Grundsätzlich benötigen alle auf öffentlichen Gewässern eingesetzten Schiffe einen Schiffsausweis und Kontrollschilder. Im Kanton St.Gallen dürfen Schiffe nur mit Schiffsausweis und amtlichen Kennzeichen verkehren. Sind Sie unsicher, ob Ihr Boot eine Zulassung benötigt? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Für die Zuteilung der Kontrollschilder ist der Kanton zuständig, in dem das Schiff während der Wassersportsaison seinen Liegeplatz hat. Es besteht kein Anspruch auf die Zuteilung einer bestimmten Kontrollschildnummer.
- Haben Sie einen Liegeplatz für Ihr Schiff im Kanton St.Gallen?
- Sie haben keinen Liegeplatz, wohnen aber im Kanton St.Gallen?
Das Schifffahrtsamt des Kantons St.Gallen teilt Ihnen die amtlichen Kennzeichen bei der Schiffsanmeldung zu und stellt den entsprechenden Schiffsausweis aus.
Füllen Sie die Verlustanzeige aus und senden Sie uns diese per E-Mail oder Post an das Schifffahrtsamt Rorschach. Das Kontrollschild wird kostenpflichtig ersetzt.
Die Leihgebühr für die amtlichen Kennzeichen (Schilderpaar) beträgt Fr. 45.–.
Die Leihgebühr für ein einzelnes Schild beträgt Fr. 30.–.
Die amtlichen Kontrollschilder sind bei einer Deponierung oder bei einer Annullation des Schiffsausweises zwingend zurückzugeben. Die Kontrollschilder dürfen zerschnitten und zusammen mit dem Schiffsausweis eingesandt werden. Die Leihgebühr wird nicht zurückerstattet.
Die Kennzeichen können maximal ein Jahr beim Schifffahrtsamt Rorschach deponiert werden. Die Gebühr für die Deponierung und Wiederausgabe der Kennzeichen beträgt je Fr. 20.–.
Die amtlichen Kontrollschilder dürfen der neuen Halterin oder dem neuen Halter abgetreten werden, sofern das Schiff weiterhin im Kanton St.Gallen in Verkehr bleibt.
Benötigte Unterlagen
- unterzeichnete Abtretungserklärung der bisherigen Halterin oder des bisherigen Halters
- vollständige Schiffsanmeldung der neuen Halterin oder des neuen Halters
- Schiffe eidgenössisch konzessionierter Schifffahrtsunternehmen
- Schiffe kürzer als 2.50 m
- Strandboote, Badegeräte und dergleichen
- Paddelboote wie Kanus, Kajaks, Kanadier, Faltboote, SUP (Standup) und dergleichen
- Rennruderboote, Segelbretter und Drachensegelbretter
- Schlauchboote bis maximal 4 m Länge ohne festen Boden, ohne festen Heckspiegel und ohne Antrieb
Die amtlichen Kontrollschilder sind auf beiden Seiten des Schiffes, an gut sichtbarer Stelle anzubringen. Bei Schiffen mit Kollektiv-Schiffsausweis genügt das Mitführen der Kontrollschilder an gut sichtbarer Stelle.
Schifffahrtsamt Kanton St.Gallen
Kornhaus
Postfach
9401 Rorschach
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Vom 21. Dezember 2024 bis 5. Januar 2025 bleibt das Schifffahrtsamt in Rorschach geschlossen.
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Rorschach
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Vom 21. Dezember 2024 bis 5. Januar 2025 können beim Schifffahrtsamt in Rorschach keine Theorieprüfungen absolviert werden!