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Motorfahrzeuge, bzw. Bestandteile von Motorfahrzeugen, die nicht mehr gebrauchsfähig sind, müssen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen umweltverträglich entsorgt werden. Die politische Gemeinde ist zuständig für den Vollzug dieser Bestimmungen.

Aufgaben der Gemeinde

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Amt für Umwelt AFU

Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen

Öffnungszeiten

08.00 - 12.00
13.30 - 17.00