Logo Kanton St.Gallen

Vielleicht gibt es einen Verdacht für eine Misshandlung
von einem Kind.
Oder für eine Misshandlung von einer Jugendlichen
oder von einem Jugendlichen.
Dann braucht es mehr Informationen.
Damit man entscheiden kann,
wie man das Kind oder die Jugendliche oder den Jugendlichen schützen kann.

Dafür gibt es die Standardisierte Erst·befragung.
Die Abkürzung dafür ist: STEB.

Noch offene Fragen?

Selina Rietmann

Koordination Kinder- und Jugendschutz

Kinder- und Jugendkoordination

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen