Schiffe, welche im Ausland zugelassen sind, können unter gewissen Voraussetzungen vorübergehend vom st.gallischen Ufer aus auf dem Walensee oder Zürichsee verwendet werden.
Eine Ferienbewilligung für die Verwendung von ausländischen Schiffen am Walensee wird nur auf Antrag und für maximal einen Monat pro Kalenderjahr erteilt.
Der schriftliche Antrag und die benötigten Unterlagen müssen mindestens zehn Tage vor der beabsichtigten Inbetriebnahme des Schiffs am Walensee an das Schifffahrtsamt Rorschach zugestellt werden.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass Sie für Schiffe mit mehr als 6 kW Antriebsleistung oder mehr als
15 m2 Segelfläche einen Schiffsführerausweis benötigen.
Voraussetzungen für die Erteilung einer befristeten Ferienbewilligung
- gültige ausländische Zulassung
- Versicherungsnachweis
- die letzte technische Schiffsprüfung darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen
- Abgaswartungsdokument für Motorschiffe
- die letzte Abgasnachuntersuchung darf nicht älter als drei Jahre sein
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Ferienbewilligung
- Original Schiffszulassung
- Versicherungsnachweis
- Abgaswartungsdokument
- Kopie Schiffsführerausweis
Unterlagen einsenden an
Schifffahrtsamt Kanton St.Gallen
Kornhaus
Postfach
9401 Rorschach
Gebühr
Die Gebühr für die Ferienbewilligung beträgt Fr. 140.–.
Eine Ferienbewilligung für die Verwendung von ausländischen Schiffen am Zürichsee wird nur auf Antrag und für maximal einen Monat pro Kalenderjahr erteilt.
Der schriftliche Antrag und die benötigten Unterlagen müssen mindestens zehn Tage vor der beabsichtigten Inbetriebnahme des Schiffs am Zürichsee an das Schifffahrtsamt Rorschach zugestellt werden.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass Sie für Schiffe mit mehr als 6 kW Antriebsleistung oder mehr als
15 m2 Segelfläche einen Schiffsführerausweis benötigen.
Voraussetzungen für die Erteilung einer befristeten Ferienbewilligung
- gültige ausländische Zulassung
- Versicherungsnachweis
- die letzte technische Schiffsprüfung darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen
- Abgaswartungsdokument für Motorschiffe
- die letzte Abgasnachuntersuchung darf nicht älter als drei Jahre sein
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Ferienbewilligung
- Original Schiffszulassung
- Versicherungsnachweis
- Abgaswartungsdokument
- Kopie Schiffsführerausweis
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Gebühr
Die Gebühr für die Ferienbewilligung beträgt Fr. 140.–.
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Schifffahrtsamt Rorschach
Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
Vom 21. Dezember 2024 bis 5. Januar 2025 bleibt das Schifffahrtsamt in Rorschach geschlossen.
Theorieprüfungszeiten
Rorschach
Montag und Mittwoch
13.00 - 14.30 Uhr
Vom 21. Dezember 2024 bis 5. Januar 2025 können beim Schifffahrtsamt in Rorschach keine Theorieprüfungen absolviert werden!