Mit dem dritten Kontrollschild für Motorwagen, das am Veloheckträger montiert wird, entfällt das Umhängen des hinteren Schildes vom Auto.
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Das rote Kontrollschild wird ohne Ausnahme per Post versandt. Bitte holen Sie dieses innert der gesetzten Frist bei Ihrer Poststelle ab. Sollte der Termin unbenutzt ablaufen, sendet die Post das Kontrollschild an uns zurück. In diesem Fall besteht nur die Möglichkeit, dass Sie dieses innert 14 Tagen am Hauptsitz in St.Gallen (Frongartenstrasse 5) abholen. Bitte beachten Sie, dass weder ein zweiter Versand erfolgt noch eine Abholung bei einer unserer Prüfstellen möglich ist. Sollten Sie das Kontrollschild innert dieser Frist nicht abholen, wird dieses ohne weitere Benachrichtigung vernichtet.
Lieferfrist drittes Kontrollschild für den Veloheckträger
Die Lieferfrist beträgt rund zwei Wochen.
Drittes Kontrollschild für Veloheckträger direkt online bestellen
Folgende Länder akzeptieren das dritte rote Kontrollschild (Link Bundesamt für Strassen, ASTRA)
Drittes Kontrollschild
Der Preis beträgt Fr. 30.– (einschliesslich Porto und Verpackung). Dieses spezielle Kontrollschild kann nur im Langformat (50 x 11 cm) bestellt werden.
Das Kontrollschild für Veloheckträger ist eine Kopie des hinteren Hauptschildes und hat, um Missbräuche zu verhindern, eine rote statt weisse Grundfarbe und keine eigenständige rechtliche Bedeutung.
Das rote Kontrollschild für Veloheckträger ist freiwillig. Es ist weiterhin erlaubt, das hintere Kontrollschild vom Zugfahrzeug am Veloheckträger zu befestigen.
Das Schild geht mit dem Kauf in das Eigentum der Käuferin oder des Käufers über. Ein rotes Kontrollschild für Veloheckträger kann nur gekauft werden, wenn bereits ein Fahrzeug auf die dazugehörenden weissen Kontrollschilder eingelöst ist.
Das rote Kontrollschild für Veloheckträger kann nicht beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt deponiert werden. Sollte es dort abgegeben werden, wird dieses ohne Mitteilung an die Halterin bzw. den Halter entsorgt.
Die Verwendung des dritten Kontrollschilds im Ausland richtet sich nach dem ausländischen Recht. Bitte informieren Sie sich vor der Abreise aus der Schweiz beim betreffenden Land.
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