gallischen Ufer des Zürichsees stationiert, muss beim Schifffahrtsamt Rorschach schriftlich eine Bewilligung beantragt werden. Kontaktieren Sie uns in diesem Fall bitte telefonisch oder per E-Mail. Die Wasserfahrzeugsteuer für das Schiff ist wie folgt zu entrichten:
- bei einer Betriebsdauer von über einem Monat: 50 Prozent der Jahressteuer
- bei einer Betriebsdauer von über zwei Monaten: 75 Prozent der Jahressteuer
Noch offene Fragen?
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Schifffahrtsamt
Kornhaus
Postfach
9401 Rorschach
Schalteröffnungszeiten
Schifffahrtsamt Rorschach
Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
Vom 21. Dezember 2024 bis 5. Januar 2025 bleibt das Schifffahrtsamt in Rorschach geschlossen.
Theorieprüfungszeiten
Rorschach
Montag und Mittwoch
13.00 - 14.30 Uhr
Vom 21. Dezember 2024 bis 5. Januar 2025 können beim Schifffahrtsamt in Rorschach keine Theorieprüfungen absolviert werden!