Antworten auf die Fragen der Schulpraxis zu den Themen LUP-DT, ITBO und Aprendo aus dem Podiumsgespräch vom 5. Dezember 2023.
An einem Podiumsgespräch wurden Fragen aus dem Praxisfeld zum lokalen Umsetzungsprozesses der digitalen Transformation (LUP-DT), der IT-Bildungsoffensive (ITBO) und der Weiterbildungsplattform Aprendo von Vertretungen und Mitgliedern aus dem Amt für Volksschule, der Pädagogischen Hochschule St.Gallen, des Bildungsrates und des Projektausschuss ITBO Schwerpunkt I sowie aus der Praxis selbst diskutiert.
FAQ aus dem Podiumsgespräch zu LUP-DT, der ITBO und Aprendo
1. Müssen Lehrpersonen, die Teilzeit arbeiten, alle vorgeschriebenen Weiterbildungsstunden machen?
Ja. Die Weisungen haben den Charakter einer Zusatzqualifikation. Der Lehrberuf hat sich, wie andere Berufe auch, gewandelt und ist von neuen Herausforderungen betroffen. Somit besteht für jede Lehrperson die Pflicht, grundlegendes IT-Wissen für die Arbeit mit den Kindern der künftigen Generationen und die Zusammenarbeit im Team zu haben. Das betrifft alle Lehrpersonen, unabhängig vom Pensum.
2. Weshalb kann ich den Besuch von kantonalen oder privaten Angeboten nicht an die 30 Stunden individuelle Weiterbildung anrechnen?
Aprendo legt die Basis für ein grundlegendes und erweitertes Wissen, welches nicht in erster Linie fachspezifischer Natur ist, sondern die Grundfertigkeiten auf allen Stufen der Volks-, Berufs- und Mittelschullehrpersonen sichern soll.
3. Wie werden die Weisungen konkret vor Ort umgesetzt? Was machen sie wenn eine LP einen CAS Informatik absolviert habe? Was passiert, wenn eine Lehrperson für ein Solo 4 statt 4 Std. 6 Stunden braucht, welche Stundenanzahl rechnet sie an? Oder wie soll eine Schulleitung die Weisungen umsetzen, wenn im Sommer 2025 eine ausserkantonale Lehrperson in den Schuldienst eintritt?
Der Umsetzungsprozess wird durch die Schulen und somit die Schulführung verantwortet. Digital Leadership und Personalführung sind wichtige Stichworte, denn in Mitarbeitergesprächen sollte die Weiterbildung einen fixen Bestanteil sein und somit auch die Weisungen. Es liegt somit in der Verantwortung der Schulleitung im Rahmen der Personalführung nach eigenem Ermessen zu entscheiden ob die Stundenanzahl anzupassen ist, beispielsweise wenn eine ausserordentlich hohe Fachexpertise oder ein individueller Spezialfall vorliegt. Analog anderen Personalentwicklungsprozessen gilt auch hier, in Absprache mit der jeweiligen Lehrperson, eine massvolle Anwendung zu findet und diese einzufordern.
4. Wie bilden sich die Schulleitungen im Thema Digitalisierung weiter, da es für sie keine Pflicht gibt?
Für Schulleitungen, die selbst noch im Kanton unterrichten, gilt die Weiterbildungspflicht ebenfalls. Zudem hat es auf aprendo diverse Kurse im Bereich Digital Leadership. Schulleitungen können durch dessen Besuch auch eine Vorbildrolle einnehmen.
5. Werden die Weisungen (mit 30/42 Std. 2022-2027) für die Folgejahre angepasst, da ab Sommer 2025 bei neu eintretenden Lehrpersonen die Stundenzahlen nicht mehr eingefordert werden kann?
Nein. Die Weisungen, bezogen auf die Zeitspanne von 2022 – 2027/28, werden nicht angepasst. Es liegt in der Führungskompetenz der Schulleitung entsprechend der verbleibenden Schuljahre bis 2028 angemessene und situationsgerechte Lösungen zu finden. Zusätzlich spielen die individuellen Vorkenntnisse sowie die Schwerpunkte im lokalen Umsetzungsprozess eine mitentscheidende Rolle.
6. Wie wird sichergestellt, dass die Inhalte praxisbezogen sind und weiterentwickelt werden?
Der Fokus liegt auf der einzelnen Person, die sich weiterbilden will und dabei unterschiedlichste Erwartungen hat. Aprendo soll daher einen individuellen, flexiblen und modularen Aufbau der digitalen Kompetenz ermöglichen und gleichzeitig Praxisnähe gewährleisten. Seit Projektbeginn wird dafür, auch auf Stufe der einzelnen Module, ein Dialog geführt mit Soundingboards, Fokusgruppen sowie Testphasen. Jede einzelne Rückmeldung, die in diesen Gefässen zurückkommt, wird bearbeitet. In der Vorbereitung der einzelnen Module arbeiten auch Experten mit, um den Praxisanteil zu verankern.
7. Wie geht man mit Lehrpersonen um, die grossen Respekt vor den Modulnachweisen haben und bei der Anmeldung nicht wissen, ob das Modul den persönlichen Vorkenntnissen entspricht?
Nach Absolvierung des Moduls kann die Lehrperson mit den lokalen PICTS, Lehrpersonen im Team oder der Schulleitung Kontakt aufnehmen und offene Fragen klären um sich gemeinsam auf den Modulabschluss vorzubereiten. Per Mail an info@aprendo.ch und am Ende eines Moduls besteht die Möglichkeit, dem Projektteam ein Feedback zu senden, wobei jedes ernst genommen und bearbeitet wird. Dank diesen Rückmeldungen können Modulnachweise und Inhalte kontinuierlich angepasst und weiterentwickelt werden. Amt für Volkschule Kanton St.Gallen, Januar 2024
8. Was unternimmt das Projektteam der PHSG, um die Verfügbarkeit beliebter Module zu erhöhen?
Dafür ist das Projektteam auf Rückmeldungen von Absolvierenden und eine fortlaufende Beobachtung der Buchungen angewiesen. Die Herausforderung besteht jedoch nur bei Online- und Blenden-Learning Modulen, was ungefähr 25 % aller Module ausmacht. Ziel wäre pro Quartal ein bis zwei Durchführungen pro Modul anzubieten, wobei bei einer starken Nachfrage zusätzliche Termine angeboten werden, sofern die Kursleitung Kapazität hat. Zusätzlich hat das Team die Möglichkeit von den Teilnehmenden angewählte Favoriten im System nachschauen und entsprechende Prognosen abzuleiten. Die Teilnehmenden tragen dabei Mitverantwortung bezüglich ihren eigenen Forderungen und durch die Nutzung der Favoritenfunktion.
9. Viele Module in aprendo fokussieren Organisations-/ Unterrichtsentwicklung und weniger die Anwendungskompetenzen. Wie geht man damit in der Praxis um?
Im Schulhausteam hat es mindestens eine Person, die helfen und unterstützen kann. Das Anwenden ist reine Übungssache und mit jedem Mal wird man besser. Die Technik und das Arbeiten am Computer ist dankbar, weil beinahe alles wieder gerettet und rückgängig gemacht werden kann. So kann fast jedes Problem auch behoben oder ein gelöschtes Dokument wiederhergestellt werden. Die Lehrpersonen sollen daher einfach mutig ausprobieren.
10. Wer kontrolliert und steuert die Weiterbildungspflicht?
Die Schulleitung zeichnet sich im Rahmen der Personalführung für die Umsetzung der Weisungen verantwortlich.
11. Personalführung im Rahmen der Weiterbildungspflicht: Ein Praxisbeispiel zur Rollenaufteilung von Schulleitung und pädagogischem ICT-Support (PICTS).
Alle Lehrpersonen erhielten den Auftrag, einen Fragebogen auszufüllen, der anhand von «Selfie for teacher» Fragen, dem Wertekompasses und den Kompetenzbereichen von aprendo erstellt wurde. Aufgrund der Ergebnisse hat der PICTS gemeinsam mit der Schulleitung für jede Lehrperson ein «aprendo-Paket» mit vier bis fünf individuellen Modulvorschlägen zusammengestellt. Diese Empfehlung wurde in einem persönlichen Gespräch von 15 Minuten mit jeder Person besprochen, auch um herauszufinden, welche Anwendungen sie noch optimieren und üben kann, um effizient arbeiten zu können. Je nach dem wurde die entsprechende Lehrperson eingeladen an einem Mittwochnachmittag einen internen Office-Kurs zu besuchen. Überprüft wurde das Ganze von der Schulleitung.
12. Muss die Schulleitung digital affin sein, damit die Umsetzung gelingt?
Hauptsächlich muss eine Schulleitung an der Schulentwicklung interessiert sein und neuen Entwicklungen offen gegenüberstehen. Sie kennt ihre Kompetenzen und Kapazitäten und kann, sollten diese nicht ausreichend sein, den fachlichen Prozess an eine Person im Team delegieren. Hat die Schule bereits einen PICTS, ist es ohnehin ratsam den Prozess gemeinsam zu steuern. Zudem gibt es diverse Begleitungs-, Unterstützungs- und Weiterbildungsangebote, auf die zurückgegriffen werden kann.
13. Wer unterstützt die Schulleitung in der Prozessführung, wenn die Schule noch keinen PICTS hat und der Schulleitung das nötig Wissen fehlt?
LUP-DT ist, neben weiteren Entwicklungen, ein normaler Schulentwicklungsprozess, welcher durch die Schulleitung vorangetrieben und geführt wird. Die Phase der Planung, Umsetzung und Auswertung bleibt unverändert. Für das Fachwissen, wie auch allenfalls für das Prozesswissen, können sich Schulleitungen Fachpersonen beiziehen, an Anlässen vernetzen, unter einander austauschen oder entsprechend den Angeboten im kantonalen WBS-Programm oder an der PHSG weiterbilden.
14. Was wird unternommen damit die Schulen von den Erfahrungen der Modelschulen und vom Wissen aus den Teilprojekten der ITBO profitieren können?
Es ist unterstützend, sich schulübergreifend zu verbinden und in verschiedenen Teams mitzuarbeiten. So werden beispielsweise auch an der PHSG viele Inhalte und Erfahrungen, die bei den Modellschulen auftauchen, direkt in aprendo aufgenommen. In einem ersten Schritt müssen die Entwicklungsteams der Amt für Volkschule Kanton St.Gallen, Januar 2024 einzelnen Modellschulen ihr Wissen im eignen Team bzw. innerhalb der eigenen Schule in die Breite tragen. Danach werden die positiven und negativen Erfahrungen und das neue Wissen auf der Transfer- und Vernetzungsplattform zITBOx mit Communities, Stories und Veranstaltungen geteilt. Zudem besteht jederzeit die Möglichkeit, direkt mit den Modelschulen in Kontakt zu treten. Es gibt sehr viele Angebote, dessen Nutzung aber abhängig vom Vernetzungswille der Beteiligten ist.
15. Ist auch im Rahmen der Prozessbegleitung durch das AVS eine Unterstützung angedacht?
Das AVS hat noch nie und wird auch jetzt nicht den lokalen Umsetzungsprozess steuern. Dies liegt in der Hoheit der Gemeinden. Das AVS stellt lediglich Angebote bereit. Nebst dem Kursangebot ist der Beratungsdienst eine mögliche Anlaufstelle. Auf das Schuljahr 2024/25 ist auf Basis der Freiwilligkeit das Projekt «Peer-to-Peer» geplant, bei dem sich Schulen vernetzen und Wissen teilen können.
16. Ein Praxisbeispiel, wie der Wissenstransfer innerhalb der Schule aussehen kann.
An dieser Schule sind zwei PICTS zu 100 % angestellt, die sich auch dem Wissenstransfer widmen. Während dem Semester sind die Lehrpersonen zwei Mal verpflichtet gemeinsam mit den PICTS Ideen umzusetzen. Sei dies zusammen etwas vorzubereiten, auszuprobieren oder ein von den PICTS entwickeltes Angebot durchzuführen. Mit diesem Vorgehen kann sichergestellt werden, dass das Wissen der PICTS auch wirklich dem ganzen Team zugutekommt
17. LUP- DT ist nur eine Entwicklungsschlaufe im gesamten Prozess der «Kultur der Digitalität» und viele Schulen setzen auf diesem Weg bereits ganze IT-Schulentwicklungsprojekte um. Können diese Projekte auch an die 42 Std. angerechnet werden?
Wenn die Zielerwartungen des Bildungsrats bis 2028/2029 erreicht werden können, ist der Weg absolut individuell und den Schulleitungen bzw. den Teams stehen dafür diese 42 Stunden zur Verfügung. Es gibt nicht den einen richtigen Weg, vielmehr ist er ein wichtiger und grosser Teil der Entwicklungsarbeit die Auseinandersetzung im Team zur Schulkultur vor Ort.
18. Welche Erfahrungen machen Modellschulen im Bereich der Ressourcen?
Entwicklungen benötigen hauptsächlich Zeit und geschehen nicht von alleine. Deshalb ist es wichtig, dass die Schulleitung möglichst gezielt mit den bereits vorhandenen Ressourcen umgeht und Zeitgefässe zum Austausch zur Verfügung stellt. Beispielsweise werden dafür auch die 42 Stunden der Weisungen angerechnet.
19. Welche Schwierigkeiten sind in der Praxis möglicherweise anzutreffen bezüglich den Ressourcen?
Im Bereich der Infrastruktur haben die meisten Schulträger erkannt, dass wiederkehrende Kosten budgetiert werden müssen und viele Schulen sind diesbezüglich bereits heute gut aufgestellt, was nicht automatisch einen gewinnbringenden Einsatz mit sich zieht. Hier muss Zeit investiert werden, einen sinnvollen Umgang mit digitalen Medien im Unterricht zu erleben. Gerade in der pädagogischen Umsetzung kommt den PICTS eine wichtige Rolle zu. Die geteilte Verantwortung von Schulleitung und PICTS kann die Ressourcenfrage klären.
20. Gibt es Schulen, die noch nicht auf dem Weg sind und wenn ja, was ist der Rat?
Nein, den auf irgendeine Weise werden alle Schulen mit dem Thema konfrontiert und sind mit den diesbezüglichen Fragestellungen unterwegs. Von den gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen wird sich eine Schule nicht entziehen können, sondern muss mit ihnen mitgehen. Einerseits hat hier die PHSG mit aprendo und den weiteren Teilprojekten der ITBO einen klaren Leistungsauftrag, wovon alle Gebrauch machen können. Die Schulen werden deshalb angehalten sich über aprendo und zITBOx Informationen zu holen und mit den Modellschulen zu vernetzen. Im Rahmen der Prozessbegleitung durch das Amt für Volksschule stehen ebenfalls Angebote zur Verfügung. Der Bildungsrat hat mit den Zeilerwartungen bis 2028 den Rahmen für den Schulentwicklungsprozess gesetzt, die Form der Umsetzung steht den Schulen offen. Das Ziel ist, dassdie Kinder und Jugendlichen nach der Volkschule in der Gesellschaft partizipieren können.