Sie möchten eigene Kontrollschilder erstellen lassen? Hier finden Sie alle Informationen zu Ihren Wunschkontrollschildern.
Alle freien und nicht für Auktionen oder Direktkauf reservierten Kontrollschilder für Motorwagen und Motorräder in folgenden Bereichen:
- Motorwagen: von 100‘000 bis 299‘999
- Motorräder: von 10’000 bis 19‘999
- Wunschkontrollschild Suche
Als Wunschkontrollschild verfügbare Nummern werden im Suchergebnis Wunschkontrollschild angezeigt.
Wunschkontrollschilder werden zu festen Preisen angeboten. Alle Preise sind in Schweizer Franken angegeben.
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Kontrollschilder für Motorwagen | 100‘000 bis 199‘999 | Fr. 300.– |
Kontrollschilder für Motorwagen | 210‘000 bis 299‘999 | Fr. 200.– |
Kontrollschilder für Motorräder | 10‘000 bis 19‘999 | Fr. 100.– |
Die mit der Einlösung des Fahrzeugs verbundenen Gebühren (z.B. für Fahrzeugausweis und Kontrollschilder) sind im Preis für die Nummer nicht inbegriffen.
Für alle im Wunschkontrollschild angebotenen Nummern sind die entsprechenden Kontrollschilder noch nicht hergestellt. Beim Erwerb muss deshalb bei Schildern für Motorwagen das gewünschte Format für das hintere Kontrollschild festgelegt werden. (Langformat = 50 x 11 cm oder Hochformat = 30 x 16 cm). Die Herstellung der Kontrollschilder dauert in der Regel 10 bis 14 Tage. Die Herausgabe der Kontrollschilder erfolgt direkt am Schalter in St.Gallen oder auf dem Postweg.
Um das gewünschte Kontrollschild zu kaufen, registrieren Sie sich unter Kontrollschilderauktion. Nach dem Kauf über Internet sind die Kontrollschilder auf ein Fahrzeug einzulösen.
Hierzu sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Bezugsschein (ausgedruckte Bestellbestätigung)
- Kopie eines Personalausweises (ID oder Pass) oder des Führerausweises (Halterinnen oder Halter ohne Schweizerbürgerrecht, die zum ersten Mal ein Fahrzeug im Kanton St.Gallen einlösen, benötigen eine Kopie des Ausländerausweises)
- Ein auf die neue Nummer ausgestellter, gültiger Versicherungsnachweis zusammen mit den entsprechenden Fahrzeugpapieren (Fahrzeugausweis oder Prüfbericht Form 13.20A)
- Juristische Personen, welche zum ersten Mal ein Fahrzeug einlösen, müssen zusätzlich einen aktuellen Handelsregisterauszug beilegen.
Die Wunschkontrollschilder bleiben längstens ein Jahr für die Halterin oder den Halter reserviert (vgl. AGB).
Hinweise zur Fahrzeugeinlösung finden Sie unter www.stva.sg.ch.
Wenn Sie die Kontrollschildernummer für eine Drittperson erworben haben, so müssen Sie zusätzlich ein vollständig ausgefülltes Kontrollschilderabtretungsformular im Original beilegen.
Sollen die Kontrollschilder nach dem Verzicht und der Zuteilung an eine neue Halterin oder einen neuen Halter wieder auf die erwerbende Person, an eine Drittperson oder Firma übertragen werden, so liegt eine kostenpflichtige Kontrollschilderübertragung vor.
Für die Bezahlung des Wunschschildpreises wird eine Rechnung zugestellt, welche mit dem beigelegten Einzahlungsschein rechtzeitig vor Bezug der Kontrollschilder bar oder mit Karte (Maestro, Postcard) an der Kasse des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes in St.Gallen beglichen werden kann.
An dieser Stelle erinnern wir Sie gerne an die Möglichkeit zur Anforderung einer e-Rechnung.
Für weitergehende Informationen konsultieren Sie bitte unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
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