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Die Kinder kommen in den Kindergarten oder in die Schule.
Dann brauchen Eltern eine Betreuung für die Zeit
vor und nach dem Kindergarten und der Schule.
Dazu sagen wir: schul·ergänzende Betreuung.
Die Betreuung ergänzt also die Schule.

Es gibt verschiedene Angebote.
Zum Beispiel:

  • einen Mittagstisch
  • einen Kinderhort
  • einen Schülerhort

Eltern können die Betreuung buchen,
die für sie am besten passt.
Einige Schulen sind Tagesschulen.
Hier bleiben die Kinder den ganzen Tag in der Schule.

Wer ist zuständig für die Betreuung?

Manche Schulen bieten selbst eine schul·ergänzende Betreuung.
In anderen Gemeinden bietet eine private Organisation die Betreuung an.
Zum Beispiel ein Verein.

Die Betreuung kann im Schulhaus sein.
Oder sie ist in einem anderen Haus nahe der Schule.

Vertrag
Meistens haben Schulen oder private Organisationen
einen Vertrag mit dem Kanton St.Gallen.
Wir sagen zu diesem Vertrag: Leistungs·vereinbarung.
Darin steht zum Beispiel,
welche Betreuung die Schule oder die Organisation anbietet.

Hat eine private Organisation keine Leistungs·vereinbarung?
Dann braucht sie eine Bewilligung vom Kanton.
Das Amt für Soziales ist zuständig für die Bewilligung.

Mehr Informationen zur Kinder·tagesbetreuung finden Sie
auf dem Kita-Kompass:
Kita-Kompass
Die Website ist nicht in Leichter Sprache.

Noch offene Fragen?

Abteilung Kinder- und Jugend

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen