Lehrpersonen, Fachpersonen sowie schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen erhalten Unterstützung beim Unterrichten von Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung in der Regelschule.
Ziel der Behinderungsspezifischen Beratung und Unterstützung (B&U)
Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung können dem Unterricht in der Regelschule folgen und sich in eine grössere Gruppe einfügen.
B&U Dienste sind kostenlos und steht folgenden Personengruppen zur Verfügung:
- Lehrpersonen, Fachpersonen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen der Regelschulen, Schulbehörden; die Eltern werden in den Beratungsprozess einbezogen
- Schülerinnen und Schülern mit behinderungsspezifischem Unterstützungsbedarf; die Unterstützung erfolgt im Einverständnis mit den Eltern
- Abklärungsstellen
Es handelt sich um eine punktuelle Beratung und erfolgt zu Beginn des Schuljahres, pro Quartal, pro Halbjahr oder bei besonderen Vorkommnissen. Nur in begründeten Einzelfällen wird die Beratung intensiviert. B&U-Dienste arbeiten in der Regel nicht mit den Schülerinnen oder den Schülern. Nachhilfe in der Regelschule gehört nicht zu den Aufgaben der B&U-Dienste.
Die Schulleitung der Regelschule nimmt direkt mit der für den entsprechenden B&U-Dienst vorgesehenen Sonderschule Kontakt auf.
Noch offene Fragen?
Désirée Paternoster
Pädagogische Mitarbeiterin
Sonderpädagogik
Amt für Volksschule
Davidstrasse 31
9001 St.Gallen