Mit dem Konzept «Lokaler Umsetzungsprozess der digitalen Transformation (LUP-DT)» formuliert der Bildungsrat seine Zielsetzungen bis 2029 für die Volksschule des Kantons St.Gallen. Das umfassende Ziel zur Erreichung einer Kultur der Digitalität an Schulen bedingt die drei Teilziele Unterricht, Weiterbildung und Support/ Infrastruktur.
Die Volksschule ist durch die gesellschaftlichen Veränderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung in hohem Masse gefordert. Der Prozess der digitalen Transformation an den Schulen hat längst begonnen, LUP-DT ist entsprechend als integrierter Bestandteil des Entwicklungsbestrebens vor Ort zu verstehen.
Im Planungs- und Informationsleitfaden für die Schulführung werden die Planungsvorgaben und ein Orientierungsrahmen für den lokalen Umsetzungsprozess vor Ort für die Jahre 2022–2028 ausgeführt.
Prozessbegleitung
Das AVS macht im Auftrag des Bildungrates in Form von einer agilen Prozessbegleitung die Schulen auf die Entwicklungen der ITBO aufmerksam, schlägt eine Auswahl an Angeboten für Digital Leadership im Bereich der Transformation vor und informiert regelmässig über Änderungen. Im Rahmen der Prozessbegleitung werden den Schulen unten verschiedene Angebote vorgeschlagen, welche Inputs und Hilfestellungen für den schulinternen Prozess bieten können.
Das kantonale Weiterbildungsprogramm für das Jahr 2024 beinhaltet diverse Kurse, welche der Schulführung und den Lehrpersonen eine Weiterentwicklung im Bereich der «Schulkultur», des «Unterrichts» und der «Infrastruktur» gemäss LUP-DT ermöglichen. Die Kurse bieten die Chance für eine fachspezifische Auseinandersetzung mit dem Thema Digitalisierung auf individueller und schulinterner Ebene. Untenstehend finden Sie eine Zusammenstellung der Kurse, die im Zusammenhang mit LUP-DT für Sie spannend sein könnten.
(Diese Kurshinweise stellen eine Ergänzung zur obligatorischen Weiterbildungsplattform aprendo der PHSG dar, welche in den Weisungen über die Weiterbildung von Volksschul-Lehrpersonen im Rahmen der IT-Bildungsoffensive ihren Niederschlag finden.)
Ein weiteres Angebot in der Prozessbegleitung, welches der Schulführung Inputs und Hilfestellungen für den schulinternen Prozess bieten soll, ist «Peer-to-Peer» für Schulen. Unter «Peer-to-Peer» wird eine Lernsituation verstanden, bei welcher Kolleginnen und Kollegen auf gleicher Augenhöhe ihre Expertise, Ideen und Erfahrungen austauschen. Sie lernen miteinander und voneinander. Die Schulen stecken alle mitten im LUP-DT. Ihr erlangtes Wissen mit anderen Schulen zu teilen, ist das Ziel von «Peer-to-Peer».
Im Rahmen dieses Angebotes ist eine «Peer-to-Peer-Karte» mit allen Schulen aufgeschaltet, welche bereit sind im Lauf des Umsetzungsprozesses der digitalen Transformation ihre Erfahrungen mit anderen Schulen zu teilen.
Das AVS macht keine Vorgaben zur Nutzung von KI in der Schule, empfiehlt aber eine sorgfältige Auseinandersetzung mit dem Thema und einen bewussten Einsatz im Unterricht. Mit einer Webseite bietet das AVS den St.Galler Schulen einen Orientierungsrahmen. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten steht es jeder Schule offen, Nützliches wie Instrumente und Methoden von KI in den Unterricht zu integrieren.
