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Die Informationsbroschüre des Amtes für Soziales informiert Arbeitnehmende und Arbeitgebende rund ums Gleichstellungsgesetz.

Die eigenen Rechte kennen

Seit bald 25 Jahren verbietet das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts am Arbeitsplatz. Dennoch ist das Gesetz bei Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden noch immer nicht genügend bekannt. Genau hier setzt die Informationsbroschüre «Das Gleichstellungsgesetz – Rechte, Vorgehen und Anlaufstellen» an und unterstützt alle Beteiligten auf dem Weg zur tatsächlichen Gleichstellung.

Rechte, Vorgehen und Anlaufstellen

Die Broschüre enthält allgemeingültige Informationen zum Gleichstellungsgesetz und zeigt kantonale Besonderheiten bei Zuständigkeiten und Verfahren auf. Anhand von praktischen Beispielen erhalten Arbeitnehmende Tipps zum konkreten Vorgehen, wenn sie eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vermuten. Arbeitgebende erfahren, wie sie Diskriminierungen vermeiden können.

Physische Exemplare können via E-Mail an gleichstellung@sg.ch bezogen werden.

Weiterbildung zum Gleichstellungsgesetz

Zur Vertiefung der Inhalte der Broschüre bietet das Amt für Soziales regelmässig Weiterbildungstage an. Weitere Informationen zur Weiterbildung sowie das Anmeldetool finden Sie hier.

Noch offene Fragen?

Laura Ingber

Projektleiterin

Abteilung Integration und Gleichstellung

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen