Kinder und Jugendliche haben das Recht,
gesund und sicher aufzuwachsen.
Deshalb gibt es den Kindes·schutz.
Zum Kindes·schutz gehören verschiedene Massnahmen.
Die Massnahmen schützen Kinder und Jugendliche vor Gewalt.
Es gibt verschiedene Arten von Gewalt:
- physische Gewalt
Zum Beispiel Schläge oder Tritte. - psychische Gewalt
Zum Beispiel Angst machen.
Oder drohen und beschimpfen. - sexuelle Gewalt
Zum Beispiel sexuelle Belästigung.
Der Kindes·schutz hat 2 Ziele:
- Das Kindeswohl sichern.
- Die Gefährdung des Kindeswohl verhindern.
Das Kindeswohl ist ein Wort aus der Rechts·sprache.
Zum Kindeswohl gehört alles,
damit sich ein Kind wohl fühlt.
Und damit sich ein Kind gut entwickeln kann.
Zum Kindeswohl gehören zum Beispiel:
- Grund·bedürfnisse erfüllen
Zum Beispiel genug zu essen und zu trinken zu haben.
Oder eine Wohnung und passende Kleider zu haben. - gute und stabile Beziehungen
Zum Beispiel geliebt zu werden.
Oder Lob zu bekommen. - Schutz vor Gefahren
Zum Beispiel Schutz vor körperlicher Gewalt.
Oder Pflege und Medizin bei Krankheit. - Erfahrungen machen
Zum Beispiel mit anderen Kindern zu spielen. - die eigene Meinung sagen
Man soll Kinder und ihre Meinung ernst nehmen.
Zum Beispiel bei einer Scheidung.
Dann sollen Kinder mitreden bei Entscheiden.
Das Kindeswohl ist immer das Wichtigste.
Der Kanton St.Gallen hat einen Leitfaden geschrieben.
Im Leitfaden finden Sie mehr Informationen zum Kindes·schutz.
Der Leitfaden heisst:
heb! – hinschauen. einschätzen. begleiten.
Der Leitfaden ist für
- Eltern,
- Bezugs·personen und
- Fachpersonen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
Das Ziel vom Leitfaden ist:
Wir merken so früh wie möglich, wenn das Kindeswohl in Gefahr ist.
Oder wenn es Probleme in der Entwicklung gibt.
Der Leitfaden zeigt auch, was man dann tun kann.
Mehr Informationen zum Leitfaden finden Sie auf dieser Website:
Grundlagen und Instrumente heb! – hinschauen. einschätzen. begleiten.
Die Website ist nicht in Leichter Sprache.
Kindeswohl·gefährdung ist ein Wort aus der Rechts·sprache.
Das bedeutet:
Das Kindeswohl ist in Gefahr.
Dann kann sich das Kind nicht gut entwickeln.
Oder es droht Gefahr für das Kind.
Zum Beispiel wenn die Eltern das Kind schlagen.
Oder wenn die Eltern immer streiten.
Es gibt verschiedene Gefahren für das Kindeswohl.
Zum Beispiel:
- Vernachlässigung
Die Eltern sorgen nicht für das Kind. - psychische Gewalt
In der Familie gibt es viel Gewalt. - körperliche Gewalt
Zum Beispiel Schläge oder Tritte. - sexuelle Gewalt
Zum Beispiel sexuelle Belästigung. - strukturelle Gewalt
Strukturelle Gewalt bedeutet:
Das Kind ist in einer schwierigen Situation.
Zum Beispiel erlebt das Kind Krieg.
Oder die Familie ist sehr arm.
Mehr Informationen zum Thema Kindeswohl·gefährdung finden Sie
auf dieser Website:
Grundlagen und Instrumente heb! – hinschauen. einschätzen. begleiten.
Was können wir tun, wenn das Kindeswohl in Gefahr ist?
Das Wichtigste ist immer der Schutz der Kinder und Jugendlichen.
Das Ziel ist:
Wir erkennen eine Gefahr so früh wie möglich.
Wichtig ist:
- Denken Sie nach, bevor Sie handeln.
- Reden Sie mit jemandem darüber.
- Vielleicht haben Sie einen Verdacht.
Nehmen Sie den Verdacht ernst. - Schreiben Sie Beobachtungen auf.
- Holen Sie sich Unterstützung.
Es gibt verschiedene Instrumente zur Unterstützung.
Sie helfen, eine Situation zu beurteilen.
Und sie zeigen, wie man vorgehen kann.
Hier finden Sie mehr Informationen zu den Instrumenten:
Probleme bei der Entwicklung und Gefahr für das Kindeswohl erkennen
Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.
Folgende Institutionen helfen bei einer Kindeswohl·gefährdung:
Kinderschutz·zentrum
Not-Telefon: 0800 43 77 77
Adresse:
Kinderschutz·zentrum
Claudiusstrasse 6
9006 St.Gallen
Telefon: 071 243 78 02
E-Mail: info.ksz@kispisg.