Die Inhalte der Webseite sollen dabei unterstützen, sich proaktiv mit dem Feld der KI auseinanderzusetzen und in der Schule eine niederschwellige, lustvolle und doch reflektierte Nutzung zu etablieren. Die vorgeschlagenen Arbeitsinstrumente und Leitgedanken können als mögliche Hilfestellung dienen.
Berichterstattung
Neben einer Prozessbegleitung hat das AVS den Auftrag, dem Bildungsrat in festgelegten Abständen Bericht zu erstatten. Dafür wurden vier Meilensteine bis im 2028 festgelegt. Der «Selbsteinschätzungsraster LUP-DT» definiert die Zielerwartungen des Bildungsrates. Dieses Instrument dient der Schule als Planungsgrundlage für den schulinternen Entwicklungsprozess in den vier definierten Teilzielen.
Auf dem Weg zu einer Schule mit einer «Kultur der Digitalität» (vgl. Planungs_und_Informationsleitfaden_LUP-DT). wurde von jedem Schulträger mittels Onlineumfrage bis Januar 2023 eine Standortbestimmung eingefordert. Es ging dabei nicht um eine Rechenschaftslegung, sondern vielmehr darum, Einblick zu erhalten, wo die einzelnen Schulen in ihrem Prozess stehen. Aufgrund dieser Standortbestimmung konnte das AVS die Prozessbegleitung gezielter planen.
Die Schuleinheit füllt analog der Standortbestimmung zuhanden des AVS eine Onlinebefragung/einen Zwischenbericht bis Ende 2024 aus. Die Onlinebefragung wird den Schulen Ende September 2024 zugestellt.
Die Schule/Der Schulträger erhält dadurch eine Standortbestimmung im Umsetzungsprozess. Der Bildungsrat erhält aufgrund dieser Rechenschaftslegung die Möglichkeit, die Prozessplanung für die zweite Phase (2025–2028) anzupassen.
In Schulen mit mehreren Schuleinheiten wird die Rechenschaftslegung pro Schuleinheit eingereicht. Die Schule/Der Schulträger erhält eine Zusammenstellung der einzelnen Schuleinheiten und eine Zusammenfassung des Zwischenberichts.
Der Bildungsrat hat an der Sitzung vom 23. September 2024 den Projektauftrag für die verpflichtende Fremdeinschätzung LUP-DT verabschiedet. Die Schulen erhalten mit der Fremdeinschätzung eine Spiegelung ihres Selbstbildes durch eine externe Fachperson und können zusätzlich eine schuleigene Fragestellung bearbeiten. Die Schulen beantragen die kostenlose Fremdeinschätzung zwischen dem Herbst 2025 und Ende 2028. Der zeitliche Aufwand für die Schule bewegt sich zwischen fünf bis zehn Stunden und kann an die 42 Stunden der schulinternen Weiterbildung im Rahmen der Weisungen über die Weiterbildung von Volksschul-Lehrpersonen der IT-Bildungsoffensive angerechnet werden. Die Fremdeinschätzung soll den schulinternen Umsetzungsprozess mit einer Aussensicht ergänzen.
Das Amt für Volksschule wird die Schulträger und Schulleitungen im Frühling 2025 über die Fremdeinschätzung informieren.
Zur Durchführung der Einschätzungen der lokalen Umsetzungsprozesse sucht das Amt für Volksschule ab dem 1. Januar 2025 sechs bis zehn Einschätzungspersonen. Die Ausschreibung und weitere Informationen zur Bewerbung sind auf dem Stellenportal verfügbar.
Die Rechenschaftslegung und somit der Schlussbericht der Schulen ist auf Ende 2028 terminiert, der Bildungsrat nimmt im Frühling 2029 die Schlussberichte zur Kenntnis.
Der Gesamtbericht, der durch das AVS zuhanden des Bildungsrates 2029 erstellt wird, wird sich aus den Ergebnissen der Schlussberichte der Schulen 2028 und den Fremdeinschätzungen, welche in der zweiten Prozessphase vorgesehen sind, zusammensetzen.