Der kantonale Gleichstellungsförderkredit ermöglicht die finanzielle Unterstützung von Projekten, die einen Beitrag zur Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter leisten.
Der Gleichstellungsförderkredit – Was steckt dahinter?
Mit dem kantonalen Gleichstellungsförderkredit werden Projekte, längerfristige Vorhaben, Veranstaltungen, Tagungen oder Schulungen, die einen Beitrag zur Förderung der tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter leisten, finanziell unterstützt.
Die kantonale Gleichstellungsförderung vergibt Gelder an Projekte,
- die Fachwissen zu verschiedenen Gleichstellungsthemen vermitteln;
- die zur Förderung der tatsächlichen Gleichstellung im Erwerbsleben, in der Politik o.ä. beitragen;
- die eine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen;
- die Präventions- und Sensibilisierungsarbeit gegen Sexismus, geschlechtsspezifische Gewalt, Homo- und/oder Transfeindlichkeit leisten und den Abbau von Diskriminierung fördern.
Anhand der Richtlinien zum Gleichstellungsförderkredit können Sie vor Einreichung des Gesuchs abschätzen, ob Ihr Projekt finanziell unterstützt werden kann. Im Zweifelsfall können Sie Ihre Projektidee von einer Fachperson der Abteilung Integration und Gleichstellung beurteilen lassen. Die Abteilung berät Gesuchstellende auf Wunsch auch bei der Entwicklung und Umsetzung geplanter Projekte.
Der Gleichstellungsförderkredit – Wie funktioniert das Gesuchsverfahren?
Gesuche können laufend eingereicht werden, jedoch spätestens sechs Wochen vor Durchführung des Vorhabens. Gesuche, die nach Durchführung des Gleichstellungsvorhabens eingereicht werden, werden abgelehnt.
Das Gesuch muss u.a. Auskunft geben über die Aktivitäten, Inhalte und Schwerpunkte des Vorhabens und begründen, weshalb und wofür es einen Förderkredit benötigt. Ausserdem ist ein Budget auszufüllen. Bevor Sie Ihr Gesuch definitiv einreichen, bitten wir Sie, die Checkliste zum Budget zu beachten.
Spätestens zwei Monate nach Projektende sind die Formulare Schlussbericht und Schlussabrechnung einzureichen (bei Kleinprojekten bis zu einem Unterstützungsbeitrag von Fr. 1'500.– sind diese in einem Formular zusammengefasst).
Förderbeitrag bis Fr. 1'500.–
Um ein Gesuch einzureichen, müssen Sie das folgende Formular ausfüllen:
Gesuch für Projektunterstützung bis Fr. 1'500.–
Für die Berichterstattung ist folgendes Formular auszufüllen und per E-Mail an gleichstellung@sg.ch einzureichen.
Förderbeitrag ab Fr. 1'501.–
Um ein Gesuch einzureichen, müssen Sie das folgende Formular ausfüllen:
Gesuch für Projektunterstützung ab Fr. 1'501.–
Für die Berichterstattung sind die folgenden Formulare auszufüllen und per E-Mail an gleichstellung@sg.ch einzureichen.
Projektunterstützung durch den Bund
Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) fördert innovative Projekte im Bereich der Gleichstellung im Erwerbsleben und im Bereich der Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt mit Finanzhilfen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Noch offene Fragen?
Rahel Fenini
Co-Leiterin Abteilung Integration und Gleichstellung
Abteilung Integration und Gleichstellung
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen