Kinder brauchen besonderen Schutz.
Deshalb brauchen sie auch besondere Rechte.
Zum Beispiel das Recht,
• gesund und sicher aufzuwachsen.
• in die Schule zu gehen und eine Ausbildung zu machen.
• angehört und ernst genommen zu werden.
Seit 1989 gibt es die UN-Kinderrechts·konvention.
UN ist die Abkürzung für: Vereinte Nationen.
Auf Englisch heissen die Vereinten Nationen: United Nations.
Die UN ist eine internationale Organisation.
Oft sagen wir deshalb: UNO.
193 Länder gehören zur UNO.
Die UNO hat 3 Hauptziele:
- Frieden auf der Welt
- Schutz der Menschenrechte und der Kinderrechte
- Zusammenarbeit der Länder
Die Schweiz ist seit 2002 Mitglied der UNO.
UN-Kinderrechts·konvention
Die UN-Kinderrechts·konvention regelt die Rechte der Kinder.
Die Kinderrechte gelten für alle Kinder auf der Welt.
Ein Kind ist jede Person unter 18 Jahren.
Die Schweiz hat die UN-Kinderrechts·konvention 1997 unterschrieben.
Die Konvention ist wie ein Vertrag.
Das bedeutet:
Die Schweiz muss die Rechte der Kinder schützen.
Und die Schweiz muss die Rechte der Kinder umsetzen.
Die UN-Kinderrechts·konvention sagt:
Ein Kind ist eine eigen·ständige Person.
Das bedeutet:
Ein Kind hat eine eigene Meinung.
Und das Kind darf seine Meinung sagen.
Die UN-Kinderrechts·konvention hat 54 Artikel.
Die Artikel sind nach 4 Themen geordnet:
1. Das Recht auf Gleich·behandlung.
Jedes Kind wird gleich behandelt.
Egal, welche Hautfarbe das Kind hat.
Oder woher das Kind kommt.
2. Das Recht auf Schutz und Sicherheit.
Manchmal braucht es eine Schutz·massnahme.
Bei jeder Massnahme ist immer das Wohl vom Kind das Wichtigste.
3. Das Recht auf Leben und Entwicklung.
Jedes Kind bekommt Hilfe.
Zum Beispiel wenn es krank ist.
Und jedes Kind bekommt Schutz.
4. Das Recht, gehört zu werden und teilhaben zu können.
Alle Menschen sollen Kinder ernst nehmen.
Und alle Menschen sollen Kinder respektieren.
Kinder haben auch ein Recht auf Information.
Hier finden Sie verschiedene Versionen
der UN-Kinderrechts·konvention.
Die Versionen erklären die Konvention für Kinder.
Klicken oder tippen Sie hier auf einen Link:
- Kurze Version Kinderrechts·konvention von UNICEF Schweiz
- Kinderrechts·konvention für Kinder erklärt von UNICEF Schweiz
- Comic Kinderrechts·konvention für Kinder, Crazy David
Die Versionen sind in einer einfach verständlichen Sprache.
Kinder und Jugendliche wissen oft nur wenig über die Kinderrechte.
Auch Eltern und Fachpersonen wissen oft wenig darüber.
Die Website www.kinderrechtesg.ch erklärt die Kinderrechte.
Und die Website beantwortet Fragen.
Zum Beispiel:
Dürfen meine Eltern bestimmen, mit wem ich mich treffe?
Oder: Dürfen meine Eltern meine Nachrichten auf dem Smartphone lesen?
Auf der Website gibt es auch Informationen für Fachpersonen.
So können die Fachpersonen die Kinderrechte zum Thema machen.
Zum Beispiel in der Schule.
www.kinderrechtesg.ch
Die Website ist nicht in Leichter Sprache.
Manchmal wird das Leben für Kinder und Jugendliche plötzlich schwierig.
Zum Beispiel wenn sich die Eltern scheiden lassen.
Kinder und Jugendliche verstehen dann oft nicht, was passiert.
Oder sie bekommen keine Antwort auf Fragen.
Deshalb gibt es die Ombuds·stelle für Kinderrechte Schweiz.
Die Ombuds·stelle ist eine Auskunfts·stelle.
Die Ombuds·stelle bietet verschiedene Angebote an:
1. Beratung für Kinder und Jugendliche
2. Beratung für Fachpersonen
1. Beratung für Kinder und Jugendliche
Die Fachpersonen von der Ombuds·stelle beraten und unterstützen Kinder und Jugendliche.
Sie erklären zum Beispiel,
welche Rechte Kinder und Jugendliche haben.
Oder sie reden mit den Kindern und Jugendlichen
über die schwierige Situation.
Kinder und Jugendliche können sich direkt bei der Ombuds·stelle melden.
2. Beratung für Fachpersonen
Die Ombuds·stelle hat auch Angebote für Fachpersonen.
Zum Beispiel für Lehrerinnen und Lehrer.
Oder für Juristinnen und Juristen.
Juristinnen und Juristen kennen sich gut mit dem Recht aus.
Die Ombuds·stelle bietet zum Beispiel Kurse zu den Kinderrechten an.
Oder Kurse, wie man mit Kindern umgeht in schwierigen Situationen.
Der Kanton St.Gallen unterstützt die Ombuds·stelle
bis ins Jahr 2025 mit Geld.
Manchmal sind Kinder und Jugendliche
von rechtlichen Verfahren betroffen.
Ein rechtliches Verfahren ist zum Beispiel eine Scheidung.
Bei einer Scheidung muss man viele Fragen klären.
Zum Beispiel:
Bei wem soll das Kind leben?
Wann kann der Vater oder die Mutter das Kind besuchen?
Solche Fragen betreffen Kinder und Jugendliche direkt.
Deshalb müssen Kinder und Jugendliche
bei rechtlichen Verfahren beteiligt sein.
Die Kinder und Jugendlichen sollen ihre Meinung sagen können.
Alle beteiligten Personen müssen die Kinder und Jugendlichen fair behandeln.
Kinder und Jugendliche sollen auch selbst eine Rechts·vertretung erhalten.
Das bedeutet:
Eine Rechts·anwältin oder ein Rechts·anwalt vertritt
die Interessen vom Kind.
Recht auf Informationen
Die Kinder und Jugendlichen haben das Recht auf Informationen.
Die Informationen sollen in einer Sprache sein,
die sie gut verstehen.
Der Kanton St.Gallen hat Empfehlungen gemacht.
Die Empfehlungen zeigen,
wie man Kinder und Jugendliche in rechtlichen Verfahren gut beteiligen kann.
Hier finden Sie die Empfehlungen:
Empfehlungen für kind·gerechte Verfahren im Kanton St.Gallen
Die Empfehlungen sind nicht in Leichter Sprache.
Kinderrechte stärken
Verschiedene Gesetze stärken die Kinderrechte in der Schweiz.
Zum Beispiel ein Gesetz für Schutz·massnahmen.
Das Gesetz heisst: Verordnung über Massnahmen
zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
sowie zur Stärkung der Kinderrechte.
Hier finden Sie das Gesetz:
Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern
und Jugendlichen
Geld für Projekte
Es gibt auch einen Kredit «Kinderrechte».
Ein Kredit ist Geld.
Der Bund fördert Projekte zu den Kinderrechten mit Geld.
Hier finden Sie mehr Informationen zum Kredit «Kinderrechte»:
Kredit Kinderrechte
Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.
Die UNO prüft alle 5 Jahre,
wie die Schweiz die Kinderrechte umsetzt.
Die UNO ist eine internationale Organisation.
193 Länder gehören zur UNO.
Die UNO hat 3 Hauptziele:
- Frieden auf der Welt
- Schutz der Menschenrechte und der Kinderrechte
- Zusammenarbeit der Länder
Es gab bisher 3 Prüfungen der UNO.
Die letzte Prüfung war zwischen den Jahren 2019 und 2021.
Die UNO macht nach der Prüfung Empfehlungen.
Die Empfehlungen zeigen,
was die Schweiz besser machen soll.
Hier finden Sie mehr Informationen zu den Empfehlungen:
Empfehlungen
Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.
Noch offene Fragen?
Mirjam Schegg / Selina Rietmann
Kinder- und Jugendkoordination
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen