Die Begabungs- und Begabtenförderung hat das Ziel, besondere Begabungen zu wecken und zu fördern. Die Förderung ist individuell auf die einzelnen Schülerinnen und Schüler zugeschnitten.
Die Begabungsförderung wird im Konzept Hochbegabtenförderung beschrieben.
Das Überspringen einer Klasse kann in Einzelfällen angezeigt sein. In der Handreichung Schullaufbahn, Kapitel 4.5 Überspringen (S. 38-40), wird aufgezeigt, was dabei zu beachten ist und beschreibt mögliche Vorgehensweisen.
Das Netzwerk Begabungsförderung verbindet Institutionen und Personen, die sich für Begabungs- und Begabtenförderung engagieren. Es wird getragen von den Deutschschweizer Kantonen.
Die digitale Plattform ist durch die Zusammenarbeit zwischen dem Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen und der Pädagogischen Hochschule (PHSG) entstanden und wird durch die Pädagogische Hochschule laufend aktualisiert.
Sie zeigt interessante Literaturhinweise und Angaben zu Unterrichtsmaterialien auf.
«News» enthält einen aktualisierten Überblick über Neuigkeiten oder Hinweise zu spezifischen Tagungen oder Veranstaltungen.
Besuch von Talentschulen beziehungsweise Schulen für Hochbegabte
Der Bildungsrat hat auf Beginn des Schuljahrs 2012/13 das «Konzept Hochbegabtenförderung im Kanton St.Gallen» erlassen. Es bildet einerseits die Grundlage zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Hochbegabung und liefert andererseits einen verbindlichen Rahmen zur Anerkennung und Führung von Talentschulen Sport und Kunst auf der Oberstufe.
--> Übersicht der Talentschulen im Kanton St.Gallen
Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte
Die Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte regelt den interkantonalen Zugang und die Abgeltungen für spezifisch-strukturierte Ausbildungsgänge zur Förderung von Hochbegabten in allen Bereichen. Im Anhang für das Schuljahr 2023/24 ist festgehalten, welche ausserkantonalen Schulen durch den Kanton St.Gallen oder die st.gallischen Schulträger finanziert werden. Zu finden ist der Anhang für das Schuljahr 2023/24 auf der Website der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren EDK.
2004 trat der Kanton St.Gallen der Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte HBV10 der Sekundarstufe I und Sekundarstufe II bei. Die Vereinbarung ist nach dem «à la carte»-Prinzip konzipiert. Demgemäss anerkennt der Kanton St.Gallen eine Auswahl ausserkantonaler Schulen, und er lässt seinerseits eigene Schulen durch die übrigen Kantone anerkennen. Die Vereinbarung regelt den interkantonalen Zugang für spezifisch-strukturierte Ausbildungsgänge zur Förderung von Hochbegabten, die Stellung der Schülerinnen und Schüler sowie die Beiträge, welche die Wohnsitzgemeinden und -kantone auswärtiger Schülerinnen und Schüler den Trägern der Schulen zu leisten haben.
Die interkantonale Vereinbarung hält zudem fest, dass die ihr unterliegenden Ausbildungsgänge den Auftrag haben, gezielt eine Hochbegabung zu fördern, eine schulische oder berufliche Ausbildung mit anerkanntem Abschluss zu gewährleisten und den Schülerinnen und Schülern konkrete Unterstützung zu bieten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Förderung der Hochbegabung mit einer Ausbildung verbunden wird und die Schülerinnen und Schüler alle ihre Fähigkeiten harmonisch entwickeln können.
Die Beitragszahlungen an den Besuch von Schulen für Hochbegabte erfolgen durch die Schulträger (Sekundarstufe I) oder durch den Kanton (Sekundarstufe II). Damit ist die Gleichstellung der st.gallischen Schülerinnen und Schüler mit jenen des Standortkantons verbunden.
Noch offene Fragen?
Irene Bernhardsgrütter
Abteilungsleiterin
Amt für Volksschule
Sonderpädagogik
Davidstrasse 31
9001 St.Gallen