Website: Kinderschutz·zentrum
KESB
KESB ist die Abkürzung für:
Kindes- und Erwachsenenschutz·behörde.
Die KESB hat in allen Regionen im Kanton eine Fachstelle.
Hier finden Sie die regionalen Fachstellen:
KESB Regionen
Hier finden Sie weitere Informationen:
- Hilfe in Not·situationen: eine Liste mit wichtigen Adressen
- 10 Grundsätze im Kindes·schutz
Die Grundsätze sind nicht in Leichter Sprache. - Informationen zu Rechts·bestimmungen und Gesetzen
für den Kindes·schutz: Juristische Grundlagen - In manchen Familien gibt es Gewalt.
Ein Handbuch zeigt,
welche Folgen die Gewalt hat.
Und wie Fachpersonen Kinder und Jugendliche unterstützen können.
Handbuch Kinder inmitten von Partnerschaftsgewalt
Das Handbuch ist nicht in Leichter Sprache.
Kindeswohl·gefährdung melden
Vielleicht wollen Sie eine Kindeswohl·gefährdung melden.
In diesem Merkblatt steht,
wie Sie eine Meldung machen können.
Merkblatt Meldevorschriften an die KESB
Das Merkblatt ist nicht in Leichter Sprache.
Es gibt verschiedene Formulare für eine Meldung:
Formular Gefährdungs·meldung für Fachstellen
Formular Gefährdungs·meldung für Schulen
Formular Gefährdungs·meldung für Privatpersonen
Die Formulare sind nicht in Leichter Sprache.
Hier finden Sie Informationen zur Zusammen·arbeit mit der KESB:
Minimal·standards zur Zusammen·arbeit mit der KESB
Minimal·standards zur Zusammen·arbeit Schule-KESB
Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.
Wer ist für den Kindes·schutz verantwortlich?
Die Eltern müssen die Kinder schützen.
Und sie müssen für die Kinder sorgen.
Auch Fachpersonen sind am Kindes·schutz beteiligt.
Zum Beispiel
- Fachpersonen, die Kinder betreuen.
Zum Beispiel in der Kita. - Fachpersonen, die Kinder unterrichten.
Zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer. - Fachpersonen, die Kinder beraten.
Zum Beispiel die Schul·sozialarbeit. - Fachpersonen, die Kinder fördern.
Zum Beispiel der Trainer im Sportverein.
Im Kanton sind folgende Personen und Fachstellen zuständig für den Kindes·schutz:
Das Gesetz sagt:
Die Eltern sind verantwortlich für das Wohl der Kinder.
Bis die Kinder 18 Jahre alt sind.
Die Eltern müssen also für die Kinder sorgen.
Dazu gehört:
- Die Eltern müssen die Kinder erziehen.
- Die Eltern müssen die Kinder bei Krankheit pflegen.,
Vielleicht brauchen die Eltern Unterstützung,
damit sie gut für die Kinder sorgen können.
Es gibt Unterstützungs·angebote für Eltern.
Zum Beispiel die Mütter- und Väter·beratung.
Prävention bedeutet:
Wir handeln, bevor etwas Schlechtes passiert.
Das versuchen wir auch beim Kindes·schutz.
Dazu sagen wir: präventiver Kindes·schutz.
Manchmal sagen wir auch: freiwilliger Kindes·schutz.
Der präventive Kindes·schutz unterstützt das Kindeswohl mit
- Förderung
- Beratung
- Bildung
- Begleitung
- Betreuung
- Therapie
Zum präventiven Kindes·schutz gehört zum Beispiel
die Mütter- und Väterberatung.
Oder die Schul·sozialarbeit.
Die Angebote richten sich an:
- Kinder und Jugendliche
- Eltern
- Lehrpersonen
- Fachpersonen
Vielleicht geraten Eltern in Not.
Oder sie sind in einer schwierigen Lebens·situation.
Dann gibt es weitere Beratungs·angebote.
Zum Beispiel die Sozial·beratung und die Sozialhilfe.
Es gibt im Internet eine Liste mit Angeboten
zur Beratung und Unterstützung im Kanton St.Gallen.
Die Liste heisst: Kompass St.Gallen
Sie können im Kompass St.Gallen nach einem Angebot suchen.
Hier finden Sie weitere Informationen in Leichter Sprache
zum Kompass St.Gallen:
Angebote zur Beratung und Unterstützung: Kompass St.Gallen
Der Kindes·schutz steht in verschiedenen Gesetzen.
Zum Beispiel im Zivilgesetz·buch.
Die Abkürzung dafür ist: ZGB.
Das ZGB regelt das Zivilrecht.
Beim Zivilrecht geht es um die Beziehungen zwischen Personen.
Dazu gehört auch der Kindes·schutz.
