Wettfahrten, Festlichkeiten auf dem Wasser und sonstige Veranstaltungen, die zu Ansammlungen von Schiffen oder zu Verkehrsbehinderungen führen können, bedürfen einer Bewilligung der zuständigen Behörde.
Für welche Anlässe ist eine Bewilligung einzuholen?
1. Sport- und Schiffsanlässe auf und in Gewässern
Als Kriterien gelten insbesondere:
- Der Anlass wird öffentlich ausgeschrieben.
- Am Anlass nehmen mehr als zehn Schwimmerinnen oder Schwimmer oder mehr als zehn Schiffe teil.
- Es handelt sich um eine Wettfahrt mit anderen «Schwimmkörpern» (zum Beispiel Chübelregatta usw.)
- Die Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts können nicht eingehalten werden.
- Die Schifffahrt, Fischerei oder der Naturschutz könnten durch den Anlass beeinträchtigt werden.
2. Abbrennen von Feuerwerk auf Gewässern
3. Wasserung von Fluggeräten
Zuständige Behörde
Gesuche sind an diejenige Behörde zu richten, in deren Gebiet die Veranstaltung startet.
Noch offene Fragen?
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Schifffahrtsamt
Kornhaus
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Schifffahrtsamt Rorschach
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Vom 21. Dezember 2024 bis 5. Januar 2025 bleibt das Schifffahrtsamt in Rorschach geschlossen.
Theorieprüfungszeiten
Rorschach
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13.00 - 14.30 Uhr
Vom 21. Dezember 2024 bis 5. Januar 2025 können beim Schifffahrtsamt in Rorschach keine Theorieprüfungen absolviert werden!