Im Kanton St.Gallen können besonders attraktive Kontrollschilder über eine Online-Auktion erworben werden.
Sie möchten Kontrollschilder online ersteigern? Hier finden Sie alle Informationen dazu.
Motorwagenschilder
- alle freien ein- bis fünfstelligen Nummern
- besonders attraktive, freie sechsstellige Nummernkombinationen (z.B. SG 111666 oder SG 400000). Der Entscheid hierüber liegt beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt.
Motorradschilder
- alle freien ein- bis vierstelligen Nummern
- besonders attraktive, freie fünfstellige Nummernkombinationen (z.B. SG 12000 oder SG 22222). Der Entscheid hierüber liegt beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt.
Aktuelle Auktionen sind unter laufende Versteigerungen ersichtlich.
Ein Lauf dauert in der Regel eine Woche (Mittwoch 20.00 Uhr bis Mittwoch 19.30 Uhr). Ein Höchstangebot muss während fünf Minuten bestehen bleiben, ansonsten wird die Auktion für die Nummer entsprechend verlängert. Je Auktionslauf werden nur einige wenige Schilder angeboten.
Die Kontrollschilder werden zu Beginn der Auktion zu einem Mindestpreis angeboten. Die Erhöhung des Gebots hat mindestens in den vorgegebenen Steigerungsschritten zu erfolgen, die auch übersprungen werden können. Alle Preise sind in Schweizer Franken angegeben.
Die mit der Einlösung des Fahrzeugs verbundenen Gebühren (z.B. Fahrzeugausweis und Kontrollschild/er) sind im Auktionspreis nicht inbegriffen.
Für alle aktiven Auktionsnummern sind die entsprechenden Kontrollschilder bereits hergestellt (das hintere Schild für Motorwagen im Langformat, d.h. 50 x 11 cm). Sie sind deshalb rasch verfügbar. Beachten Sie jedoch, dass die Kontrollschilder erst herausgegeben werden, wenn der Auktionsbetrag vollumfänglich bezahlt ist.
Die Herausgabe der Kontrollschilder erfolgt an den Schaltern am Hauptsitz des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes in St.Gallen oder per Post.
Auktionsschilder bleiben längstens ein Jahr für die Halterin oder den Halter reserviert (vgl. AGB).
- Bezugsschein (ausgedruckte Bestellbestätigung)
- Kopie eines Personalausweises (ID oder Pass) oder des Führerausweises (Halterinnen oder Halter ohne Schweizerbürgerrecht, die zum ersten Mal ein Fahrzeug im Kanton St.Gallen einlösen, benötigen zusätzlich eine Kopie des Ausländerausweises).
- Ein auf die neue Nummer ausgestellter, gültiger Versicherungsnachweis zusammen mit den entsprechenden Fahrzeugpapieren (Fahrzeugausweis oder Prüfbericht Form 13.20A)
- Juristische Personen, welche zum ersten Mal ein Fahrzeug einlösen, müssen zusätzlich einen aktuellen Handelsregisterauszug beilegen (bei Einzelfirmen eine Bestätigung/Anmeldung von der Sozialversicherung).
Wenn Sie die Kontrollschildernummer für eine Drittperson erworben haben, so müssen Sie zusätzlich ein vollständig ausgefülltes Kontrollschilderabtretungsformular im Original beilegen. Bitte beachten Sie die gesetzlich festgehaltenen Kontrollschilderabtretungsregeln.
Sollen die Kontrollschilder nach dem Verzicht und der Zuteilung an eine neue Halterin oder einen neuen Halter wieder auf die Erwerberin oder den Erwerber, sonst an eine Drittperson oder Firma übertragen werden, so liegt eine kostenpflichtige Kontrollschilderübertragung vor. Auch hier gelten die gesetzlich festgehaltenen Kontrollschilderabtretungsregeln.
Für die Bezahlung des Auktionspreises wird eine Rechnung zugestellt, welche mit dem beigelegten Einzahlungsschein rechtzeitig vor Bezug der Kontrollschilder bar oder mit Karte (Maestro, Postcard) an der Kasse des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes in St.Gallen beglichen werden kann.
An dieser Stelle erinnern wir Sie an die Möglichkeit zur Anforderung einer e-Rechnung.
Für weiterführende Informationen konsultieren Sie bitte unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Sollten Sie eine Störung oder ein Problem in der eAuktion feststellen, bitten wir Sie, uns dies zu melden:
auktion@sg.ch (nur technischer Support). Besten Dank.
Noch offene Fragen?
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