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Der Kanton möchte den politischen Gemeinden, den Erziehungsberechtigten und den Betreuungseinrichtungen ein modernes, einheitliches und subjektorientiertes Förder- und Finanzierungssystem zur Verfügung stellen. Dafür ist eine Totalrevision des Gesetzes über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (sGS 221.1; abgekürzt KiBG) erforderlich.

Gesetzesrevision und Informatikprojekt

Die Regierung hat die Gesetzesrevision am 4. Februar 2025 zu Handen des Kantonsrates verabschiedet:


Für den Vollzug des neuen Vergünstigungssystems wird eine einheitliche Informatiklösung benötigt, damit der Prozess möglichst automatisiert ablaufen kann. Daher wurde bereits parallel zum Gesetzgebungsprojekt ein entsprechendes Informatikprojekt lanciert.

Zeitplan

  • Juni 2025: erste Lesung im Kantonsrat (Sommersession)
  • September 2025: zweite Lesung im Kantonsrat (Herbstsession)
  • Mitte bis Ende 2025: Beschaffungsverfahren der Informatiklösung
  • 2026: Realisierung und Einführung der Informatiklösung sowie Vorbereitung des Systemwechsels
  • 2027: Vollzug des neuen Vergünstigungssystems

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Nora Stahr

Nora Stahr

Leiterin Stab, Projektleiterin

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen