Vielleicht gibt es einen Verdacht für eine Misshandlung
von einem Kind.
Oder für eine Misshandlung von einer Jugendlichen
oder von einem Jugendlichen.
Dann braucht es mehr Informationen.
Damit man entscheiden kann,
wie man das Kind oder die Jugendliche oder den Jugendlichen schützen kann.
Dafür gibt es die Standardisierte Erst·befragung.
Die Abkürzung dafür ist: STEB.
Die STEB ist eine Befragung bei einem Verdacht auf eine Misshandlung.
Eine Fachperson befragt das Kind oder die Jugendliche
oder den Jugendlichen zur Misshandlung.
Die Befragung findet in einem besonderen Raum statt.
Der Raum ist extra für die Befragung eingerichtet.
Damit sich die Kinder und Jugendlichen sicher fühlen.
Die Fachperson nimmt die Befragung mit der Videokamera auf.
Die STEB ist ein Angebot vom Schul·psychologischen Dienst
vom Kanton St.Gallen.
Beim Schul·psychologischen Dienst arbeiten
Psychologinnen und Psychologen.
Sie helfen Personen mit einer psychischen Krankheit.
Sie kennen sich auch gut aus mit Krisen und mit Not·situationen.
Der Schul·psychologische Dienst unterstützt und berät
Kinder und Jugendliche.
Es gibt noch keine Anzeige bei der Polizei wegen einer Misshandlung.
Mehr Informationen sind jetzt wichtig.
Das betroffene Kind oder die oder der betroffene Jugendliche sagen
in der STEB vielleicht wichtige Dinge.
Eine STEB hilft,
- damit man die Aussagen der Kinder oder Jugendlichen aufnehmen kann.
- damit man entscheiden kann, wie man die Betroffenen am besten schützen kann.
- damit man später Beweise hat, wenn es ein Strafverfahren gibt.
Das ist wichtig:
Es gibt ein Gesetz für die Opferhilfe.
Das Gesetz regelt die Hilfe für Opfer von Straftaten.
Die Opfer bekommen die Hilfe von Beratungs·stellen.
Die STEB ist nicht Teil von einem Straf·verfahren.
Deshalb ist die STEB nicht das Gleiche wie die Befragung
durch die Beratungs·stelle.
Die sorge·berechtigte Person muss einverstanden sein mit der STEB.
Sorge·berechtigt bedeutet:
Die Person hat die Verantwortung für das Kind.
Oder für die Jugendliche oder den Jugendlichen.
Zum Beispiel die Mutter oder der Vater.
Auch die KESB kann eine STEB verlangen.
KESB ist die Abkürzung für:
Kindes- und Erwachsenenschutz·behörde.
Urteils·fähige Kinder und Jugendliche können selbst eine STEB verlangen.
Urteils·fähig bedeutet:
Das Kind oder der Jugendliche weiss,
welche Folgen sein Handeln hat.
Und das Kind oder der Jugendliche verhält sich deshalb vernünftig.
Fachpersonen können den Auftrag zu einer STEB geben.
Dazu gehören Fachpersonen von einer Fach·institution
im Kanton St.Gallen.
Zum Beispiel die Schul·sozialarbeit.
Oder Fachpersonen von regionalen Beratungs·stellen.
Die Fachpersonen beraten und unterstützen
die betroffenen Kinder und Jugendlichen.
Sie informieren die Kinder und Jugendlichen über das Ziel
und den Ablauf der STEB.
Vielleicht haben Sie einen Verdacht auf Misshandlung.
Oder Sie beobachten etwas.
Oder ein Kind hat Ihnen etwas erzählt.
Dann melden Sie das dem Kinderschutz·zentrum.
Das ist die Adresse:
Kinderschutz·zentrum
Claudiusstrasse 6
9006 St.Gallen
Telefon: 071 243 78 02
E-Mail: info.ksz@kispisg
Website: Kinderschutz·zentrum
Oder melden Sie den Verdacht einer Erziehungs·beratungsstelle.
Oder einer Familien·beratungsstelle.
Mehr Informationen zur STEB finden Sie auf der Website
vom Schulpsychologischen Dienst vom Kanton St.Gallen.
Dort gibt es auch ein Anmelde·formular.
Schul·psychologischer Dienst des Kantons St.Gallen
Die Website ist nicht in Leichter Sprache.
Vielleicht gibt es später ein Straf·verfahren.
Das bedeutet:
Es gibt eine Anzeige bei der Polizei.
Die Aufnahmen aus der STEB sind dann Beweise.
Die STEB ist nicht Teil vom Straf·verfahren.
Sie ist auch keine Befragung gemäss Opferhilfe·gesetz.
Die Fachperson hält sich an die Bedingungen für ein Strafverfahren.
Nur dann gelten die Aufnahmen vom STEB später
als Beweis beim Verfahren.
Es gibt einen Flyer und einen Leitfaden zur STEB.
Dort finden Sie mehr Informationen.
Flyer Standardisierte Erstbefragung STEB
Leitfaden Standardisierte Erstbefragung STEB
Der Flyer und der Leitfaden sind nicht in Leichter Sprache.
Noch offene Fragen?
Selina Rietmann
Koordination Kinder- und Jugendschutz
Kinder- und Jugendkoordination
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen