Haben Sie ein Kontrollschild verloren oder wurde Ihnen ein Kontrollschild entwendet?
Den Verlust oder Diebstahl können Sie online unter Suisse ePolice oder persönlich bei einem Polizeiposten anzeigen.
Fragen und Antworten
Den Verlust können Sie online unter Suisse ePolice oder persönlich bei einem Polizeiposten anzeigen.
Sofern Sie von einem Kontrollschilderpaar nur ein einzelnes verloren haben, können Sie ein neues Kontrollschild anfertigen lassen (ausgenommen Händlerschild).
Wenn Sie das Kontrollschild in der Schweiz verloren haben und wir den Polizeirapport erhalten, bestellen wir Ihnen automatisch ein neues Kontrollschild und stellen Ihnen dieses per Post zu.
Den Diebstahl können Sie online unter Suisse ePolice oder persönlich bei einem Polizeiposten anzeigen.
Bei einem Diebstahl des Schilderpaares, eines Einzelschilds (Motorrad, Anhänger usw.) oder eines Händlerschilds sowie Diebstahl eines vorderen oder hinteren Kontrollschilds erfolgt unverzüglich die Zuteilung neuer Kontrollschildernummern. Bei einem Diebstahl muss ein Polizeirapport vorliegen.
Dafür benötigen wir folgende Unterlagen:
- bei Verlust: Verlustanzeige
- bei Diebstahl: Polizeirapport
- Fahrzeugausweis und Versicherungsnachweis*
- bei Wechselschildern: Fahrzeugausweise und Versicherungsnachweise* aller Fahrzeuge
*Den Versicherungsnachweis können Sie direkt bei Ihrer Versicherung beantragen. Dieser wird elektronisch an das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt übermittelt.
Wenn ein Schild im Ausland verloren geht, muss dies bei der im Ausland zuständigen Behörde (Polizei) angezeigt werden. In diesem Fall werden immer neue Kontrollschildernummern zugeteilt.
Dafür benötigen wir folgende Unterlagen:
- Polizeibericht in deutscher Sprache
- Fahrzeugausweis und Versicherungsnachweis*
- bei Wechselschildern: Fahrzeugausweise und Versicherungsnachweise* aller Fahrzeuge
*Den Versicherungsnachweis können Sie direkt bei Ihrer Versicherung beantragen. Dieser wird elektronisch an das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt übermittelt.
Sofern wir vom Ausland direkt einen Polizeirapport erhalten, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf.
Wenn ein Schild im Ausland gestohlen wird, muss dies bei der im Ausland zuständigen Behörde (Polizei) angezeigt werden.
Zusätzlich ist eine Meldung bei einem Polizeiposten in der Schweiz oder - falls Sie in der Schweiz Wohnsitz haben - über Suisse ePolice.
Bei einem Diebstahl im Ausland werden immer neue Kontrollschildernummern zugeteilt.
Dafür benötigen wir folgende Unterlagen:
- Polizeirapport
- Fahrzeugausweis und Versicherungsnachweis*
- bei Wechselschildern: Fahrzeugausweise und Versicherungsnachweise* aller Fahrzeuge
*Den Versicherungsnachweis können Sie direkt bei Ihrer Versicherung beantragen. Dieser wird elektronisch an das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt übermittelt.
Sofern wir vom Ausland direkt einen Polizeirapport erhalten, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf.
Falls Sie Ihre als verloren oder gestohlen gemeldeten Kontrollschilder wieder erhalten, melden Sie dies bitte dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt oder der Polizei.
Falls Sie bereits einen Ersatz erhalten haben, geben Sie die gefundenen Kontrollschilder bitte beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt ab.
Ein Schild oder Schilderpaar wird im polizeilichen Fahndungssystem der Schweiz (RIPOL) für fünf Jahre (Verlust) bzw. für zehn Jahre (Diebstahl) ausgeschrieben. Nach Ablauf dieser Frist lassen wir Ihnen auf Wunsch Ihre alten Schilder gerne gegen Gebühr wieder anfertigen.
Noch offene Fragen?
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Frongartenstrasse 5
9001 St.Gallen
Schalteröffnungszeiten
Frongartenstrasse 5
Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr
Telefonische
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
Öffnungszeiten
Prüfhallen
Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr