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Das Amt für Soziales berät und informiert angehende und bereits aktive Pflegeeltern über ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten. Kindern, die nicht in ihrer Familie leben können, ist ein besonderer Schutz zu gewähren. Um ein Kind in seine Familie aufzunehmen, ist eine Bewilligung notwendig.

Kinder in Pflegefamilien-Konzept zur Zusammenarbeit der Fachpersonen

Das Konzept wurde in Zusammenarbeit mit Vertretungen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB), der Berufsbeistandschaften und der Dienstleistungsanbietenden in Familienpflege (DAF) erarbeitet. Im Konzept werden die Rollen und Aufgaben der Fachpersonen sowie die zentralen Inhalte in den einzelnen Phasen einer Fremdunterbringung beschrieben und es enthält Handlungsempfehlungen für die Fachpersonen.  

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Abteilung Familie und Sozialhilfe

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen