Für bestimmte Sondertransporte und Testfahrten mit Fahrzeugen ohne Schiffsausweis müssen Sie bei der zuständigen Behörde frühzeitig ein Gesuch einreichen.
Für welche Fahrten ist eine Bewilligung einzuholen?
- Fahrten mit Fahrzeugen ohne Schiffsausweis
- Sondertransporte
- Testfahrten
- Flossfahrten
Benötigte Unterlagen
- Schriftliches Gesuch
- Versicherungsnachweis mit einer Deckungssumme von 10 Millionen Franken
Geplante Fahrten mit Fahrzeugen ohne Schiffsausweis dürfen nur mit Bewilligung durchgeführt werden.
Zuständige Behörde
Gesuche sind mindestens sechs Wochen vor der geplanten Fahrt an diejenige Behörde zu richten, in deren Gebiet die Veranstaltung startet. Startet die Veranstaltung im Kanton St.Gallen, richten Sie Ihr Gesuch bitte an das
Schifffahrtsamt Kanton St.Gallen
Kornhaus
Postfach
9401 Rorschach
Sind die Voraussetzungen zur Erteilung einer Bewilligung gegeben, wird für die entsprechende Fahrt eine kostenpflichtige Verfügung ausgestellt. Die Gebühr richtet sich nach dem Gebührentarif des Kantons St.Gallen und beträgt Fr. 50.– bis Fr. 600.–.
Noch offene Fragen?
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Schifffahrtsamt
Kornhaus
Postfach
9401 Rorschach
Schalteröffnungszeiten
Schifffahrtsamt Rorschach
Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
Vom 21. Dezember 2024 bis 5. Januar 2025 bleibt das Schifffahrtsamt in Rorschach geschlossen.
Theorieprüfungszeiten
Rorschach
Montag und Mittwoch
13.00 - 14.30 Uhr
Vom 21. Dezember 2024 bis 5. Januar 2025 können beim Schifffahrtsamt in Rorschach keine Theorieprüfungen absolviert werden!