Das ZGB sagt:
Gibt es eine Gefahr für das Kindeswohl?
Und die Eltern können das Kind nicht selbst schützen?
Dann muss die KESB handeln.
KESB ist die Abkürzung für:
Kindes- und Erwachsenenschutz·behörde.
Die KESB muss das Kind schützen.
Die KESB macht eine Schutz·massnahme.
Wir sagen dazu: eine zivil·rechtliche Massnahme.
Es gibt verschiedene zivil·rechtliche Massnahmen.
Auf der Website der KESB finden Sie mehr Informationen dazu:
KESB St.Gallen
Die Website ist nicht in Leichter Sprache.
Auch ein Gericht kann eine zivil·rechtliche Massnahme
zum Kindes·schutz machen.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Kindes·schutz:
Merkblatt Kindesschutz in Leichter Sprache
Der Kindes·schutz steht in verschiedenen Gesetzen.
Zum Beispiel im Strafgesetz·buch.
Die Abkürzung dafür ist: StGB.
Das StGB regelt die Strafen bei einer Straftat.
Dazu gehören auch Straftaten gegen Kinder und Jugendliche.
Zum Beispiel Misshandlung.
Oder sexueller Missbrauch.
Die Polizei und die Gerichte müssen Kinder und Jugendliche schützen.
Sie müssen Straftaten gegen Kinder und Jugendliche verfolgen
und bestrafen.
Staats·anwaltschaft
Hat eine erwachsene Person einem Kind etwas Schlimmes angetan?
Dann ist die Staats·anwaltschaft zuständig.
Die Staats·anwaltschaft untersucht die Straftat.
Und sie bereitet die Anklage für die Gerichts·verhandlung vor.
Mehr Informationen zur Staats·anwaltschaft finden Sie hier:
Staats·anwaltschaft
Die Website ist nicht in Leichter Sprache.
Jugend·anwaltschaft
In der Schweiz sind Kinder strafmündig, sobald sie 10 Jahre alt werden.
Das bedeutet:
Ab 10 Jahren tragen Kinder per Gesetz die Verantwortung
für ihre Straftat.
Sie bekommen also eine Strafe.
Machen Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren
eine Straftat?
Dann ist die Jugend·anwaltschaft zuständig.
Mehr Informationen zur Jugend·anwaltschaft finden Sie hier:
Jugend·anwaltschaft
Die Website ist nicht in Leichter Sprache.
Jugendschutz
Zum Jugendschutz gehört zum Beispiel:
Niemand darf Alkohol und Zigaretten an Kinder unter 16 Jahren verkaufen.
Oder:
Filme und Videospiele mit Gewalt und Sex haben
eine Alters·begrenzung.
Das bedeutet:
Man darf die Filme und Videospiele erst ab einem bestimmten Alter nutzen.
Oder:
Jugendliche dürfen nicht in der Nacht arbeiten.
Verschiedene Gesetze regeln den Jugendschutz.
Zudem gibt es Projekte und Kurse für den Jugendschutz.
Das Ziel ist die Prävention.
Prävention bedeutet:
Wir handeln, bevor etwas Schlechtes passiert.
Die Programme und Projekte wollen die Kinder und Jugendlichen
vor schlimmen Folgen schützen.
Zum Beispiel vor den Folgen von Alkohol und Tabak.
Hier finden Sie mehr Informationen zum Jugendschutz:
Jugendschutz
Die Website ist nicht in Leichter Sprache.
Verschiedene Fachstellen unterstützen Eltern, Kinder und Jugendliche.
Zum Beispiel:
Der Jugend·dienst von der Kantonspolizei St.Gallen
Die Kantonspolizei St.Gallen hat einen Jugend·dienst
in verschiedenen Regionen:
Jugend·dienst Bodensee-Rheintal
jugenddienstbsrt@kapo.sg.ch
Telefon Polizei·stützpunkt Thal: 058 229 80 00
Jugend·dienst Werdenberg-Sarganserland
jugenddienstwbsl@kapo.sg.ch
Telefon Polizei·stützpunkt Mels: 058 229 78 00
Jugend·dienst Linthgebiet-Toggenburg
jugenddienstlgtb@kapo.sg.ch
Telefon Polizei·stützpunkt Schmerikon: 058 229 52 00
Jugenddienst Fürstenland-Neckertal
jugenddienstflnt@kapo.sg.ch
Telefon Polizei·stützpunkt Oberbüren: 058 229 81 00
Das Kinderschutz·zentrum
Not-Telefon: 0800 43 77 77
Adresse:
Kinderschutz·zentrum
Claudiusstrasse 6
9006 St.Gallen
Telefon: 071 243 78 02
E-Mail: info.ksz@kispisg
Website: Kinderschutz·zentrum
Noch offene Fragen?
Selina Rietmann
Koordination Kinder- und Jugendschutz
Kinder- und Jugendkoordination
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen