Die Verfassung wie auch das Gleichstellungsgesetz verlangen die Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben. Gleichstellung im Erwerbsleben ermöglicht eine selbstbestimmte Lebensplanung für alle, ein respektvolles Arbeitsklima sowie Diversität und Familienfreundlichkeit. Die kantonale Gleichstellungsförderung setzt sich in den folgenden Bereichen für die Gleichstellung und Chancengleichheit im Erwerbsleben ein.
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Laura Ingber
Projektleiterin
Abteilung Integration und Gleichstellung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen