Der Kanton möchte den politischen Gemeinden, den Erziehungsberechtigten und den Betreuungseinrichtungen ein modernes, einheitliches und subjektorientiertes Förder- und Finanzierungssystem zur Verfügung stellen. Dafür ist eine Totalrevision des Gesetzes über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (sGS 221.1; abgekürzt KiBG) erforderlich.
Gesetzesrevision und Informatikprojekt
Die Regierung hat die Gesetzesrevision am 4. Februar 2025 zu Handen des Kantonsrates verabschiedet:
Für den Vollzug des neuen Vergünstigungssystems wird eine einheitliche Informatiklösung benötigt, damit der Prozess möglichst automatisiert ablaufen kann. Daher wurde bereits parallel zum Gesetzgebungsprojekt ein entsprechendes Informatikprojekt lanciert.
Zeitplan
- Juni 2025: erste Lesung im Kantonsrat (Sommersession)
- September 2025: zweite Lesung im Kantonsrat (Herbstsession)
- Mitte bis Ende 2025: Beschaffungsverfahren der Informatiklösung
- 2026: Realisierung und Einführung der Informatiklösung sowie Vorbereitung des Systemwechsels
- 2027: Vollzug des neuen Vergünstigungssystems
Newsletter
Vom Systemwechsel werden neben dem Kanton auch die politischen Gemeinden, die familien- und schulergänzenden Betreuungseinrichtungen sowie die Erziehungsberechtigten direkt betroffen sein. Aus diesem Grund wird mittels Newsletter über die Projektfortschritte bei der Umsetzung der KiBG-Revision informiert. Der Newsletter wird grundsätzlich mindestens halbjährlich erscheinen.
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Nora Stahr
Leiterin Stab, Projektleiterin
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen